DAV-Depesche Nr. 5/18

1. Der Abgeordnete Brandner (AfD) leitet den Rechtsausschuss

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner ist am Mittwoch in geheimer Wahl zum Vorsitzenden des Ausschusses für Recht- und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages gewählt worden. Die Abstimmung in der konstituierenden Sitzung des Gremiums wurde notwendig, da einige Abgeordnete Widerspruch gegen die vorgeschlagene Bestimmung (§ 58 GO-BT) Brandners eingelegt hatten. Brandner ist dann mit dem Ergebnis von 19 Ja-Stimmen und jeweils 12 Nein-Stimmen und Enthaltungen zum Vorsitzenden gewählt worden. Über diesen Link finden Sie im Newsroom die vorab herausgegebene gemeinsame Erklärung von DAV und Deutschen Juristinnenbund vom 30. Januar 2018. Beide Organisationen haben sich darin gegen Brandner als Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages ausgesprochen. Die Ablehnung war in der Person Brandners selbst begründet, der in seiner „Karriere“ als Abgeordneter im Thüringer Landtag schon dadurch aufgefallen ist, dass er 32 Ordnungsrufe und 2 Verweise aus den Sitzungen erhalten hat. Dies, weil er den politischen Gegner persönlich beleidigt und diffamiert hat.

2. BGH: Mandatsakquise per Standard-Werbebrief ist Fernabsatz ‒ Widerrufsrecht des Verbrauchers

Wenn Anwaltsverträge ohne persönlichen Kontakt zum Mandanten zustande kommen, können sie den Regeln für den Fernabsatz unterfallen. Verbraucher haben dann ein Widerrufsrecht. Das hat der BGH entschieden und damit eine wichtige Streitfrage im Grundsatz geklärt. Offen bleibt aber, welche Mindestanforderungen an ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem zu stellen sind. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

3. Brexit-Veranstaltung im DAV-Haus: Was kommt auf uns zu?

Welche Auswirkungen hat der Brexit für die Tätigkeit und die Niederlassungsbefugnis von englischen Anwälten und englischen Anwaltsgesellschaften in Deutschland? Wie sehen die Konsequenzen im Detail aus? Und was können Kanzleien tun, um sich zu wappnen und vorzubereiten? Der DAV bringt Licht in die unklare Rechtslage: Am 12. März 2018 laden wir Experten ein, um gemeinsam über die rechtlichen und praktischen Folgen eines (Hard) Brexit zu diskutieren. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an wirtschaftsberatende Kanzleien. Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es hier.

4. Deutscher Arbeitsrechtstag in Berlin mit Impulsen an den Gesetzgeber

Unter dem Titel „Transparente Unternehmen, transparente Belegschaften – Möglichkeiten und Grenzen des betrieblichen Compliance-Managements“ fand im Januar 2018 der 3. Deutsche Arbeitsrechtstag in Berlin statt. Der Kongress der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV brachte mehr als 250 Teilnehmer aus allen Disziplinen des Arbeitsrechts für einen rechtspolitischen Dialog zusammen. Die Diskussionen offenbarten viele ungeklärte Fragen und zeigten gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf. Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier.

5. DAV begrüßt Forderung des 56. Verkehrsgerichtstages, Unfallflucht zu reformieren

Der DAV unterstützt ausdrücklich die Empfehlung des Arbeitskreises III des 56. Verkehrsgerichtstages, der vom 24.-26.1.2018 in Goslar stattfand: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort soll nicht mehr im Regelfall zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen; die Möglichkeit der Strafmilderung oder des Absehens von Strafe bei tätiger Reue soll auf Unfälle im fließenden Verkehr sowie auf alle Sach- und Personenschäden ausgedehnt werden. Ein Erfolg für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV ist es, dass in die Empfehlungen des Arbeitskreises VII aufgenommen wurde, dass bei Schwerstverletzten frühzeitig das Rehamanagement nach den Regeln des Code of Conduct der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht eingeleitet werden soll. Die Pressemitteilungen finden Sie hier.

6. Bericht über Fortbildungen von Juristen im EU-Recht

Bei der Aus- und Fortbildung im EU-Recht oder dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gebe es große Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten und den verschiedenen aufgeführten Rechtsberufen. Das ergibt sich aus dem sechsten jährlichen Bericht der EU- Kommission zur Aus- und Fortbildung im EU-Recht (European Judicial Training Report 2017). Die deutschen Rechtsanwälte lägen hiernach mit etwas unter 5 % Fortbildungsquote wie im Vorjahr im unteren Mittelfeld. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass diese Zahlen nicht alle EU-Mitgliedstaaten und insbesondere bei den Rechtsanwälten immer noch nicht alle privaten Fortbildungsanbieter erfassen. Dieser Artikel stammt aus „Europa im Überblick“, dem wöchentlichen EU-Newsletter des DAV. Sie können den Newsletter hier abonnieren.

7. BGH: Partner erhält kein Schmerzensgeld für „Dummes Arschloch“

Oft eskaliert ein Konflikt, wenn die Partner einer Sozietät im Streit auseinandergehen. Dem BGH lag ein besonders krasser Fall vor: Ein Partner, der selbst zuvor kräftig gegen den Seniorpartner seiner ehemaligen Kanzlei ausgeteilt hatte, wurde als „Dummes Arschloch“ bezeichnet. Schmerzensgeld bekommt er aber nicht, so der BGH. Warum, lesen Sie im Anwaltsblatt.

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