DAV-Depesche Nr. 5/19

Interessenvertretung

DAV hält an der Forderung nach einem beA-Kanzleipostfach fest

Der DAV hat sich an ersten Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) über die Einführung eines beA-Kanzleipostfachs beteiligt. Der DAV kritisiert auch weiterhin, dass das Fehlen eines Kanzleipostfachs anwaltliche Berufsausübungsgemeinschaften, die als solche mandatiert sind, ignoriert und in erhebliche Organisationsprobleme bringt. Hoffnung macht hier die vom BMJV angekündigte Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts. Grundlage für diese Reform soll dem Vernehmen nach der DAV-Diskussionsvorschlag von Prof. Martin Henssler werden. Das dort vorgeschlagene Kanzleiregister könnte den notwendigen Anknüpfungspunkt für ein beA-Kanzleipostfach bieten.

Anwaltspraxis

Insolvenzverwaltungsgesellschaft kann Verwaltervergütung nicht für sich beanspruchen

Die Insolvenzverwaltervergütung steht dem Insolvenzverwalter persönlich zu. Eine nichtanwaltliche Insolvenzverwaltungsgesellschaft kann von dem bei ihr angestellten anwaltlichen Insolvenzverwalter nicht die vollständige Herausgabe seiner Verwaltervergütung verlangen. Das hat das Arbeitsgericht München entschieden. Mehr dazu und zur Nichtigkeit des Anstellungsvertrags bei einer nichtanwaltlichen Insolvenzverwaltungsgesellschaft im Anwaltsblatt.

Interessenvertretung

Mindestverjährungsfristen für grenzüberschreitende Kfz-Unfälle

Bei Kfz-Unfällen mit grenzübergreifendem Bezug soll in Zukunft eine europaweit einheitliche Mindestverjährungsfrist gelten. Das fordert der Binnenmarktausschuss (IMCO) des EU-Parlaments in seinem am 22. Januar 2019 angenommenen Bericht zur Revision der Kfz-Haftpflichtrichtlinie. Das EU-Parlament greift damit die zentrale Forderung des DAV in seiner Stellungnahme Nr. 36/18 zu dem Richtlinienvorschlag auf. Es folgt darüber hinaus dem Vorschlag der EU-Kommission, ein Entschädigungssystem im Falle der Insolvenz des Versicherers des Unfallverursachers zu schaffen. Der DAV hatte in seiner Stellungnahme ausdrücklich begrüßt, dass hierdurch eine wichtige Rechtslücke geschlossen wird.  

Information

Sollen die BRAO-Regelungen zur Werbung entfallen?

Mit dieser Frage beschäftigt sich Dr. Christan Deckenbrock, Akademischer Rat am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Er kommt zu dem Schluss, dass die Regelungen aufgrund der Entwicklungen in der Rechtsprechung überflüssig sind und entfallen könnten. Den Beitrag, der in F.A.Z. Einspruch erschienen ist, finden Sie hier. Er ist für die Bezieher der DAV-Depesche auch ohne Abonnement des F.A.Z. Einspruches lesbar.

Die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine können im Rahmen einer Kooperation das tägliche Digitalangebot von F.A.Z. Einspruch günstiger beziehen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Information

Stellenmarkt des DAV: Verstärkung gesucht?

Ob berufserfahrener Anwalt, Berufseinsteiger, Bürogemeinschaft oder Nachwuchs – im Anwaltsblatt-Stellenmarkt finden Sie mit Online-Print-Kombinationsangeboten oder online Do-it-yourself Anzeigen Ihre Verstärkung. Anzeigenschluss für das März Heft ist Montag, der 4.Februar 2019. Die Konditionen finden Sie hier oder rufen Sie in der Redaktion an: Lisa Tramm berät Sie gerne unter Tel. 030 726152-176 oder per E-Mail tramm@anwaltverein.de.

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