DAV-Depesche Nr. 5/20

Anwaltsberuf

Anwaltssenat des BGH – Überblick über die Rechtsprechung

Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs prägt nach wie vor das anwaltliche Berufsrecht. 2018/2019 ging es viel um das Syndikusrecht, ein bisschen Zulassungsrecht und Entscheidungen zur Fachanwaltszulassung. 2018 und 2019 wurden vor allem wichtige Leitlinien für die Zulassung von Syndikusrechtsanwälten und -anwältinnen gezogen. Ein Richter aus dem BGH-Senat erläutert die Rechtsprechung im Anwaltsblatt.

Information

Streit ums Geld mit den Mandanten: Die Schlichtungsstelle hilft – Tätigkeitsbericht 2019

Sie wollen eine Mandatsstreitigkeit bis 50.000 Euro einfach, kostenlos und schnell beilegen? Dann schicken Sie Ihren Mandanten zur Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. 2019 sind dort genau 1002 Anträge eingegangen. Gestritten wurde um Gebühren oder Schadensersatz. Inzwischen machen 92 Prozent der Anwältinnen und Anwälte bei der Schlichtung mit. Was die Schlichtungsstelle leistet, wie sie hilft, lesen Sie im Anwaltsblatt-Interview mit Schlichter Prof. Dr. Reinhard Gaier. Mehr Details im Tätigkeitsbericht 2019 der Schlichtungsstelle.

Anwaltspraxis

Anwaltliche Unabhängigkeit – Wie viel Mandantennähe darf sein? 

Der EuGH hat sich mit Urteil vom 4. Februar 2020 (Rs. C-515/17 P) zum Begriff der anwaltlichen Unabhängigkeit geäußert: In dem Fall hatte die Universität Breslau vor dem erstinstanzlichen Gericht der Europäischen Union (EuG) geklagt und sich von einem Anwalt vertreten lassen, der gleichzeitig einen Lehrauftrag an der Universität hatte. Das EuG lehnte die Klage mit Verweis auf Art. 19 der Satzung des EuGH als unzulässig ab. Der EuGH stellte nun klar, dass ein Anwalt nicht nur dann unabhängig ist, wenn er überhaupt keine Verbindung zu seinem Mandanten hat. Die hinreichende Unabhängigkeit eines Anwalts sei aber etwa dann nicht gegeben, wenn ein Anwalt, der eine juristische Person vertrete, innerhalb dieser über erhebliche administrative und finanzielle Befugnisse, eine Leitungsfunktion oder Anteile an der Gesellschaft verfüge.

 

Ihre Mitgliedschaft

Das Leitbild des Deutschen Anwaltvereins und seiner Mitgliedsvereine

Der DAV als freiwilliger Berufsverband vertritt die Interessen aller Anwältinnen und Anwälte. Unsere Angebote und Leistungen sollen auch in der Zukunft attraktiv bleiben. Der DAV und seine örtlichen Anwaltvereine entwickeln dazu ein Leitbild. In kurzen, prägnanten Leitsätzen ist darin formuliert, wieso es den DAV und die Anwaltvereine gibt und wofür sie stehen. Den aktuellen Entwurf unseres Leitbilds finden Sie unter www.anwaltverein.de/leitbild. Das Leitbild wird die DAV-Mitgliederversammlung auf dem Anwaltstag 2020 in Wiesbaden beschließen. Sie haben Lob oder Kritik zum Leitbild? Schreiben Sie uns einfach (leitbild@anwaltverein.de). Wir freuen uns über jedes Feedback!

Nützliches

Unterstützung für Ihre Kanzlei? Schalten Sie im Anwaltsblatt-Stellenmarkt!

Suchen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, der Sie in Ihrer Kanzlei unterstützt oder bieten Sie eine Referendar- oder Wahlstation an? Möchten Sie eine Bürogemeinschaft gründen oder suchen Sie nach einem geeigneten Nachfolger? Über den Anwaltsblatt-Stellenmarkt können Sie Ihre Stellengesuche an die richtige Zielgruppe bringen. Das funktioniert über das Printprodukt oder auch ganz einfach und schnell online. Unsere Konditionen finden Sie hier. Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern bei der Erstellung Ihrer Anzeige und geben Tipps: 030 726152-229 oder per E-Mail an stellenmarkt@anwaltverein.de. Anzeigenschluss für Printanzeigen für das März-Heft des Anwaltsblatts ist Montag, der 10. Februar 2020.

Zu guter Letzt

Zahlreiche Informationen, Angebote und Applikationen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 

Auf der Website des DAV finden Sie Hilfreiches für die Anwaltspraxis: Von Angeboten für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Berufsstart, über  Informationen zum Vergütungsrecht, zur Datenschutzgrundverordnung, zum Berufsrecht und zum elektronischen Rechtsverkehr, bis hin zu nützlichen Applikationen wie dem Anwaltsblatt Honorartool, dem DAV-Prozesskostenrechner und dem Kanzlei-Marketing-Check.

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