DAV-Depesche Nr. 5/22

Interessensvertretung

Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten: DAV kämpft für Sonderregelung

Seit dem Wochenende erreichen den DAV gehäuft Nachrichten von Anwältinnen und Anwälten, die Kündigungsschreiben für ihre Sammelanderkonten erhalten haben. Hintergrund ist eine neue Gefährdungseinschätzung im Rahmen des Geldwäschegesetzes – ausgehend von geänderten Auslegungshinweisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der DAV verurteilt in einer Pressemitteilung die Änderungen der BaFin, die damit die Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten erschwert und fordert eine erneute Sonderregelung für die Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. In einem Schreiben hat sich DAV-Präsidentin Edith Kindermann außerdem an den Bundesjustizminister und den Bundesfinanzminister sowie an zahlreiche Bankenverbände gewandt, um eine Klärung der Angelegenheit herbeizuführen, bei der die Interessen der Anwaltschaft gewahrt werden. Über die Hintergründe der Ereignisse berichtet das Anwaltsblatt. Hierüber berichtete unter anderem die Beck-aktuell.

Anwaltspraxis

BGH: Drohender Fristablauf – E-Mail an Mandanten nur mit Lesebestätigung

Anwältinnen und Anwälte, die ihre Mandantschaft mittels einer E-Mail auf die am selben Tag ablaufende Rechtsmittelfrist hinweisen und sie zur Einlegung des Rechtsmittels motivieren wollen, müssen die Kenntnisnahme ihrer E-Mail durch die Anforderung einer Lesebestätigung sicherstellen. Das hat der Bundesgerichtshof klargemacht. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Anwaltsberuf

Große BRAO-Reform: Jede Berufsausübungsgesellschaft muss sich selbst versichern

Die große BRAO-Reform regelt die Berufshaftpflichtversicherung neu: Ab dem 1. August 2022 müssen alle Berufsausübungsgesellschaften einen eigenen Versicherungsschutz haben. Warum Sozietäten frühzeitig ihre Verträge prüfen und ergänzen sollten, erläutert das Anwaltsblatt. Pflichtlektüre vor allem für alle Partner und Partnerinnen in BGB-Gesellschaften. Denn auch wenn sich die GbR nicht zulassen muss, braucht sie doch einen eigenen Versicherungsschutz.

Information

DAV Jura-Slam – ein Wettbewerb für den juristischen Nachwuchs

Der DAV Jura-Slam geht auch 2022 wieder an den Start. Vorentscheide in Leipzig/Köln/Berlin/Bochum und Freiburg i. Br. sind bislang in Planung. Unterstützen Sie die örtlichen Organisationsteams, indem Sie Jurastudierende, Referendar:innen und Kolleg:innen (unter 40 Jahre) auf den Wettbewerb und die Möglichkeit ihrer aktiven Teilnahme aufmerksam machen. Im Finale winken nicht nur Ruhm und Ehre, die Sieger:in erhält zudem 1.000 Euro Preisgeld. Infos unter jura-slam.de.

Information

Boys´day am 28. April 2022 – Schnupperpraktika und Information für eine Ausbildung in Ihrer Anwaltskanzlei

Präsentieren Sie das Tätigkeitsfeld des Fachangestellten und beantworten alle Fragen rund um die Arbeit in der Anwaltskanzlei. Der abwechslungsreiche Ausbildungsberuf des Rechtsanwaltsfachangestellten könnte für Jungs eine attraktive Möglichkeit bieten und dadurch eine echte Alternative zu bisherigen Angeboten sein. Eine Chance für die Anwaltschaft. Die Tagespraktika (online möglich) werden gut nachgefragt. Interessierte Jungs können erste Erfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen. Boys´day – Jetzt anmelden!

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien  

In der vergangenen Woche wurde der DAV in insgesamt 630 Pressemeldungen erwähnt – darunter auch mit vielen (und vielfältigen) rechtspolitischen Themen:

Bei Beck-aktuell kritisiert Vizepräsident Martin Schafhausen die Kündigungen anwaltlicher Sammelanderkonten aufgrund der neuen Geldwäsche-Risikobeurteilung der BaFin (s. a. Beitrag oben): Das Führen von Sammelanderkonten müsse – im berufsrechtlich zulässigen Umfang – auch unter Berücksichtigung der Auslegungshilfen der Finanzaufsicht möglich sein. Auch LTO greift die Kritik auf.

Das Magazin Capital beschäftigt sich mit Gehältern in Großkanzleien. Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge erläutert, dass kleinere Kanzleien im „War for Talents“ nicht zwangsläufig den Kürzeren ziehen: „Sie verlieren dann nicht an Attraktivität, wenn sie Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, eine moderne Arbeitsplatzausstattung und zeitgemäße Arbeitsstrukturen sowie Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Wenn diese Punkte erfüllt sind, ist das Gehalt nicht mehr das Wichtigste.“

Sonka Mehner, Vizepräsidentin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses Strafrecht, schildert für SWR Aktuell, wann Aufrufe zu Versammlungen die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten können.

Mehrere Personen haben vor dem Oberverwaltungsgericht Münster um das Recht auf ein Medikament zur Selbsttötung geklagt. Dr. Rudolf Ratzel, Vorsitzender des Ausschusses Medizinrecht, erläutert im Interview mit SWR Aktuell die Hintergründe dieser und ähnlicher Fälle: „Es ist eine verfassungsgerichtlich äußerst spannende Frage. Aber allen voran ist es eine moralische Frage, eine Frage der Menschlichkeit.“

Die BR-Sendung mehr/wert widmet sich der dramatischen Situation afghanischer Frauen unter der Taliban-Herrschaft. In dem Beitrag (ab Minute 05:18) spricht sich Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht, für eine großzügige Neuauflage eines Aufnahmeprogramms mit klaren Strukturen aus.

Im Hörfunk-Interview mit dem SWR2 bricht Dr. Jenny Lederer, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, eine Lanze für die Pflichtverteidigung. Sie schildert, wie eine notwendige Verteidigung in der Praxis abläuft, warum das Konzept ein wichtiger Aspekt zur Vermeidung einer Klassenjustiz ist und warum sie selbst gern solche Mandate übernimmt.

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