DAV-Depesche Nr. 5/24

Rechtspolitik

Resilienz des Rechtsstaats: DAV begrüßt Überlegungen zur Stärkung der Justiz

Der DAV begrüßt in seiner Pressemitteilung Nr. 4/2024 die aktuellen Überlegungen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Justiz – insbesondere der Verfassungsgerichte von Bund und Ländern. Der DAV plädiert für die Lösungsvariante, wesentliche Verfahrens- und Funktionsvorschriften der Verfassungsgerichte nur mit deren Einvernehmen zu ändern. Die Justiz muss aber nicht nur vor gezielter Entmachtung geschützt werden: Auch in puncto Richterwahlen muss man im Blick haben, dass radikale Sperrminoritäten die Besetzung der Richterstellen nicht langfristig blockieren dürfen. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen überdies: Eine laute Anwaltschaft, die sich gegen die Unterwerfung der Justiz wehrt, kann viel bewegen (siehe auch Presseschau unten).

Information

Relaunch des Anwaltsblatts online

Seit gestern ist das relaunchte Anwaltsblatt online – in moderner Kachel-Optik, die eine schnelle Orientierung über die Inhalte ermöglicht. Neben einem moderat veränderten Logo finden Sie dort auch die Rubriken, die sich im Printheft finden werden, denn die Inhalte des Anwaltsblatts werden künftig ganzheitlich gedacht. Auch die Zitierfähigkeit bleibt erhalten. Schauen Sie doch mal beim neuen Anwaltsblatt vorbei!

Anwaltspraxis

Regressansprüche: Immer wieder Ärger mit den Rechtsschutzversicherern

Rechtsschutzversicherer nehmen Anwält:innen zunehmend in Regress. Ob und unter welchen Voraussetzungen Anwälte haften müssen, hat der BGH mittlerweile in mehreren Entscheidungen geklärt. Antje Jungk hat sie für das Anwaltsblatt gesichtet und das Wichtigste auf den Punkt gebracht.

Rechtspolitik

EU: Einheitliche Straftatbestände bei Sanktionsumgehung kommen

Der zuständige Ausschuss des EU-Parlaments hat am 23. Januar 2024 den Richtlinientext zur Festlegung einheitlicher Straftatbestände und Mindesthöchststrafen für die Umgehung von Sanktionen angenommen. Der DAV hatte in seiner Stellungnahme Nr. 3/23 angemahnt, das Berufsgeheimnis zu wahren, und war damit erfolgreich: Anwält:innen sind nach dem finalen Text nicht verpflichtet, die bei ihrer beratenden und prozessbezogenen Tätigkeit erlangten Informationen zu melden – es sei denn, sie haben positive Kenntnis von der Absicht ihrer Mandanten, Sanktionen zu umgehen, oder erteilen den Rechtsrat zum Zwecke der Verletzung von Sanktionen. Hätte sich das EU-Parlament durchgesetzt, hätten solche Meldepflichten bereits im Verdachtsfall gegolten (vgl. EiÜ 26/23). Der Kompromiss muss noch durch das Plenum des EU-Parlaments sowie durch den Rat final angenommen werden, bevor die Richtlinie in Kraft tritt.

Rechtspolitik

EuGH-Urteil: Grenze bei Speicherung biometrischer und genetischer Daten

Biometrische und genetische Daten von strafrechtlich verurteilten Personen (wie Bild, DNA-Probe oder Fingerabdrücke) dürfen nicht bedingungslos und zeitlich unbefristet polizeilich gespeichert werden. Dies hat der EuGH nun (Rs. C-118/22) klargestellt. Eine lebenslange, allgemeine und unterschiedslose Speicherung solcher Daten verstößt gegen das Unionsrecht. Behörden müssen daher regelmäßig eine Überprüfung der Notwendigkeit der Datenspeicherung vornehmen und die Daten ansonsten löschen. Näheres zum Urteil können Sie der am Freitag erscheinenden Ausgabe des DAV-Newsletters „Europa im Überblick“ (inkl. Abonnementmöglichkeit) entnehmen.

Rechtspolitik

DAV begrüßt Gesetz zu V-Personen und Tatprovokation

Mit Stellungnahme Nr. 1/24 hat sich der Deutsche Anwaltverein zum Gesetzentwurf zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauensperson sowie zur Tatprovokation geäußert. Seit Langem fordert der DAV eine Normierung des Einsatzes von V-Personen und hatte im Frühjahr 2021 mit Stellungnahme Nr. 35/21 einen konkreten Gesetzesvorschlag gemacht. Der DAV begrüßt somit den vom BMJ vorgelegten Gesetzentwurf, der einige der damaligen DAV-Forderungen aufgreift. Kritik besteht jedoch an den konkreten Regelungen über den Ausschluss von V-Personen, die Möglichkeit zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit, die Beweislast im Falle vorgetragener rechtsstaatswidriger Tatprovokation sowie die Rechtsfolgen mittelbarer Tatprovokation.

Anwaltspraxis

Honorarabrechnung ohne Verluste

Die Arbeitszeit im Kanzleialltag ist meist begrenzt. Da bleibt auch für die Abrechnung nicht viel Zeit. Aber die ist auch gar nicht nötig, denn mit einer speziell auf die Gebührenabrechnung ausgerichteten Kanzleisoftware können Anwält:innen in nur wenigen Klicks alle Leistungen bestimmen und in die Abrechnung mit aufnehmen, ohne dabei Gebühren zu verschenken. Im Anwaltsblatt finden Sie Tipps und Tricks zum cleveren Abrechnen.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 442 Medienbeiträgen auf – hier eine kleine Auswahl:

Etliche Medien griffen die Positionierung des DAV zur notwendigen Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz auf (siehe hierzu auch Beitrag oben), etwa LTO: „Wir müssen die Widerstandsfähigkeit unseres Rechtsstaats steigern – institutionell und personell“, mahnt Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des DAV. „Wir haben es in Polen, Ungarn und auch den USA gesehen: Wenn Autokraten und Populisten politische Mehrheiten erringen, wecken insbesondere die Besetzung und die Befugnisse der Verfassungsgerichte schnell Begehrlichkeiten.“ Die taz stellt die verschiedenen rechtlichen Lösungsvarianten einer Gruppe um ehemalige Verfassungsrichter:innen vor, zu der auch Karpenstein gehört. Auch die dpa berichtet mehrfach (hier eine übernommene Meldung von der Süddeutschen Zeitung).

Die Berliner Woche berichtet über die neue Gedenkstätte für den 1938 verstorbenen Rechtsanwalt und Widerstandskämpfer Hans Litten auf dem Friedhof Pankow III, die auf eine Initiative des DAV zurückgeht.

Dr. Daniela Mielchen aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht erläutert in der Berliner Zeitung, was Autofahrer:innen tun können, wenn sie geblitzt wurden: „Ein Einspruch lohnt sich in jedem Fall. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, sich zu wehren. In etwa 85 Prozent der Fälle kommen wir um die Punkte und ums Fahrverbot herum.“

Die dpa (hier übernommen von der Frankfurter Rundschau) beschäftigt sich mit arbeitsrechtlichen Regelungen rund um die Pause: „Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei darin, zu entscheiden, wo er die Pause verbringt“, so Dr. Peter Meyer, Mitglied des Geschäfsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Beschäftigte können also draußen spazieren gehen, ins Restaurant gehen oder Sport machen, wie ihnen beliebt. Im Rahmen des Direktionsrechts könne der Arbeitsgeber allerdings bestimmen, wann die Pause genommen werden muss.

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