Interessenvertretung
RVG-Anpassung hat Bundestag passiert – was macht der Bundesrat?
Die vorletzte Hürde ist genommen: Am vergangenen Freitag, 31. Januar, hat der Bundestag in letzter Minute noch die RVG-Anpassung beschlossen. Sie ist Bestandteil des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025, kurz KostBRÄG 2025, mit dem neben der Anwaltschaft auch weitere in gerichtlichen Verfahren tätige Berufsgruppen eine höhere Vergütung erhalten sollen. Bei der Rechtsanwaltsvergütung ist eine Anpassung durch eine Kombination aus linearer Erhöhung der Gebühren und strukturellen Verbesserungen vorgesehen. Jetzt kommt es auf die Bundesländer an, die dem Gesamtpaket im Bundesrat zustimmen müssen. Alle Details lesen Sie im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
OLG: beA kann Formvorschriften bei Erbausschlagung nicht umgehen
Das OLG Frankfurt erteilte dem Verfahrensbevollmächtigten eines Erben eine teure Lektion in Sachen Formvorschriften: Warum das beA bei der Anfechtung einer Erbausschlagung nicht die notarielle Beglaubigung ersetzen kann, erfahren Sie im Anwaltsblatt.
Information
Anwält:innen und ihre digitale Verantwortung: Vorbild oder Kritiker?
Darf Justizkritik scharf sein oder schadet sie dem Rechtsstaat? Während Dr. Clarissa Freundorfer mehr Respekt und Zurückhaltung fordert, um populistischen Tendenzen keinen Vorschub zu leisten, hält Prof. Niko Härting dagegen: Deutliche Justizkritik sei notwendig – auch auf die Gefahr hin, angefeindet zu werden. Ein Blick auf zwei unterschliche Ansichten in der Anwaltsethik.
Veranstaltung
Anti-Terror-Gesetze auf dem Prüfstand
Effektive Terrorbekämpfung oder Symbolpolitik? Die Bundesregierung verschärft Sicherheitsgesetze, nicht alle Maßnahmen überzeugen. Beim gemeinsamen Fachgespräch des DAV mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte im November 2024 wurden über Grundrechte, polizeiliche Befugnisse und politische Strategien debattiert und die zentralen Fragen der Sicherheitsgesetzgebung kritisch beleuchtet. Mehr zum Thema lesen Sie im Anwaltsblatt.
Ihre Mitgliedschaft
Mitglieder-Benefits des DAV
Der DAV bietet allen Mitgliedern eine Vielzahl geldwerter Leistungen und Vorteile. Stöbern Sie in unseren Themenwelten: Fortbildung & Information, Kommunikation & Technik, Anwaltcard, Mobilität, Hotels und Versicherungen. Informationen zu unseren Angeboten finden Sie auf unserer Website unter Mitgliedschaft: Mitglieder-Benefits.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 223 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Die familienrechtlichen Forderungen des DAV anlässlich der Bundestagswahl sind Thema bei Beck-aktuell: Aus Sicht des DAV bedarf das Familienrecht einer „Generalüberholung“ – vom Kinderwunsch über die Elternstellung bis zum Kindschaftsrecht. „Kinder müssen bessere Chancen erhalten – unabhängig davon, wie die Eltern zusammenleben“, betont Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht.
LTO portraitiert Dr. Roya Sangi, Europabeauftragte des Ausschusses Verfassungsrecht, anlässlich ihrer Ernennung zur Partnerin.
Der Verkehrsgerichtstag war vielfach Thema in den Medien: Die Volksstimme greift verschiedene Aspekte rund um den Bahnverkehr auf, so etwa die Rechte von Reisenden rund um Ausfälle und Schienenersatzverkehr: „Wir brauchen bessere und klarere Regelungen“, so Gerhard Hillebrand, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Es gehe darum, wie und in welchem Umfang Fahrgäste über Einschränkungen und Ausfälle informiert werden müssten und ob die bestehenden Regelungen ausreichend sind, „um die Rechte der Fahrgäste wirksam zu schützen und durchzusetzen“.
Tagesschau.de berichtet über Ideen zum besseren Schutz von Fußgänger:innen. Auch Martin Diebold, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, spricht sich für eine bessere Infrastruktur zum Schutz von Fußgängern aus. Allerdings solle man beachten, dass fast die Hälfte der Unfälle auf ein Fehlverhalten der Fußgänger zurückzuführen sei. Neue Gesetze brauche es daher nicht.
Der Kölner Stadtanzeiger (via dpa) greift eine Meldung von anwaltauskunft.de auf: Einem Urteil des KG Berlin zufolge sei das bloße Teilen eines Social-Media-Beitrags nicht ohne Weiteres als eigene (zustimmende) Kundgabe zu werten. Obacht gelte allerdings bei zustimmenden Kommentaren oder einem Daumen-hoch-Emoji.
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