DAV-Depesche Nr. 5/26

Anwaltspraxis

NEU unter Anwaltblatt.de: Haftpflichtfragen kompakt

Haftungsrisiken sind Teil des anwaltlichen Alltags – doch mit dem richtigen Wissen lassen sie sich vermeiden. Im Anwaltsblatt gibt es eine feste Rubrik dazu. Neu ist, dass wir jetzt alle Haftpflichtfragen gebündelt haben. Damit haben Sie einen besseren Überblick.

Interessenvertretung

Historischer Schritt zum Schutz der Anwaltschaft

Am 26. Januar unterzeichnete die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, die Europäische Konvention zum Schutz der Anwaltschaft. Der DAV war mit einer Delegation dabei und berichtet über diesen historischen Schritt.

Information

„Man sieht es ja nicht an der Nasenspitze ...“

Der DAV kritisiert anlasslose Kontrollen! Dr. Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent u. a. der taz und des Kölner Stadtanzeigers, berichtet von der Anhörung des Innenausschusses zum Bundespolizeigesetz.

Anwaltspraxis

BGH: Wettkampf ums Mandat nach Ausscheiden einer Gesellschafterin

Was passiert mit einem laufenden Mandat, wenn die sachbearbeitende Gesellschafterin ausscheidet? Der BGH versetzt uns mit seinem Urteil zurück in das erste Semester.

Information

Kann Anwaltschaft Diversity? Der DAV bleibt dran!

Zweiter DAV-Vielfaltstag

Spannende Gäste, lehrreiche Impulse, inspirierende Gedankenaustausche: Auf Podien und an interaktiven Round Tables diskutierten Anwält:innen und andere Interessierte über Quoten, Migrationsgeschichte, Soziale Herkunft, Ost und West, (Anti-)Diskriminierung, Queerness, Inklusion, Neurodivergenz und vieles mehr. Es wurden neue Kontakte geknüpft, Pläne geschmiedet und Lösungsansätze vorgestellt. Lesen Sie hier den ausführlichen Veranstaltungsrückblick.

Queeres Netzwerk im DAV gegründet

Der Vielfaltstag 2026 bildete auch den Startschuss für das Queere Netzwerk im DAV. Rund ein halbes Jahr nach den ersten konkreten Plänen beim Anwaltstag haben wir das Netzwerk nun offiziell vorgestellt und das Selbstverständnis mit allen Interessierten symbolisch unterzeichnet. Was es nun damit auf sich hat und wer alles mitmachen kann: Alle Infos und eine Anmeldemöglichkeit gibt es unter anwaltverein.de/netzwerk-queer.

Rechtspolitik

DAV-Beitrag zum Rechtsstaatsbericht: Mehr Mittel für Justiz und Rechtsstaat!

Die deutsche Justiz benötigt weiterhin mehr Personal, insbesondere in den Staatsanwaltschaften und den Geschäftsstellen – dies ist ein wesentlicher Kritikpunkt des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in seinem Beitrag zum Rechtsstaatsbericht der EU-Kommission 2026. Mit seiner Stellungnahme 5/26 beteiligte sich der DAV erneut an der gezielten Konsultation der EU-Kommission (vgl. zum Vorjahresbericht Europa im Überblick 27/25). Sorge bereiten aus Sicht des DAV insbesondere die Vorhaben im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung (etwa zur Vorratsdatenspeicherung einschließlich der IP-Adressenspeicherung) mit Blick auf den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses sowie mit Blick auf die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Rechtspolitik

IP-Adressspeicherung: DAV kritisiert geplante Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung

Der DAV warnt in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur IP-Adressspeicherung vor der geplanten Kombination aus Vorratsdatenspeicherung und Quick-Freeze. Sie bedeute einen schweren Eingriff in Grundrechte und senke die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen bedenklich ab. Damit könnten Verkehrs- und Standortdaten deutlich häufiger und nicht mehr nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Diese Verkehrsdaten ermöglichen detaillierte Bewegungsprofile und damit tiefgehende Einblicke in die private Lebensführung der Nutzenden. Es fehlt dem Entwurf aus Sicht des DAV an den vom BVerfG geforderten besonders hohen Eingriffsschwellen. Zur ausführlichen DAV-Stellungnahme 8/26.

Pesseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 372 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

Einer SWR-Recherche zufolge werden gerichtliche Entscheidungen nur sehr selten in öffentlichen Datenbanken veröffentlicht. Das deutsche Rechtssystem basiert zwar nicht auf „Case Law“; Transparenz steigert dennoch das Vertrauen in die Justiz. Und: Programme, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten, benötigten Gerichtsentscheidungen zum Lernen, so DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge gegenüber Tagesschau.de.

DAV-Vizepräsidentin Sonka Mehner erläutert für die dpa (hier T-Online.de), dass sich Betroffene sexualisierter Übergriffe auch später noch für eine Anzeige entscheiden können. Auch wenn es an frischen DNA-Spuren oder Verletzungen fehle, könnten andere Beweismittel relevant werden, etwa „Zeugenaussagen aus dem sozialen Umfeld, frühere Mitteilungen an Vertrauenspersonen, Chatverläufe, Tagebucheinträge, ärztliche oder therapeutische Unterlagen sowie Indizien aus dem Verhalten der Beteiligten“. Strafverfahren bei Sexualdelikten würden auch nicht automatisch an fehlenden Sachbeweisen scheitern: „Auch Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen können bei sorgfältiger Würdigung zu einer Überzeugung des Gerichts führen.“

Im ausführlichen Interview mit der Frankfurter Rundschau schildert Jonathan Leuschner, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht, wie sich der veränderte politische Wille in seinem anwaltlichen Alltag niederschlägt: „Die Praxis ist eine andere geworden. Meine Kolleg:innen und ich beschäftigen uns schon viele Jahre mit Fällen vollziehbar ausreisepflichtiger Menschen. Früher spielte es in diesen Verfahren eine starke Rolle, ob jemand seine Zeit hier in Deutschland gut genutzt, die Sprache gelernt, eine Ausbildung begonnen oder Arbeit gefunden hat. Jetzt kaum noch. Mein Eindruck ist, dass man sich Leute schnappt, die gut greifbar sind, nur um die Zahlen hochzukriegen. Denn bei Menschen, die in Arbeit oder Ausbildung stecken, weiß man, wo sie sich befinden. Sie werden abgeschoben, bevor sie sich aus der Duldung mühsam in eine Aufenthaltserlaubnis kämpfen können.“  

Netzpolitik.org greift die kritische Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins an der geplanten IP-Adressen-Speicherung auf. Das BMJV habe die Öffnung für die Speicherung von IP-Adressen „in einem Maße überdehnt, die nicht mehr mit den grundrechtsschützenden Intentionen des Gerichtshofs in Einklang steht“. Da jegliche wirksame Begrenzung der Verwendungszwecke fehle, sei „jedenfalls die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig“.

Das Portal Ad-hoc-News berichtet über den DAV-Vielfaltstag (siehe auch Beitrag oben).

Ihre Mitgliedschaft

Monatliches Gewinnspiel für Mitglieder – Highlight zum 20-jährigen Jubiläum!

Im Februar können Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine wieder exklusive Preise gewinnen – bereitgestellt von DAV-Kooperationspartnern. Die Hofmann & Wölfel Büroorganisation GmbH stellt zum 20-jährigen Bestehen unserer Kooperation ein A4-Farb-Multifunktionsdruckgerät Ricoh IM C320F mit freundlicher Unterstützung der Ricoh Deutschland GmbH bereit. Die Teilnahme ist einfach: Im internen Mitgliederbereich bis zum 28. Februar eine Quizfrage beantworten und mit der richtigen Antwort sind Sie dabei! Unser langjähriger Partner Hofmann & Wölfel Büroorganisation GmbH bietet DAV-Mitgliedern bei Erwerb von RICOH Multifunktionssystemen und Druckern Preisnachlässe auf die Hersteller UVP`s zwischen 40 % und 45 %, in Einzelfällen auch darüber.

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