DAV-Depesche Nr. 50/15

1. Neu: Das Anwaltsblatt als E-Paper in der Anwalts-App – testen Sie!

Das Anwaltsblatt als E-Papier komfortabel auf dem Tablet oder Smartphone überall lesen – und das sogar im Funkloch? Das ist ab sofort mit der neuen Anwaltsblatt-App problemlos möglich. Damit reagiert der DAV auf die Wünsche der Mitglieder der Anwaltvereine, die zusätzlich zur Printversion das Anwaltsblatt auch mobil nutzen wollen. Die Anwaltsblatt-App ist der Schlussstein des in diesem Jahr vollständig überarbeiteten und erweiterten Webangebots des DAV: benutzerfreundlich, modern und perfekt für mobile Geräte optimiert. Die Anwaltsblatt-App einfach aus dem App Store oder bei Google Play installieren und das Dezember-Heft (angereichert mit zusätzlichen Bildern und einem Kurzfilm) herunterladen. Das Januar-Heft 2016 wird ab 29. Dezember 2015 ebenfalls an alle Nutzerinnen und Nutzer der App verschenkt. Ab dem Februar-Heft können die Hefte dann nur noch mit der Mitgliedsnummer (zu finden auf dem Adressetikett des Anwaltsblatts) genutzt werden. Denn das E-Paper als Zusatzleistung wird zukünftig exklusiv Mitgliedern vorbehalten sein.

2. Bundestag beschließt Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte hat der Bundestag heute nach einer Aussprache in der zweiten und dritten Lesung beschlossen. Der Gesetzgeber korrigiert damit drei Urteile des Bundessozialgerichts vom April 2014, die der Tätigkeit des Syndikusanwalts den anwaltlichen Charakter abgesprochen hatten. Mit der Neuregelung wird der Syndikusanwalt als Rechtsanwalt anerkannt und kann weiterhin von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. Die noch im Gesetzentwurf vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung für Syndikusanwälte entfällt jetzt. Damit das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann, muss es morgen noch den Bundesrat passieren und in diesem Jahr verkündet werden. Der DAV begrüßt den Gesetzesbeschluss (siehe Pressemitteilung). Sobald der Bundesrat das Gesetz gebilligt hat, wird das Anwaltsblatt unter www.anwaltsblatt.de einen Schwerpunkt mit Aufsätzen zu den berufs-, sozial- und arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Neuregelung veröffentlichen. Die Beiträge sind vor allem für Anwältinnen und Anwälte wichtig, die jetzt ihre Zulassung als „Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)“ planen.

3. Rechtsgrundlagen für das besondere elektronisches Anwaltspostfach (beA) werden geändert

Überraschend sollen die Rechtsgrundlagen für das beA geändert werden. Im Rechtsausschuss des Bundestages wurden neue Fassungen der einschlägigen Normen für das beA vorgestellt. In dem neuesten Beitrag unseres Informationsangebots unter digitale-anwaltschaft.de befassen wir uns mit den beabsichtigten Änderungen. Die Gesetzesinitiative ist offenbar unabhängig von der Absage des Starttermins durch die BRAK und der Unterbrechung der beA-Kartenlieferung durch die BNotK zu sehen. Diese und weitere aktuelle Nachrichten finden Sie in der News-Rubrik der Website.

 4. E-Book: Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2016

Die im Deutschen Anwaltverlag erschienene Reisekostentabelle befasst sich nicht mit den tatsächlichen Reisekosten des Anwaltes, die dieser nach wie vor selbst berechnen muss. Aus den Tabellen ergibt sich vielmehr, bis zu welcher Höhe der Anwalt seine Reisekosten aus der Landeskasse erhält bzw. zur Kostenfestsetzung anmelden kann, wenn die Reisekosten nur beschränkt erstattungsfähig sind. Mit dieser Tabelle soll der Aufwand erspart werden, die erstattungsfähigen Kosten zu berechnen. Diese setzt sonst eine komplizierte und zeitaufwendige Recherche voraus. Das E-Book finden Sie zum kostenfreien Download hier.

5. Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Reformierung des § 63 StGB

Der Deutsche Anwaltverein hat durch seinen Strafrechtsausschuss zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB Stellung genommen (SN 62/15). Die längst überfällige Reform trägt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch eine Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen verstärkt Rechnung und wird im Grundsatz uneingeschränkt begrüßt. Auf die Stellungnahme zum vorangegangenen Eckpunktepapier (SN 02/14) wird verwiesen. So ist auch der vorliegende Gesetzesentwurf nicht frei von Kritik.

6. DAV begrüßt Einigung auf EU-weit einheitlichen Datenschutz und fordert Tätigwerden der Mitgliedstaaten

Nach fast vier Jahren Verhandlungen konnten sich die Europäische Kommission, das EU-Parlament und der Rat der EU am Mittwochabend auf ein modernes und EU-weit einheitliches Datenschutzrecht einigen (die Veröffentlichung des Volltexts erfolgt in Kürze). Der DAV begrüßt in seiner Pressemitteilung, dass der Text der neuen Datenschutz-Grundverordnung Berufsgeheimnisträger explizit von den Informationspflichten der Verordnung ausnimmt. Diese Ausnahme verhindert, dass ein Rechtsanwalt Informationen an Dritte, wie etwa den Gegner, Zeugen oder Mitbewerber, erteilen muss. Mit Sorge nimmt der DAV jedoch zur Kenntnis, dass bei den Auskunftsrechten eine derartige explizite Ausnahme für Berufsgeheimnisträger nicht aufgenommen worden ist. Der potentielle Prozessgegner hätte demnach gegenüber dem Rechtsanwalt als Datenverarbeiter einen Auskunftsanspruch, ob und zu welchem Zweck Daten über ihn verarbeitet werden. Mit der neuen Verordnung wird es den Mitgliedstaaten überlassen, ob diese eine Einschränkung des Auskunftsrechts für notwendig erachten. Dies ist ein klarer Handlungsauftrag an alle nationalen Gesetzgeber in der gesamten EU.

7. DAV-Schülerwettbewerb: Die Menschenwürde ist unantastbar – außer im Netz?

Der DAV ruft in Kooperation mit dem Philologenverband bundesweit alle Schülerinnen und Schüler ab der 7.Klasse dazu auf, sich mit der Menschenwürde im Netz zu befassen. Der im Wettbewerb aufgegriffene Themenbereich „Grundrechtsschutz in Zeiten des Internets“ ist aktueller denn je. Die Wahrung der Grundrechte des Einzelnen und die Freiheit im World Wide Web treten tagtäglich in ein Spannungsverhältnis. Über allem steht dabei Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Doch was verbinden junge Menschen damit? Stellen sie bei der Nutzung des Internets eine gedankliche Brücke zum Begriff der Menschenwürde her? Wir erwarten uns interessante und informative Einblicke in die Gedankenwelt junger Menschen zu diesen aktuellen rechts- und gesellschaftspolitischen Fragen! Weitere Informationen finden Sie hier!

8. Rechtsweg als Sackgasse? Menschenrechtsverbrechen und staatliche Verantwortlichkeit – Gemeinsame Veranstaltung von Amnesty International und DAV am Internationalen Tag der Menschenrechte

Der Bericht der Vorsitzenden des Geheimdienstausschusses des US-Senats, der sog. „Feinstein-Report“, hat im vergangenen Jahr detailreich die „speziellen Verhörmethoden“ dargelegt, denen 119 Terrorverdächtige zwischen den Jahren 2002 und 2007 in Geheimgefängnissen unterzogen wurden. Schlafentzug, Waterboarding, Eisbäder und andere unmenschliche Behandlungen sind dokumentiert und auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als solche anerkannt worden (etwa Beschwerden Nr. 28761/11 und Nr. 7511/13). Die juristische Aufarbeitung in Europa und in den Vereinigten Staaten dieser im staatlichen Auftrag begangenen Menschenrechtsverletzungen steht jedoch noch am Anfang. Das mit namhaften Experten besetzte Podium machte vor allem mangelnden politischen Willen und eine einseitige Fokussierung auf Sicherheitsinteressen als Ursache aus. Ein Bild der Veranstaltung können Sie sich hier machen.

– Lichterglanz und Feuerwerk! –

Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu. Die DAV-Geschäftsstelle wünscht allen Beziehern der DAV‑Depesche ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr.

Die nächste Depesche erhalten Sie im Januar.

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