DAV-Depesche Nr. 50/16

1. EuGH: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Telekommunikationsdienstbetreibern keine allgemeine Vorratsdatenspeicherpflicht auferlegen. Dies stellte der EuGH am 21. Dezember 2016 in seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen Tele2 Sverige u.a. (Rs. C‑203/15 und C-698/15) fest. Allein mit dem Ziel der Bekämpfung schwerer Kriminalität sei eine gezielte Speicherung zulässig. Voraussetzung sei, dass die Speicherung hinsichtlich der erfassten Datenkategorien, Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Speicherdauer  auf das absolut Notwendige beschränkt sei. Das deutsche Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird angesichts des EuGH-Urteils nun zu überprüfen sein. Erfreulich ist, dass sich der EuGH immer mehr als europäisches Verfassungsgericht versteht.

2. Bundesrat will Juristenausbildung modernisieren: Teilzeitreferendariat soll kommen

Der Bundesrat will den Ländern die Möglichkeit geben, das Teilzeitreferendariat für Juristen einzuführen. Ein Gesetzesentwurf zur Öffnung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) ist im Bundesrat am vergangenen Freitag auf den Weg gebracht worden. Eine Ausbildung in Teilzeit soll möglich sein, wenn Referendarinnen oder Referendare kleine Kinder haben oder sich der Pflege eines Angehörigen widmen. Auslöser für die Initiative ist unter anderem auch der Rückgang der Zahl der Referendarinnen und Referendare beinahe in allen Bundesländern. Der DAV begrüßt das Gesetzesvorhaben. Die Online-Meldung des Anwaltsblatts finden Sie hier.

3. Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe 2016

Die Ergebnisse der diesjährigen Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) bestätigen einen stabilen Aufwärtstrend der Freien Berufe. Besonders positiv schätzen danach die rechts-, steuer-und wirtschaftsberatenden Berufe die aktuelle Geschäftslage ein: 50,8% sehen diese als gut, 35,9% immerhin als befriedigend an. 87,4 % der befragten Freiberufler erwarten, dass es bei dieser Geschäftslage im kommenden Halbjahr bleibt, bzw. sich diese sogar noch verbessert. Die günstige Einschätzung der eigenen wirtschaftlichen Lage spiegelt sich laut Umfrageauswertung auch in einer positiven Personalentwicklung wider. Der BFB hatte für die Umfrage im 4. Quartal 2016 rund 600 Freiberufler unterschiedlicher Branchen befragen lassen.

4. DAV lehnt Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe ab

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch beschlossen, das Fahrverbote als Nebenstrafe bei allen Straftaten möglich sind. Schon aus dogmatischen Gründen lehnt der DAV in einer Pressemitteilung dieses Vorhaben strikt ab. Auch wird das Ziel des Gesetzgebers nicht erreicht. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass dies Denkzettelpolitik zum Erfolg führt. Auch führt es zu Ungerechtigkeiten, weil Personen mit Führerschein und Personen ohne Führerschein unterschiedlich behandelt werden. Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, kommt möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe davon, wer keine hat, muss unter Umständen in Haft.

5. DAV-Stellungnahme zur Änderung des BZRG

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften, insbesondere die vorgesehene Regelung zur verpflichtenden – statt wahlweisen – Ausstellung von Europäischen Führungszeugnissen für EU-Bürgerinnen und -Bürger. Sie ist konsequent und stellt sicher, dass nun sowohl alle deutschen als auch alle EU-Verurteilungen in das Führungszeugnis aufgenommen werden. Im Hinblick auf die geplante registerrechtliche Eintragung von Verzichten gem. § 10 BZRG-E fordert der DAV eine klare Regelung zur Befreiung von der mit der registerrechtlichen Eintragung verbundenen Stigmatisierung.

6. DAV-Stellungnahme fordert mehr Rechtssicherheit für den Umgang mit Beschäftigtendaten

Die Stellungnahme Nr. 84/2016 des DAV durch seinen Ausschuss Arbeitsrecht befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Aspekten des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU – DSAnpUG-EU. Aus der Sicht des DAV besteht im Sinne der Rechtssicherheit der Bedarf, den Umgang mit Beschäftigtendaten in vielen Bereichen gesetzlich zu regeln. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit eines datenschutzrechtlichen Konzernprivilegs, die Erhebung und Verwertung von Beschäftigtendaten zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Vertragspflichtverletzungen, die Begründung einer eigenständigen datenschutzrechtlichen Erlaubnisnorm durch Kollektivvereinbarungen sowie die Möglichkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung für das Beschäftigungsverhältnis.

7. Leitlinien zur grenzüberschreitenden Tätigkeit von Rechtsanwälten

Rechtsanwälte sollen leichter erfahren, wie sie grenzüberschreitend in der Europäischen Union arbeiten können. Daher hat der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE)  im Oktober 2016 Leitlinien über die Freizügigkeit von Rechtsanwälten veröffentlicht (nur auf Englisch und Französisch verfügbar). Die Leitlinien richten sich zwar unmittelbar an Kammern und Vereine, sind aber für alle Anwältinnen und Anwälte hilfreich. So wird unter anderem beschrieben, was es im EU-Ausland bei der vorübergehenden Dienstleistungserbringung oder der dauerhaften Niederlassung als Rechtsanwalt (jeweils unter der Heimatberufsbezeichnung) zu beachten gilt.

8. Kostenloser Download: Broschüre zu Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei

Datenschutz und Datensicherheit gewinnen immer mehr an Bedeutung. Das gilt auch und gerade für Anwältinnen und Anwälte. Mit der Datenschutzgrundverordnung der EU kommen auf die Kanzleien neue Herausforderungen zu. Aber auch ansonsten sind viele rechtliche und technische Umstände zu beachten. Die Autoren Dr. Thomas Lenhard und Dr. Robert Kazemi stellen die wichtigsten Aspekte gut verständlich auf 67 Seiten dar. Sie erhalten die Broschüre mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Anwaltverlages zum kostenlosen Download im Rahmen unseres Angebots digitale-anwaltschaft.

9. DAV-Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf über digitale Inhalte

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 90/16 den Vorstoß der EU zum Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte. Anders als in Vorgängerrichtlinien rät der DAV in dieser speziellen Materie an zu prüfen, ob Vollharmonisierung das geeignete Vehikel ist. Im sachlichen Anwendungsbereich besteht insbesondere bei den Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte auf festen Trägern und der Definition datenbezogener Dienstleistungen sowie dem Konzept von Daten als Gegenleistung Klärungsbedarf. Insgesamt regt der DAV an, den Vorschlag in vielen Einzelpunkten zu verbessern, wie z. B. in sprachlich-systematischer Hinsicht.

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