DAV-Depesche Nr. 50/20

Interessenvertretung

Große BRAO-Reform: DAV begrüßt Vorschläge des Referentenwurfs

Endlich kommt die große BRAO-Reform, für die der DAV lange gekämpft hat. Der DAV hat den Referentenentwurf zur Reform des Berufsrechts intensiv geprüft. Er begrüßt den Entwurf mit DAV-Stellungnahme Nr. 87/2020 (so auch in PM 37/20). In weiten Teilen entspricht dieser dem DAV-Vorschlag aus 2019. Kritik vom DAV gibt es aber für das weitreichende Tätigkeitsverbot bei „sensiblem Wissen“. Hier fordert der DAV Korrekturen. Was die Reform alles bringt und was DAV und BRAK dazu sagen, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Interessenvertretung

Gesetzentwurf zum Rechtsdienstleistungsmarkt: DAV übt Kritik

Verbrauchergerechte Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt und fairer Wettbewerb zwischen Anwaltschaft und anderen Rechtsdienstleistern: Diese Ziele werden mit dem Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium nicht erreicht. Der DAV kritisiert unter anderem die fehlenden Kriterien für die Zulässigkeit von Inkassodienstleistungen, die Ausweitung von Erfolgshonoraren und die Möglichkeit der Prozessfinanzierung (DAV-Stellungnahme Nr. 88/2020). Was der Entwurf will, was DAV und BRAK dazu sagen: Das Anwaltsblatt fasst alles zusammen.

Interessenvertretung

Junge Juristinnen und junge Juristen ein Opfer der BRAO-Reform?

Die große BRAO-Reform will die Interessenkollision verschärfen. Das würde auch junge Juristinnen und junge Juristen im Studium und Referendariat treffen – und die Kanzleien, bei denen sie als Anwältinnen und Anwälte in den Beruf einsteigen. Prof. Dr. Martin Henssler gibt dem Gesetzgeber sechs Empfehlungen, damit jungen Menschen das berufliche Fortkommen nicht erschwert wird (und Art. 12 GG nicht auf der Strecke bleibt). Seinen Aufsatz hat das Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

BGH: Widerruf bei Anwaltsverträgen mit Verbrauchern – wann liegt Fernabsatz vor?

Der BGH stärkt die Verbraucherrechte: Schließen Kanzleien Anwaltsverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern per Telefon, E-Mail, Brief oder online, besteht das Risiko eines Widerrufs. Die Hürden für die Annahme eines Fernabsatzgeschäfts sind nicht mehr hoch. Das Anwaltsblatt erläutert, wo für den BGH das Fernabsatzsystem anfängt und hat ein Muster für eine Widerrufsbelehrung.

Anwaltspraxis

Bremen: beA-Nutzung wird schon 2021 Pflicht vor einigen Bremer Fachgerichten

Sie nutzen Ihr beA noch nicht (gerne)? Dann wird es jetzt Zeit! 2022 wird die beA-Nutzung in Gerichtsverfahren Pflicht für alle Anwältinnen und Anwälte. Bremen zieht zum 1. Januar 2021 den elektronischen Rechtsverkehr für einige Fachgerichte vor. Was Sie wissen müssen, wenn Sie vor Bremer Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten auftreten, erfahren Sie auf anwaltsblatt.de.

Interessenvertretung

Inanspruchnahme der Corona-Hilfen

Verschiedene finanzielle Hilfen sollen Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen. Den größten Anteil mit 45,7 Mrd. Euro trägt laut BMWi dabei das KfW-Sonderprogramm. Dieses wurde zuletzt bis 30. Juni 2021 verlängert und erweitert, sodass es jetzt auch für Kleinstunternehmen und Soloselbständige in Betracht kommt. Die Überbrückungshilfe II, die auch zeitversetzte Umsatzeinbrüche berücksichtigt (Depesche-Nr. 40/20), kann noch bis 31. Januar 2021 beantragt werden.

Information

Bauen in der Krise – Covid-19 Leitfaden für Bauprojekte

Die Covid-19-Pandemie hat mit neuen notwendig gewordenen Regulierungen der Ministerien auf Länder- und Bundesebene auch Auswirkungen auf bereits begonnene oder beauftragte Bauprojekte. Dabei haben beide Vertragsparteien ein Interesse an einem möglichst reibungslosen Ablauf und geringen finanziellen Einbußen des Projektes. Der Gesetzgebungsausschuss für (Privates) Bau-und Architektenrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) möchte den Vertragsparteien mit den folgenden Vorschlägen eine Orientierungshilfe geben.

Engagement

Contra Rechtsextremismus: Bitte unterstützen Sie die DAV-Stiftung!

Bereits im Jahr 2001 gründete der Deutsche Anwaltverein seine Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins – Zweckvermögen“. Die Stiftung übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind. Den Opfern soll so ermöglicht werden, in ihrer psychischen Notlage schnell und ohne bürokratische Hürden den notwendigen Rechtsrat und -beistand erhalten. Die Stiftung ist auf Unterstützung angewiesen und freut sich über jede Spende. Sie möchten spenden? Dann nutzen Sie gerne unser Online-Formular. Weitere Informationen über die Arbeit der Stiftung finden Sie hier.

Information

KfW-Angebote nicht nur in der Corona-Krise

Kanzleigründung, Nachfolge und Übernahme, nicht nur in der Corona-Krise gibt es viele Situationen, in denen finanzielle Unterstützung für Anwaltskanzleien willkommen wäre. Die KfW bietet dabei verschiedene Kreditprogramme, die auch von der Anwaltschaft genutzt werden können. Um zu erfahren, wie die grundsätzlichen und kriseninduzierten Angebote der KfW von den Freien Berufen genutzt und beurteilt werden, sammelt der BFB mittels Abfrage noch bis zum 15. Dezember 2020 ein Erfahrungsbild.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

LTO widmet sich dem Problem der viel zu kurzen Fristen bei der Verbändeanhörung zum neu gefassten Hate-Speech-Reparaturgesetz. Dr. David Albrecht aus dem Ausschuss Gefahrenabwehrrecht kritisiert, die Anhörung sei kein Selbstzweck, sondern diene der gesetzgeberischen Qualitätssicherung.

Auch der Gesetzentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist Thema bei LTO. Der Artikel verweist auf die Stellungnahme des DAV: Es sei zweifelhaft, ob die Maßnahmen geeignet sind, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Inkassodienstleister und der Anwaltschaft zu schaffen. „Insbesondere bestehen erhebliche Bedenken, dass das Gesetz keinerlei Orientierung gibt, wann eine zulässige Inkassodienstleistung vorliegt, obwohl zahlreiche Rechtsfolgen daran anknüpfen“, wird der DAV zitiert.

Dr. Ulrich Böttger, Vorstandsmitglied der ARGE Baurecht, erläutert gegenüber dem Fachmagazin BAUEN+ die Vorzüge der neuen Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau): So ließen sich etwa Konflikte am Bau deutlich schneller und wirtschaftlich sehr viel sinnvoller lösen als vor Gericht.

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