Interessenvertretung
Bewegung bei der RVG-Anpassung – Klappt es doch noch?
Viele hatten die Hoffnung schon aufgegeben, jetzt wird es zum Jahresende noch einmal spannend: Das Bundeskabinett hat gestern eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung (KostRÄG 2025) beschlossen. Damit soll das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt und in dieser Legislaturperiode doch noch zum Abschluss gebracht werden.
Zum Referentenentwurf unverändert ist eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie eine lineare Erhöhung der RVG-Gebühren, bei Betragsrahmen- sowie Festgebühren um 9 Prozent und bei den Wertgebühren um 6 Prozent, vorgesehen. Der DAV begrüßt die Entwicklung (Statement), der Zeitplan ist allerdings sehr ambitioniert. Die RVG-Anpassung ist dringend erforderlich, jetzt sind die Fraktionen im Bundestag gefragt und wir am Ball! Über alle Einzelheiten berichtet das Anwaltsblatt. Sehen Sie auch unten in der Presseschau.
Interessenvertretung
Sammelanderkonten: Ausnahme bis Ende 2025 verlängert
Das BMF hat – auch auf Initiative des DAV – den Nichtbeanstandungserlass vom 19. Dezember 2022 bei Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwälten letztmalig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Bis dahin muss es zu einer berufsrechtlichen Regelung kommen. Den seitens des Bundesministeriums der Justiz bisher vorgelegten Entwurf für entsprechende Regelungen hält das BMF für äußerst ausgewogen und konstruktiv. Der DAV hat an der Erarbeitung des Entwurfs maßgeblich mitgewirkt. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist aufgerufen, sich dem Regelungsvorschlag anzuschließen, damit es nicht erneut zu Verzögerungen kommt. Alle Informationen lesen Sie im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
BGH: beA-Irrläufer auch nach postalischer Weiterleitung formgerecht
Ein elektronisch eingereichter Antrag landet beim falschen Gericht und löst damit eine Grundsatzentscheidung des BGH aus. Die gute Nachricht: Digitale Irrläufer müssen nicht zum Verhängnis werden. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Information
Migration: Kein Hauptthema im Wahlkampf?
Migration als Zankapfel: Die Mitte laviert, die Ränder profitieren. Dr. Helene Bubrowski (Stellvertretende Chefredakteurin bei Table Media) analysiert im Anwaltsblatt, wie das Thema im Wahlkampf das politische Gleichgewicht verschiebt und die „Allianz der Mitte“ ins Wanken bringt.
Anwaltsberuf
Anwaltschaft und KI: Vertrauen und Transparenz
KI und Recht – ein Balanceakt: Vom Potenzial bis zur Haftung – wie Künstliche Intelligenz den Anwaltsberuf herausfordert und zugleich bereichert. Lesen Sie im Anwaltsblatt den spannenden Bericht über die hochkarätige Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht (Köln).
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 486 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Die RVG-Anpassung könnte doch noch umgesetzt werden – das KostRÄG hat das Kabinett passiert (siehe auch Beitrag oben). LTO greift das Statement von DAV-Präsidentin Dr. h.c. Edith Kindermann auf: „Es ist gut und richtig, dass das Gesetzgebungsverfahren fortgeführt wird. Eine gesetzliche Gebührenordnung darf nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Der vorgelegte Entwurf berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten und ist unerlässlich für einen flächendeckenden und berechenbaren Zugang zur anwaltlichen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger. Es liegt nun am Bundestag, das Gesetz zügig zu beschließen, damit das Vorhaben nicht der Diskontinuität zum Opfer fällt.“ Auch Beck-aktuell berichtet.
Die Evangelische Zeitung (via KNA) berichtet über die gemeinsame Forderung zahlreicher Organisationen – so auch des DAV –, das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan fortzusetzen. „Die bisherigen Ergebnisse des Bundesaufnahmeprogramms bleiben weit hinter dem zurück, was hätte geleistet werden sollen”, so DAV-Vizepräsident Stefan von Raumer. Nötig seien weitere Aufnahmezusagen, eine zügige Umsetzung der Ausreise betroffener Menschen sowie transparente Informationen zur Zukunft des Programms. „Wir brauchen weiterhin sichere und bessere Zugangswege für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan.“ Auch Stern.de (via AFP) berichtet.
Der Rechtsausschuss des Bundestags lud zur Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Union zur Verbesserung des Opferschutzes. Holger-C. Rohne, Vorsitzender der DAV-Taskforce Anwalt für Opferrechte, kritisierte bei MDR AKTUELL die Symbolpolitik des Entwurfs, insbesondere der Straferhöhungen. „Die Motivation, eine Tat zu begehen, ist losgelöst von der Vorstellung, wie sich es anfühlen könnte, diese oder jene Strafe ertragen zu müssen.“ Das sei kriminologisch seit Jahrzehnten erwiesen. Auch das vorgeschlagene neue Mordmerkmal der körperlichen Überlegenheit würde der Justiz „erhebliche Probleme“ bei der Anwendung machen.
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