Anwaltspraxis
Nachgereichte Vollmacht und Heilung von Verfahrensmängeln
Die Nachreichung einer Prozessvollmacht ist auch mit rückwirkender Wirkung möglich, sofern die Instanz noch nicht abgeschlossen oder keine prozessentscheidende Ablehnung mangels Vollmacht erfolgt ist. Lesen Sie im Anwaltsblatt die Entscheidung des OVG NRW.
Veranstaltung
Mit erhobenem Haupt und Hoffnung kämpfen
In Gedenken an den türkischen Menschenrechtsanwalt Tahir Elçi wurde die Veranstaltung zur Rechtsstaatlichkeit der Türkei vom DAV-Präsidenten Stefan von Raumer eröffnet. Bei dem Event, organisiert von Amnesty International und dem DAV, trafen sich türkische und deutsche Rechtsanwält:innen, um über die Anwaltschaft in der Türkei zu sprechen.
Engagement
Contra Rechtsextremismus: Bitte unterstützen Sie die DAV-Stiftung!
Im Jahr 2001 hat der DAV seine Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins – Zweckvermögen“ errichtet. Für uns bedeutet das: eine klare Haltung gegen jede Form von Rechtsextremismus und Intoleranz.
Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, bedürftige Opfer von rechtsextremistisch bzw. politisch motivierten Übergriffen zu unterstützen, indem sie die Kosten für Rechtsberatung und -vertretung übernimmt.
Allein in diesem Jahr haben uns 25 neue Anträge erreicht. Die Stiftung ist daher weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen und freut sich über jede Spende. Sie möchten spenden? Dann nutzen Sie gern unser Online-Formular. Weitere Informationen über die Arbeit der Stiftung finden Sie hier.
Information
„Vielleicht ist das Pauschalhonorar das Modell der Zukunft“
Verändert KI das anwaltliche Vergütungssystem? Hasso Suliak, LTO-Redakteur, berichtet für das Anwaltsblatt über die Diskussion zum Reformbedarf bei einer Konferenz des Instituts für Anwaltsrecht der Universität Hannover und der BRAK.
Rechtspolitik
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
In seiner Stellungnahme Nr. 80/2025 äußert sich der DAV kritisch zur beabsichtigten Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen. Der DAV hatte sich bereits zum Gesetzesentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 21/551) mit Stellungnahme Nr. 22/2025 ablehnend geäußert.
Es besteht keine Notwendigkeit für eine Erweiterung der Qualifikation in den §§ 177 Abs. 8 und 250 Abs. 2 StGB. Dem strafrechtlichen Unwert und Schuldgehalt der Verwendung von K.-o.-Tropfen kann bereits jetzt – wie auch der BGH feststellte – adäquat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden. Der DAV regt stattdessen an, einen Schwerpunkt auf mehr und effektivere Präventionsarbeit zu legen.
Anwaltsberuf
Haftungsfallen für anwaltliche Berufsbetreuer
Die Berufsbetreuer wurden durch die Einführung der Pflichtversicherung ins juristische Rampenlicht befördert. Hubertus Räde, Assessor bei der Allianz Versicherungs-AG, rät zur höchsten Konzentration beim Haftungsschauspiel.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 299 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Das Kabinett hat sich bei der Bürgergeld-Reform geeinigt – der DAV kritisiert das Vorhaben, wie u. a. n-tv.de und 1und1.de (via AFP) berichten: „Menschen mit psychischen Erkrankungen oder vorübergehender Handlungsunfähigkeit drohen existenzielle Leistungsausfälle – bis hin zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes“, erklärt Thomas Franz, Mitglied des Ausschusses Sozialrecht. „Gleichzeitig sollen Sanktionen bis zum vollständigen Wegfall des Regelbedarfs möglich werden, obwohl das Bundesverfassungsgericht klare verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt hat.“ Auch die taz greift das Thema auf.
Der BGH beschäftigt sich heute mit der Frage, wie lange die Schufa Zahlungsprobleme speichern darf. Die DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie der Wahrung berechtigter Interessen dient. „Darauf können sich die Auskunfteien durchaus berufen“, erläutert Prof. Niko Härting, DAV-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht, gegenüber der dpa (hier T-Online.de). „Die Frage ist nur: Wie lange bestehen diese berechtigten Interessen?“ Das sei der Kern des Verfahrens.
Eine weitere Verhandlung vor dem BGH betrifft heute das Thema Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Mit pakistanischem Nachnamen keinen Besichtigungstermin bekommen, als „Schmidt“ oder „Schneider“ mit den ansonsten gleichen Eckdaten schon. Die Ergebnisse eines solchen Testing-Verfahrens können vor Gericht als Indiz für eine Benachteiligung anerkannt werden, wenn auch ohne definitiven Schluss auf Vorsatz, sagt Beate Heilmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien. Dass sich der BGH zum Testing äußern müsse, sei „begrüßenswert“. Es sei aus ihrer Sicht überhaupt der erste Fall, der zum AGG – im Bereich Mietrecht – zum BGH gekommen ist,so die Passauer Neue Presse (via dpa).
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