1. Der Countdown läuft: Passive Nutzungspflicht für das beA kommt!
Nicht nur der Jahreswechsel steht vor der Tür, sondern auch die passive Nutzungspflicht für das beA für alle Kolleginnen und Kollegen ab dem 1. Januar 2018. Alle, die „ihr“ beA noch zum Laufen bringen müssen, sind mit einem Klick zu einem informativen Artikel inklusive einer Anleitung im Anwaltsblatt schon einen Schritt weiter. Sie benötigen aktuelle oder allgemeine Informationen? – Die DAV-Website „digitale-anwaltschaft.de“ steht Ihnen gern zur Seite. Zudem bietet zu immer wiederkehrenden Fragen die Homepage der BRAK hilfreiche Informationen im Bereich „Fragen und Antworten“. Reinschauen lohnt sich!
2. DAV Umfrage: Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine sind zufrieden – dennoch besteht Handlungsbedarf
Unser Dank gilt allen Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine, die sich an der Umfrage des DAV beteiligt haben. Die Ergebnisse wurden durch das Institut in der Mitgliederversammlung des DAV präsentiert. Auch wenn die Gesamtzufriedenheit mit dem DAV insgesamt gut ist und wir als kompetent und glaubwürdig sowohl bei den Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine als auch bei den Nicht-Mitgliedern wahrgenommen werden, beginnt jetzt erst die Arbeit. Die Bewertung der Wichtigkeit und Zufriedenheit zu dem Leistungsspektrum des DAV ergab Positives und Negatives. Wir müssen jetzt die Ergebnisse analysieren und dort, wo sie nicht so gut sind, unsere Arbeit verbessern und besser vermitteln. Dies ist Ihr Arbeitsauftrag an den DAV für das Jahr 2018.
3. Auswirkungen des Brexits auf das Recht und die Anwaltschaft
Der Europäische Rat hat am 15. Dezember 2017 festgestellt, dass in der ersten Phase der Austrittsverhandlungen nun Fortschritte mit dem Vereinigten Königreich erzielt worden sind. Es wird also weiter verhandelt. Zu den Fortschritten gehört unter anderem der Bestandsschutz für deutsche Anwälte, die eine Zulassung in Großbritannien erworben haben (und umgekehrt). Die Auswirkungen des Brexits aus der Perspektive von Anwälten und Kanzleien schildert Hans-Jürgen Hellwig im Anwaltsblatt.
4. Ehrenamtliches Engagement von europäischen Anwältinnen und Anwälten auf Lesbos – Unterstützen Sie dieses Projekt!
Im Registrierungscamp Moria auf der griechischen Insel Lesbos geben Anwältinnen und Anwälte aus ganz Europa Geflüchteten und Migranten ehrenamtlich Rechtsrat. Das europäische Projekt „European Lawyers in Lesvos“ macht das möglich. Die Situation im völlig überfüllten Camp erschwert die Arbeit, führt aber dazu, dass die Menschen dort über ihre rechtliche Situation aufgeklärt werden. Unter diesem Link finden Sie einen Beitrag des ARD-Magazins „Monitor“ über die Zustände im Camp Moria. Das Hilfsprojekt, bisher getragen von europäischen Anwaltsorganisationen unter Federführung des Rats der europäischen Anwaltschaften (CCBE) und des DAV, ist nunmehr in eine eigene gGmbH übergegangen. Gesellschafter sind der CCBE und der DAV; Aufsichtsratsvorsitzender der ehemalige Präsident des EuGH Vasilios Skouris. Um die Arbeit fortzuführen und auf weitere Hotspots an den EU-Außengrenzen auszuweiten, ist die ELIL gGmbH auf Spenden angewiesen. Unterstützen Sie dieses Projekt, das nicht nur Hilfsbedürftigen den Zugang zur Rechtsberatung sichert, sondern auch ein Zeichen der gesamten europäischen Anwaltschaft für soziales Engagement ist. Sie können unter folgendem Link direkt spenden oder per Banküberweisung.
5. Digitaler Nachlass – Gesetzgeber gefordert: Gemeinsames Symposium von DAV und djt am 25. Januar 2018 in Berlin
Facebook zählt mittlerweile weltweit rund 2 Milliarden monatliche Nutzer; davon in Deutschland 30 Millionen. Was passiert mit Accounts von E-Mail-Diensten oder Sozialen Netzwerken bei Versterben des Nutzers? Als Pionierarbeit hat der DAV sich schon im Jahr 2013 damit befasst und in einer DAV-Initiativstellungnahme gesetzgeberisches Handeln gefordert. Eine Bund-Länderarbeitsgruppe sieht laut Abschlussbericht aus Mai 2017 nun ebenfalls gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Juristentag laden Sie daher herzlich zu einem Symposion am 25. Januar 2018 im Plenarsaal des Kammergerichts Berlin ein. Diskutieren Sie mit! Weitere Informationen, das Programm und die Online-Anmeldung finden Sie hier.
6. DAV übt Kritik an der öffentlichen Konsultation zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen
Die Europäische Kommission erwägt, ein Instrument einzuführen, mit dem die Strafverfolgungsbehörden grenzüberschreitend Zugriff auf elektronische Daten erhalten sollen, die bei Anbietern von elektronischer Kommunikation und von digitalen Diensten gespeichert sind.
Der DAV hat grundsätzliche Bedenken gegen die geplante Maßnahme. Zunächst sollte die Kommission sicherstellen, dass in allen Mitgliedsstaaten das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt ist. Hinsichtlich der Inhaltsdaten stößt das Vorhaben auf erhebliche verfassungsrechtliche Hürden, die der gewünschten Beschleunigung der Ermittlungen entgegenstehen dürften. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 59/2017.
– Lichterglanz und Feuerwerk! –
Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende zu. Die DAV-Geschäftsstelle wünscht allen Beziehern der DAV‑Depesche ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr. Wir werden uns auch im nächsten Jahr für Ihre Interessen einsetzen.
Die nächste Depesche erhalten Sie im Januar.
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