Interessenvertretung
beA: DAV zu Gast im Rechtsausschuss
Der DAV wurde in dieser Woche vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu einem Gespräch über das besondere elektronische Anwaltspostfach eingeladen. Vizepräsident Rechtsanwalt Martin Schafhausen stellte dort klar, dass die Kommunikation über den elektronischen Rechtsverkehr das Mittel der Wahl ist. Er berichtete jedoch auch über Probleme und plädierte eindringlich dafür, noch bestehende rechtliche und tatsächliche Hindernisse schnell zu beseitigen. Insbesondere muss aus Sicht des DAV der Netzausbau schneller vorankommen. Eine gerechte Lastenverteilung zwischen Justiz und Anwaltschaft ist ebenso sicherzustellen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Ersatzeinreichung unter erleichterten Bedingungen im Falle von vorübergehenden technischen Störungen.
Anwaltspraxis
Fax klappt nicht: OLG Dresden verlangt Nutzung des beA in Fristsachen
Aktiv nutzen müssen Anwältinnen und Anwälte das besondere elektronische Anwaltspostfachs (beA) bisher nicht. Sie müssen es aber – wenn es nach dem OLG Dresden geht – als Back-up zur Fristwahrung verwenden, wenn die Faxübermittlung an das Gericht nicht gelingt. Alle Details hat das Anwaltsblatt (auch zur beA-Nutzungspflicht in Schleswig-Holstein ab 1. Januar 2020 bei Arbeitsgerichtsverfahren).
Information
Rückwirkung bei der Vermögensabschöpfung verfassungswidrig
Der DAV hält eine Rückwirkung bei der Vermögensabschöpfung für verfassungswidrig. Art. 316h Satz 1 EGStGB ermöglicht seit 1. Juli 2017 die selbständige Einziehung von Vermögen aus Straftaten, bei denen bereits vor diesem Datum die Verjährung eingetreten war. Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Norm aktuell. Alle Details in der Stellungnahme Nr. 44/19 des Verfassungsrechtsauschusses unter Mitwirkung des Strafrechtsausschusses.
Information
Generalanwalt beim EuGH: Freie Anwaltswahl auch im Mediationsverfahren
Rechtsschutzversicherte haben auch dann ein Recht auf freie Anwaltswahl, wenn sie sich für eine gerichtliche oder außergerichtliche Mediation entscheiden. Zu diesem Ergebnis kommt Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in seinen Schlussanträgen vom 11. Dezember 2019 (Rs. C-667/18). Gemäß Art. 201 Abs. 1 a) der Richtlinie 2009/138/EG hat der Rechtsschutzversicherte in „Gerichts- und Verwaltungsverfahren“ ein Recht auf freie Anwaltswahl. Der Begriff des „Gerichtsverfahrens“, so der Generalanwalt, umfasse neben dem üblichen gerichtlichen Verfahren sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Mediation. Gerichtliche Verfahren und Mediation seien zudem nur verschiedene Mittel zur Erreichung desselben Zwecks, daher müssen auch beide zum Schutz der Versicherten von der Richtlinie umfasst sein. Außerdem werde so das Ziel der Mediationsrichtlinie 2008/52/EG, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern, gefördert.
Anwaltstag 2020
DIE Geschenkidee für das nahende Weihnachtsfest
Last minute Weihnachtsgeschenk gefällig? Verschenken Sie das Ereignis des Jahres 2020 und packen Sie eine Dauerkarte für den Anwaltstag, der größten Fortbildungsveranstaltung des Jahres 2020, der vom 17. bis 19. Juni in Wiesbaden stattfindet, unter den Weihnachtsbaum. Alle Informationen dazu finden Sie auf anwaltstag.de/anmeldung.
Zu guter Letzt
– Lichterglanz und Feuerwerk! –
Das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Die DAV-Geschäftsstelle wünscht allen ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr. Wir werden uns auch im nächsten Jahr für Ihre Interessen einsetzen.
Die nächste Depesche erhalten Sie im Januar.
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