DAV-Depesche Nr. 51/23

Information

In eigener Sache: Relaunch beim Anwaltsblatt

Alles neu macht der Mai – beim Anwaltsblatt ist es schon im Februar soweit (Print) bzw. im Januar (Online). Das Anwaltsblatt informiert Sie künftig noch besser als bisher: schneller zu aktuellen Themen durch die Stärkung des Online-Auftritts und konzentrierter und umfassender zu längerfristig relevanten Themen durch das Printheft. Erfahren Sie in einem kurzen Beitrag, was konkret beim Relaunch passiert.

 

Information

Neue Registrierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz ab 1. Januar 2024: Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind!

Ab 1. Januar 2024 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bestimmte Katalogeschäffte vornehmen, eine Registrierungspflicht im elektronische Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU). Sie wissen nicht, ob Sie hiervon betroffen sind und was zu tun ist? Im internen Mitgliederbereich haben wir für Sie ein Infopapier bereitgestellt. Sie finden es hier.

 

Information-Europa

Einigung über Europäische Behörde zur Geldwäschebekämpfung

Der DAV begrüßt die am 13. Dezember 2023 zwischen den Verhandlungsführern von Rat und Parlament gefundene Einigung über die Einrichtung der Europäischen EU-Geldwäschebehörde AMLA („Anti-Money Laundering Authority“). Als Teil des EU-Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird Aufgabe der AMLA sein, als Zentralstelle in Sachen Geldwäscheverfolgung Maßnahmen der nationalen Aufsichtsbehörden – und damit auch der Rechtsanwaltskammern – zu koordinieren. Wie bereits in der DAV-Stellungnahme Nr. 58/21 gefordert, wird die AMLA nunmehr lediglich unverbindliche Empfehlungen gegenüber den Aufsichtsbehörden aussprechen können.

Anwaltspraxis

Anwaltsethik: Die „Mandatsfalle“ – das „Ja“ zu viel

Was tun, wenn Anwält:in „Ja“ zum Mandat gesagt hat, obwohl die eigenen Kapazitäten das gar nicht zulassen? Ist es eine Option, das Mandat dann zu kündigen? Petra Heinicke vom DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur legt die rosarote Brille ab und gibt in der Ethikfrage einen kurzen Einblick über ihren persönlichen Umgang mit solchen Situationen.

Information

anwaltauskunft.de 2023: verlässliche Schnittstelle zur Anwaltschaft

Das Jahr ist im Endspurt und die Zahlen sprechen Bände: Über eine Million Mal riefen Rechtsuchende 2023 die Profile der Anwältinnen und Anwälte auf anwaltauskunft.de ab – und fanden so den passenden Rechtsbeistand in krisenreichen Zeiten. Jedes Mitglied der örtlichen Anwaltvereine ist ohne zusätzliche Kosten in der Anwaltssuche gelistet, um neue Mandate zu ermöglichen – ein DAV-Service für die Anwaltschaft. Im kommenden Jahr stehen zudem einige Neuerungen an, um die Optik und Navigation auf anwaltauskunft.de weiter zu verbessern. 2024 wird ein gutes Jahr!

Auch die Presseresonanz kann sich sehen lassen: Bis heute wurde die Anwaltauskunft in diesem Jahr in über 2.120 Beiträgen in den Medien zitiert – eine Steigerung von 63 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum!

Rechtspolitik

Bedenken gegen Rechtshilfevertrag zwischen Deutschland und Brasilien

Unmenschliche, grundrechtsverletzende und verfassungswidrige Haftbedingungen, so hat es das Oberste Bundesgericht Brasiliens, das Supremo Tribunal Federal, festgestellt, herrschen in brasilianischen Gefängnissen. Aus diesem Grund erhebt der DAV mit Stellungnahme Nr. 80/23 Bedenken gegen die Ratifizierung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasiliens über die Rechtshilfe in Strafsachen, der bereits 2009 unterzeichnet, bis heute aber nicht ratifiziert wurde. Die Verzögerung von 14 Jahren wurde bislang mit der instabilen politischen Situation Brasiliens begründet. Aus Sicht des DAV besteht diese fort. Neben den Haftbedingungen sieht der DAV auch den faktisch nicht vorhandenen Datenschutz in Strafsachen als Grund, den Vertrag aktuell nicht zu ratifizieren.

Ihre Mitgliedschaft

Neue IT-Dienstleistungen für Sie als Mitglied

Um Sie bei den Herausforderungen des digitalen Arbeitsalltags zu unterstützen, hat unser Kooperationspartner LOROP für Mitglieder der örtlichen Vereine spezielle IT-Dienstleistungspakete entwickelt, die ab sofort buchbar sind. Ob allgemeiner IT-Service, E-Mail-Konfiguration oder Backup-Lösungen. Sie finden alle angebotenen Pakete und Preise ab sofort unter https://dav.lorop.de/produkt-kategorie/servicepakete/

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 160 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Die FAZ greift die Kritik des DAV an der Blockade des DokHVG im Bundesrat auf: „Wir brauchen für den Strafprozess maximale Transparenz im Sinne aller Beteiligten, inklusive der Zeuginnen und Zeugen selbst“, so Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Strafrechtsausschusses. Er hält es für „schlichtweg unverständlich“, dass ein Gesetz blockiert werde, „das mögliche Fehlerquellen eliminiert und zu mehr Transparenz im Prozess führt“. Solche wichtigen Projekte dürften nicht durch „politische Ränkespiele verwässert werden“.

Der Referentenentwurf zu V-Personen ist Thema bei LTO. Auch wenn der Gesetzesentwurf stellenweise nicht weit genug in die richtige Richtung gehe und Probleme aus der Rechtspraxis zum Teil weiter ungelöst lasse: „Der Einsatz von V-Personen kann zu den eingriffsintensivsten Mitteln des Staates zählen, eine gesetzliche Regelung ist daher schon verfassungsrechtlich zwingend. Das Gesetz wird für mehr Rechtssicherheit sorgen und letztlich auch die Akzeptanz für den Einsatz von Vertrauenspersonen erhöhen“, so Dr. Nikolaos Gazeas, Mitglied im Ausschuss Gefahrenabwehrrecht.

Im Interview mit der WELT (Abo) kritisiert Rolf Kemper, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht, die seit 2015 bestehende Sonderregelung im BauGB, die für schnellen Bau von Unterkünften für Asylsuchende sorgen sollte. „Nach dem Sonderbaurecht dürfen im Prinzip überall Unterkünfte – also Wohnungen – gebaut werden, sowohl in Gewerbegebieten als auch in gewachsenen Wohnquartieren. Das ist städtebaulich und darum eigentlich auch städtebaurechtlich nicht akzeptabel.“ Trotz Verlängerung der Regelung hält er eine Dauerregelung indes nicht für wahrscheinlich.

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