Interessenvertretung
DAV begrüßt: Deutsches Fremdbesitzverbot hat Bestand
Der Europäische Gerichtshof hat heute im Fall C-295/23 entschieden, dass die deutsche Regelung zum Fremdbesitzverbot nicht gegen Unionsrecht verstößt. Der DAV zeigte sich in einer ersten Reaktion hocherfreut, dass die Luxemburger Richter den Kernwert der anwaltlichen Unabhängigkeit so eindeutig betont haben. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein österreichischer Investor die Mehrheit der Gesellschaftsanteile einer deutschen Rechtsanwaltsgesellschaft erworben. Dass die Münchener Kammer entsprechend der BRAO dieser Gesellschaft daraufhin die Anwaltszulassung entzog, ist nach der heutigen Entscheidung nicht zu beanstanden. Denn der EuGH betonte den weiten Beurteilungsspielraum des deutschen Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des anwaltlichen Berufsrechts und die Gefahr, die durch die Beteiligung reiner Finanzinvestoren für die anwaltliche Unabhängigkeit entstehen könnte.
Anwaltsberuf
Klage falsch zugestellt! BGH klärt, wer wann verantwortlich ist
Wenn der Postbote klingelt – aber an der falschen Tür. Nicht jede Panne bei Zustellung der Klage geht zu Lasten des Klägers, entschied kürzlich der BGH. Mehr zur Entscheidung lesen Sie in unserem Anwaltsblatt.
Information
Vertraulichkeitsschutz für Rechtsanwälte nach "Jones Day"
Was aus den (Nicht-)Entscheidungen – sowohl des EGMR als auch des BVerfG – und deren Rezeption bleibt, ist der Eindruck eines unklaren und in Teilen widersprüchlichen strafprozessrechtlichen Schutzkonzepts für die Vertraulichkeit anwaltlicher Kommunikation. Der Gesetzgeber ist gefordert, über die verfassungs- und (derzeitigen) konventionsrechtlichen Mindeststandards hinauszugehen, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Uwer und Rechtsanwalt Friedrich Florian Steinert im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Gesetzesentwurf grenzüberschreitendes E-Evidence-Verfahren
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-E-Evidence-Pakets, mahnt jedoch deutliche Nachbesserungen an. Die geplanten Regelungen zur Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel stärken die Zusammenarbeit zwischen EU-Staaten, bergen jedoch Risiken hinsichtlich des Schutzes von Berufsgeheimnissen, des Rechtsschutzes, der Anwesenheitsrechte und der Waffengleichheit. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 87/24.
Information
„EUROVOICES“ – Daten zur Rechtsstaatlichkeit in der EU
Die Organisation World Justice Project hat kürzlich die Daten zu ihrem Projekt „EUROVOICES“ vorgelegt, an dem sich auch der DAV beteiligt hat. Darin werden Daten zur Wahrnehmung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in 110 Regionen der EU zusammengestellt, die auf Befragungen von über 8.000 Expert:innen (siehe die Expert Scorecard) und 64.000 Bürger:innen (siehe die People’s Voices) zu den Themen Grundrechte, Justiz, Sicherheit sowie Transparenz und Korruption beruhen. Abgefragt wurde etwa der erschwingliche Zugang zu rechtlicher Beratung, die effektive Durchsetzbarkeit von zivilrechtlichen Urteilen (nur 36 % der Befragten gaben an, dass obsiegende Parteien zivilrechtliche Entscheidungen effektiv und zeitnah durchsetzen können) sowie das Vertrauen in die Justiz insgesamt.
Anwaltspraxis
Der Einsatz von KI im anwaltlichen Mandat aus Sicht der Justiz
Revolution im Gerichtssaal? Künstliche Intelligenz verändert die juristische Praxis grundlegend – von der Dokumentenanalyse bis zur Entscheidungsfindung. Doch wie sieht ein verantwortungsvoller Umgang mit KI aus? Der Beitrag von Karsten Kania im Anwaltsblatt skizziert Potenziale und Gefahren dieser Technologie.
Information
KI-Forum am 21. Februar 2025 in Berlin
Der DAV wird am 21. Februar 2025 in Berlin – gemeinsam mit der Stiftung Datenschutz – ein KI-Forum durchführen. Sie erfahren hier, wie Sie KI in der eigenen Praxis anwenden können, was die Anbieter versprechen und welche daten- und berufsrechtlichen Herausforderungen damit verbunden sind. Auch die Justiz wird Einblicke gewähren in ihre KI-Erprobungen und die bereits im Einsatz befindlichen Tools. Seien Sie dabei und diskutieren Sie mit uns über Chancen und Risiken beim Einsatz von KI. Zum Programm und zur Anmeldung führt Sie dieser Link.
Rechtspolitik
Gesetzesentwurf Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den vorgelegten Entwurf zur Digitalisierung des Notariats als überfälligen Schritt. Durch die elektronische Abwicklung von Immobilienverträgen und gerichtlichen Genehmigungen können Ressourcen geschont sowie Kosten und Zeit gespart werden – verbunden sind damit Vorteile für Verbraucher, Notariate, Behörden und Gerichte. Allerdings kritisiert der DAV den vorgesehenen Zeitrahmen bis 2027 als kontraproduktiv. Die bestehende digitale Infrastruktur, etwa EGVP und beBPo, ermöglicht bereits heute eine frühere Umsetzung. Kritisch sieht der DAV auch den Einsatz unterschiedlicher Kommunikationsplattformen wie ELSTER, der zusätzlichen Aufwand verursacht. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 88/24.
Engagement
Contra Rechtsextremismus: Bitte unterstützen Sie die DAV-Stiftung!
Seit 2001 hilft die DAV-Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins - Zweckvermögen“ bedürftigen Opfern von rechtsextremistischen oder politisch motivierten Taten, ihre Rechte durchzusetzen. Sie finanziert die Vertretung durch Anwältinnen und Anwälte. Den Opfern soll so ermöglicht werden, in ihrer psychischen Notlage schnell und ohne bürokratische Hürden den notwendigen Rechtsrat und -beistand zu erhalten. Die Stiftung ist auf Unterstützung angewiesen und freut sich über jede Spende. Sie möchten spenden? Dann nutzen Sie gerne unser Online-Formular. Weitere Informationen über die Arbeit der Stiftung finden Sie hier.
Durch eine verbesserte Zusammenarbeit mit Opferhilfe-Organisationen haben uns in diesem Jahr viel mehr Anträge erreicht als im Vorjahr. Die Fälle zeigen die ganze Bandbreite von Fremdenhass, Homophobie, Gewalt gegen Andersdenkende und Antisemitismus. Helfen Sie, den Zugang zum Recht für die Betroffenen zu gewährleisten.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 327 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
LTO wirft einen Blick auf den Verfahrensstand bei der RVG-Anpassung. „Es ist gut und richtig, dass der Entwurf jetzt in den Bundestag kommt“, erklärt der Deutsche Anwaltverein. In den Entwurf seien auch die Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission eingeflossen, das Vorhaben also mit den Bundesländern abgestimmt. „Dies ist wichtig, da die Haushalte der Bundesländer belastet werden.“ Auch die Unionsfraktion kann aus Sicht des DAV dem Vorhaben zustimmen. Schließlich handele es um ein reines Sachthema, das unabhängig von der politischen Farbenlehre zu beurteilen sei.
Der DAV kritisiert das Feststecken der Reform der Haftentschädigung gegenüber der BILD. Anschauliches Beispiel ist der Fall von Manfred Genditzki, der sich bei der Entschädigung für seine unrechtmäßige Inhaftierung nun Kost und Logis sowie seinen JVA-Arbeitslohn anrechnen lassen soll. „Kost und Logis für den unfreiwilligen Knastaufenthalt abzuziehen, klingt wie ein Schildbürgerstreich“, so Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DAV. „Wie wir mit den Opfern von Justizirrtümern umgehen, ist respektlos und muss dringend geändert werden!“
Der Saarländische Anwaltverein hat bei einer Tombola anlässlich seines diesjährigen Gänseessens eine Summe von 810 Euro gesammelt, wie Saarnews.de berichtet. Die Spende kommt dem „Projekt Regenbogen“ der Saarländischen Krebsgesellschaft zugute, welches Kinder und Jugendliche in Familien unterstützt, in denen ein Elternteil an Krebs erkrankt ist.
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