1. Deutscher Anwaltstag 2016 – Programm online
„Wenn das Strafrecht alles richten soll – Ultima Ratio oder Aktionismus?“
Der 67. Deutsche Anwaltstag findet vom 1. bis 3. Juni 2016 in Berlin statt und bietet nicht nur ein umfangreiches Fortbildungsprogramm (zahlreiche Veranstaltungen sind geeignet nach § 15 FAO), sondern auch interessante rechtspolitische Veranstaltungen. Eingeleitet wird der Anwaltstag am 1. Juni vom „DAT für Einsteiger“ und der Veranstaltung „Anwaltstag meets Hochschule“, die sich vorrangig, aber nicht nur, an junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Studierende richten. Das Programmheft des 67. Deutschen Anwaltstags erhalten Sie als Beilage zur Märzausgabe des Anwaltsblatts. Programm und Anmeldemöglichkeit finden Sie ab sofort auch online unter www.anwaltstag.de. Wer seine Anreise mit der Lufthansa planen möchte, kann dies wieder zu bevorzugten Konditionen tun. Auf Facebook wird noch bis einschließlich 24. Februar 2016 eine Dauerkarte mit Reisekostenzuschuss für den Deutschen Anwaltstag in Berlin verlost. Sie müssen nur unseren Kanal liken, die richtige Antwort auf unsere Gewinnspielfrage posten und auf die Glücksfee hoffen. Toi, toi, toi!
2. Syrien: DAV leistet Beitrag zur Stärkung der Anwaltschaft – Workshop mit Mitgliedern der Free Syrian Lawyers Association in Istanbul
Die humanitäre Lage in Syrien ist verheerend: Den Kriegshandlungen sind bislang mindestens 250.000 Menschen zum Opfer gefallen, etwa die Hälfte der syrischen Bevölkerung ist vertrieben. Für den Wiederaufbau des Landes wird es entscheidend auf eine von allen Seiten geachtete Justiz und mithin eine starke wie unabhängige Anwaltschaft ankommen. In einem zweitägigen Workshop diskutierten deutsche und syrische Anwältinnen u. a. Fragen zur Rolle und Funktion der Anwaltschaft, zur Bedeutung einer unabhängigen Interessenvertretung und über Wege effektiver Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Erörtert wurden auch Aspekte völkerstrafrechtlicher Verantwortlichkeit und die gerichtsfeste Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, für die sich die Free Syrian Lawyers Association momentan besonders engagiert. Unterstützt wurde der Workshop vom International Legal Assistance Consortium (ILAC) und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).
3. DAV-Stellungnahme zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
Eine DAV-Stellungnahme befasst sich mit der Einführung und Ausgestaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Der DAV unterstützt die Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs und ist sehr daran interessiert, dass das beA zu einem Erfolg wird. Nach Ansicht des DAV besteht jedoch nach der derzeitigen Rechtslage keine Verpflichtung zur Kontrolle des Posteingangs im beA. Für die Begründung einer solchen passiven Nutzungspflicht bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Um Rechtssicherheit zu schaffen sollte auch die Ausgestaltung von Löschungen im beA konkretisiert werden. Ferner fordert der DAV ein fakultatives elektronisches Kanzleipostfach sowie unabhängige Qualitätskontrollen des beA. Zur vollständigen DAV-Stellungnahme Nr. 6/2016.
Weitere Informationen und aktuelle News rund um die Themen beA und digitale Kanzlei finden Sie auf unserem Angebot www.digitale-anwaltschaft.de/
4. Asylpaket II: DAV mahnt Einhaltung rechtlicher Standards an
Der DAV fordert in seiner Stellungnahme 4/2016 zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, dass die Standards, die durch das BverfG in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1996 für das Flughafenverfahren etabliert wurden, auch für das beschleunigte Verfahren in den sog. besonderen Aufnahmeeinrichtungen gelten: Bereits am Tag nach Eröffnung der negativen Entscheidung muss die Möglichkeit der rechtskundigen Beratung über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gewährleistet sein.
Der völlige Ausschluss des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten für die Dauer von zwei Jahren ist mit Artikel 6 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren. Die unterschiedliche Behandlung der Personenkreise der Flüchtlinge und der subsidiär Schutzberechtigten verstößt gegen das Antidiskriminierungsverbot der EMRK.
Die Aussetzung des Familiennachzugs zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die nur über subsidiären Schutz verfügen, ist europarechtswidrig. Sie verstößt gegen Art. 8 EMRK und Art. 24 Abs. 3 Grundrechtecharta (s. DAV-PM 05/2016).
5. Preisregen für Ebay-Aktion der Anwaltauskunft
Im vergangenen Jahr ging die Geschichte eines wütenden Mannes um die Welt, der nach der Trennung von seiner Frau seinen Hausrat erst zersägte, um ihn anschließend bei ebay zu verkaufen. Selbst große internationale Medien wie FOX News oder die BBC berichteten. Doch schon bald stellte sich heraus: Die Geschichte war erfunden. Das DAV-Rechtsportal anwaltauskunft.de steckte dahinter und wollte mit der Aktion die Wichtigkeit von Eheverträgen unterstreichen. Dies ist gelungen. Einige Medien produzierten nach der Auflösung sogar Sondersendungen zu diesem Thema. Darüber hinaus weckte die überaus erfolgreiche Aktion auch die Aufmerksamkeit und den Respekt der Werbebranche. Die Idee wurde bereits mehrfach mit verschiedenen Preisen ausgezeichnet.
6. Neuer Kooperationspartner für den Autokauf: Riller & Schnauck
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