1. Anwaltstag 2018: DAT-Programm ab sofort online!
Nur noch 117 Tage bis zum Anwaltstag 2018, der vom 6. bis 8. Juni inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar in Mannheim stattfindet. An zwei Tagen und drei Abenden erwarten Sie: 50 Veranstaltungen, 65 FAO-Stunden, 70 Aussteller auf der Fachmesse AdvoTec, 200 Referentinnen und Referenten sowie 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Das vollständige Programm für den Anwaltstag 2018 steht ab sofort auf www.anwaltstag.de für Sie bereit. Melden Sie sich schon jetzt an und profitieren Sie noch bis Ende Februar vom Frühbucherrabatt.
2. BGH: Anwalt darf nicht mit einem Mediator zusammenarbeiten ‒ auch nicht in Bürogemeinschaft
Es bleibt beim Status quo: Einem Anwalt ist es nicht gestattet, mit einem nichtanwaltlichen Mediator eine Bürogemeinschaft zu bilden. Das hat der Anwaltssenat des BGH entschieden (die Urteilsgründe liegen noch nicht vor). Der DAV fordert seit langem, die Zusammenarbeit von Anwälten mit anderen Berufen zu erleichtern. Im Wunsch-Katalog des DAV sind grundsätzlich auch Mediatoren (DAV-Stellungnahme Nr. 58/2017). Mehr zu den Hintergründen des Urteils im Anwaltsblatt.
3. Lob, Kritik, Anregungen? – Der DAV freut sich auf Ihr Feedback!
Damit die Leistungen des DAV auch langfristig einen echten Mehrwert für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten, braucht es einen regen Austausch. Wir haben dafür einen neuen Service für Mitglieder eingerichtet, der eine schnelle, einfache und direkte Kommunikation mit dem DAV ermöglicht. Wir können nicht versprechen, künftig alle Wünsche und Erwartungen zu erfüllen. Allerdings werden wir auch der Stimme des einzelnen Mitglieds Gehör schenken. Wir versichern Ihnen: Jede Anregung wird gewissenhaft geprüft! Sie möchten dem DAV Lob, Kritik oder Anregungen mitteilen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail: service@anwaltverein.de, Tel.: +49 (30) 72 61 52-174
4. Playing God – DAV-Preview
Am vergangenen Sonntag hat der DAV zu einer Preview des Dokumentarfilms „Playing God“ geladen. Dieser Film zeigt die Arbeit von Ken Feinberg, Amerikas berühmtestem Entschädigungsspezialisten. Er bestimmt, was Opfer oder Hinterbliebene an Geld bekommen, entscheidet über den monetären Wert von Menschenleben und wird dafür bewundert und gehasst. Es geht um die Fälle des 11. September, Agent Orange, die BP-Ölkatastrophe oder auch die ungesetzlichen Rentenkürzungen. Die Anwaltschaft geht den Film an, da es doch Anwältinnen und Anwälte sind, die letzten Endes zwischen den Wirtschaftsinteressen auf Seite der Unternehmen und dem persönlichen Schicksal Betroffener stehen. Unabhängig, ob sie dies auf Unternehmerseite oder auf Betroffenenseite tun. Der Film von Karin Jurschick, die bei der Preview den Zuschauern Rede und Antwort stand, startet am heutigen 8. Februar 2018. Weitere Informationen zum Film gibt es hier.
5. Schwarzfahren als Straftat noch zeitgemäß?
Diese Frage beschäftigte auf Einladung der Landesvertretungen Nordrhein-Westfalen und Hamburg eine hochkarätige Expertengruppe. Festgestellt wurde auch durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, dass etwa 50 Prozent der Schwarzfahrer nicht zahlungsunwillig, sondern zahlungsunfähig sind. Ob es dann sinnvoll ist, die Justiz und den Strafvollzug mit diesen Personen zu belasten, war eine der Kernfragen. Nordrhein-Westfalen gibt etwa pro Tag 160.000 Euro für Ersatzhaft aus. Die Herabstufung als Ordnungswidrigkeit erscheint dabei aber nicht als zielführend, verlagert jedoch nur das Problem. Ein Ansatzpunkt könnte nach Ansicht des DAV sein, dies zivilrechtlich zu behandeln und das erhöhte Beförderungsentgelt in gestaffelte Vertragsstrafen bis zu 120 Euro umzuwandeln. Dies würde dann den solventen Teil der Schwarzfahrer treffen. Einen vollständigen Bericht finden Sie unter anwaltsblatt.de.
6. Verbesserungsbedarf bei der Fortbildung von Rechtsanwälten im EU-Recht?
In welchen Bereichen des EU-Rechts gibt es in der Anwaltschaft Fortbildungsbedarf? Welche Erfahrungen haben Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt mit Fortbildungen im EU-Recht oder dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gemacht? Diesen und weiteren Fragen geht die EU-Kommission in einer bis zum 26. April 2018 laufenden öffentlichen Konsultation über die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten im EU-Recht nach. Dieser Artikel stammt aus „Europa im Überblick“, dem wöchentlichen EU-Newsletter des DAV. Sie können den Newsletter hier abonnieren.
Alaaf und Helau und Heijo!
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