Anwaltspraxis
Das beA und die qualifizierte elektronische Signatur
Wenn Sie als Anwältin oder Anwalt aus Ihrem eigenen Postfach heraus einen Schriftsatz versenden, können Sie auf die qualifizierte Signatur auf der beA-Karte verzichten. Versenden Sie aber z. B. im Auftrag einen Schriftsatz, brauchen Sie auch im elektronischen Rechtsverkehr eine qualifizierte elektronische Signatur. Um für alle Fälle gerüstet zu sein, empfiehlt es sich daher, Ihre beA-Basiskarte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auszustatten und eine Nachladesignatur bei der Bundesnotarkammer zu bestellen. Anschließend ist jedoch noch eine Identifizierung notwendig. Diese können Sie bei jedem Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung oder aber auch bei Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer vornehmen. Oft wird der Service dort auch kostenlos in den Geschäftsstellen angeboten. Wie die wichtigsten Haftungsfallen beim beA vermieden werden können, erläutert das Anwaltsblatt (auch mit weiteren Hinweisen, wann eine qualifiziert elektronische Signatur nötig ist).
Anwaltspraxis
BGH: Anwalt muss zügig die Zwangsvollstreckung aus einem Titel betreiben
Hat der Anwalt oder die Anwältin einen Titel gegen einen Schuldner des Mandanten erwirkt, muss nun zügig die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Unter mehreren verfügbaren Vollstreckungsmöglichkeiten muss diejenige ausgewählt werden, die am schnellsten zum Erfolg führt. Das Urteil des BGH stellt das Anwaltsblatt vor.
Anwaltspraxis
DAV-Prozesskostenrechner
Kennen Sie schon unseren kostenlosen Prozesskostenrechner? Nach Eingabe aller Daten wie Streitwert, Anzahl der Mandanten und der gegnerischen Partei, etwaigen außergerichtlichen Kosten nebst Anrechnungsvorschrift, können die voraussichtlich anfallenden Prozesskosten berechnet sowie die Gerichtskosten ermittelt werden. Dies ist sowohl für Gebühren aus Auftragserteilungen bis zum 31. Juli 2013 und ab dem 01. August 2013 möglich. Besonders praktisch ist es, dass das ermittelte und übersichtlich aufgeschlüsselte Ergebnis ausgedruckt werden kann.
Anwaltsberuf
Syndikus: Befreiung von der Versicherungspflicht für nicht-anwaltliche Tätigkeit
Wer nach altem Recht als Syndikus von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist, hat einen Vorteil: Die Befreiung geht nicht verloren, wenn man vorübergehend eine von vornherein befristete nicht-anwaltliche Tätigkeit für seinen Arbeitgeber ausübt (hier: Assistent des Vorstands einer Versicherung für 1,5 Jahre). Die Details zu dem Urteil des SG München und was bei Syndikusrechtsanwälten nach neuem Recht gilt, hat das Anwaltsblatt.
Anwaltstag 2020
Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie vom Frühbucherrabatt!
Nur noch 133 Tage bis zum Anwaltstag 2020, der vom 17. bis 19. Juni unter dem Motto „Die Kanzlei als Unternehmen“ in Wiesbaden stattfindet. An zwei Tagen und drei Abenden erwarten Sie:
- 50 Vorträge und Veranstaltungen
- 65 FAO-Stunden
- 70 Aussteller auf der Fachmesse AdvoTec
- 200 Referentinnen und Referenten
- 2.000 Kolleginnen und Kollegen
Weitere Infos finden Sie unter www.anwaltstag.de. Melden Sie sich schon jetzt bequem online an und sichern Sie sich den Frühbucherrabatt!
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