DAV-Depesche Nr. 6/21

Information

Fristsachen: Auch in der Coronapandemie darf auf Post vertraut werden

Anwältinnen und Anwälte dürfen auch während der Coronapandemie auf den regulären Postlauf vertrauen. Das gilt zumindest, solange es keine anderslautenden konkreten Hinweise durch die Post oder Medien gibt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Warum der BGH bei der Wiedereinsetzung anwaltsfreundlich entscheidet, erfahren Sie im Anwaltsblatt.

Information

Juristenunrecht des Nationalsozialismus bald Pflicht im Hörsaal

Die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht soll für Jurastudierende Pflichtstoff werden. Das Bundesjustizministerium will das Deutsche Richtergesetz ändern. Aus dem Bundesrat gibt es ein zustimmendes Signal. Die Juristenausbildung soll künftig mehr ethische Grundlagen vermitteln, außerdem sollen Teilzeitreferendariat und elektronische Prüfungen kommen. Was der Gesetzgeber plant, warum die Neuerung gerade jetzt kommt und wie der Bundesrat beim Teilzeitreferendariat querschießt, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Information

Lieferkettenregulierung muss das anwaltliche Berufsgeheimnis berücksichtigen

Der DAV hat sich im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum Thema „Sustainable Corporate Governance“ geäußert (DAV-Stellungnahme Nr. 14/2021). Darin plädieren die DAV-Ausschüsse Corporate Social Responsibility and Compliance sowie Handelsrecht für eine harmonisierte, aber differenzierte Regulierung auf EU-Ebene bezüglich der Sorgfaltspflichten von Unternehmen in der Lieferkette. Das Sanktionsregime sollte sich ebenso an einem solchen differenzierten Ansatz orientieren. Der persönliche Geltungsbereich des geplanten Legislativvorschlages sollte zudem eine ausdrückliche Ausnahme für die Anwaltschaft aufgrund ihrer beruflichen Geheimhaltungspflichten enthalten.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Martin Rubbert, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, spricht sich bei Web.de für eine Abschaffung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) aus: „Der Schwangerschaftsabbruch bleibt unter entsprechenden Umständen straffrei, aber die Frauen können sich nicht informieren. Das finde ich scheinheilig.“ Damit werde etwa ihr Recht auf freie Arztwahl erheblich eingeschränkt.

Für das NJW-Editorial widmet sich Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, dem Anspruch, Gesetzestexte in geschlechtergerechter Sprache zu verfassen. Da Unternehmen regelmäßig Gesellschaften sind, sei etwa „der Arbeitgeber“ nicht einmal grammatikalisch vertretbar.

Dr. Marcus Werner, Mitglied im Vorstand und im Ausschuss Zivilverfahrensrecht, erläutert in der Augsburger Allgemeinen, warum das Fax für die Anwaltschaft nach wie vor „ein in der täglichen Arbeit wichtiges Arbeitsmittel“ ist.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Bitte addieren Sie 1 und 4.