DAV-Depesche Nr. 6/22

Interessenvertretung

DAV: Inkassodienstleister „anwaltsähnlich“ zu behandeln, ist unter dem Gesichtspunkt der Kohärenz nicht geboten

Inkassodienstleister dürfen teilweise dieselben Rechtsdienstleistungen erbringen wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ohne dabei deren berufsrechtlichen Pflichten unterworfen zu sein. Das wirft die Frage auf, ob eine Angleichung der Regulierung aus Kohärenzgesichtspunkten notwendig ist.

Der DAV lehnt eine Nivellierung aufgrund der Wesensunterschiede zwischen Anwaltschaft und Dienstleistern nach dem RDG ab. Eine Annäherung liefe letztlich auf eine Schwächung der wichtigen Funktion der Anwaltschaft für unsere Rechtsordnung hinaus. Zur ausführlichen Stellungnahme 3/22.

Anwaltsberuf

Die Zukunft der ZPO

Ist die ZPO ein guter Werkzeugkoffer, flexibel genug für die Zukunft? Oder ist die ZPO doch eher in die Jahre gekommen? Das Anwaltsblatt sprach mit den Machern des ZPO-Blogs – einem Richter und einem Anwalt – über virtuelle Gerichtsräume, Klagetools, Videoverhandlungen, kollektive Klagemöglichkeiten, internationale Spezialkammern und weitere ZPO-Baustellen.

Information

BGH: Wann Zweifel an Tatsachenfeststellung in der Berufung?

Anwältinnen und Anwälte können sich über den ZPO-Blog über neueste Entwicklungen im Zivilprozessrecht auf dem Laufenden halten. Der ZPO-Blog erscheint seit Januar auf anwaltsblatt.de. Lesenswert ist die Besprechung einer BGH-Entscheidung, die zeigt, wie in der Berufung tatsächliche Feststellungen angegriffen werden können. Denn Rechtsmittel, die allein auf unrichtige Tatsachenfeststellungen gestützt werden, sind praktisch eher selten erfolgreich. In dem Fall ging es um ein Sachverständigengutachten zu einer sach- und fachgerechten Reparatur nach einem Verkehrsunfall.

Anwaltspraxis

BGH: Fünf Jahre Nachhaftung für Vorschuss

Anwältinnen und Anwälte können von ihrer Mandantschaft einen Vorschuss verlangen. In vielen Fällen ist das auch sinnvoll. Sie sollten aber wissen: Sobald sie das Geld erhalten haben, ist bereits der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses aufschiebend bedingt entstanden. Zugleich hat der BGH klargestellt: Nach einer Sozietätsauflösung wird fünf Jahre gehaftet. Alle Details hat das Anwaltsblatt.

 

Rechtspolitik

DAV-Stellungnahmen im Arbeitsrecht

Gleich drei arbeitsrechtliche Stellungnahmen hat der DAV durch seinen Ausschuss Arbeitsrecht in dieser Woche abgegeben. Die Stellungnahme 4/22 zum Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung gibt zu bedenken, dass die zwingende elektronische Arbeitszeiterfassung insbesondere kleine Unternehmen überfordern könnte.

Die Stellungnahme 5/22 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen begrüßt die fristgerechte Umsetzung, sieht jedoch noch Anpassungsbedarf etwa hinsichtlich der im Nachweisgesetz vorgesehenen Pflicht zur Angabe von Ruhepausen und Ruhezeiten und der Übermittlungsform der nachzuweisenden Vertragsbedingungen. Außerdem setzt der Entwurf die Richtlinie bezüglich der erlaubten Nebentätigkeiten und der Begründungspflicht von Kündigungen nicht um.

Die Stellungnahme 6/22 zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (COM(2021) 762 final) begrüßt den Richtlinienvorschlag, um gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten einheitliche Regelungen zum Schutz der von Plattformarbeit betroffenen Beschäftigten zu schaffen. Nachbesserungsbedarf sieht der DAV u. a. bei den Kriterien, aus denen das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses abgeleitet werden soll sowie bei der Einräumung und Durchsetzung von Rechten und Pflichten im Verhältnis zu den Vertretern der Plattformbeschäftigten.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

In der vergangenen Woche tauchte der DAV in insgesamt 463 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

Die Rheinische Post berichtet über die Debatte zur Rückkehr des rechtsextremen Richters Jens Maier in die Justiz. Der Beitrag greift das Statement von DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge auf: „Aus anwaltlicher Sicht ist die Vorstellung, dass erklärte Feinde dieser Verfassung auf dem Richterstuhl sitzen, unerträglich.“

Beck-aktuell greift die Frage nach berufsrechtlicher Annäherung von Anwaltschaft und Inkassodienstleistern auf. Der Deutsche Anwaltverein vertritt die Ansicht, dass eine Nivellierung der berufsrechtlichen Regularien die besondere Bedeutung einer unabhängigen Anwaltschaft für die Allgemeinheit und die Rechtsordnung untergraben würde.

Der MDR beschäftigt sich in einem Radio-Beitrag anlässlich der Missbrauchsvorwürfe gegen katholische Priester mit dem Kirchenrecht. Jes Meyer-Lohkamp aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht erläutert, dass es keine strafrechtliche Privilegierung für kirchliche Würdenträger gibt.

In der Berliner Morgenpost erläutert Dr. Till Bellinghausen aus der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, wie die aktuellen Straßenblockaden durch Klimaaktivisten strafrechtlich eingeordnet werden können. Im Zuge der Aktionen hatten einige Aktivisten sich selbst an der Straße festgeklebt und so den Autoverkehr zum Erliegen gebracht.

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