DAV-Depesche Nr. 6/23

Anwaltspraxis

beA-Versand vorübergehend nicht möglich: Wann glaubhaft machen?

Streikt die Technik vorübergehend, dürfen Anwältinnen und Anwälte ausnahmsweise auf Brief oder Fax zurückgreifen. Die Störung ist gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung glaubhaft zu machen. Eine Nachholung der Glaubhaftmachung ist auf die Fälle beschränkt, bei denen erst kurz vor Fristablauf festgestellt wird, dass eine elektronische Einreichung nicht mehr möglich ist. In dem jetzt vom BGH entschiedenen Fall hatte der Anwalt am Tag des Fristablaufs Probleme mit der „beA Client Security“, das aber erst Wochen später vorgetragen. Das war für den BGH nicht mehr unverzüglich. Warum er von einer Schonfrist bei § 130d ZPO nichts wissen will, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Anwaltsberuf

Rechtsschutzversichert im Arbeitsrecht – sicher ist sicher? Erfahrungen und Empfehlungen eines Praktikers

Die Rechtsschutzversicherung spielt im Arbeitsrecht eine große Rolle. Sie hat für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen oft sogar existentielle Bedeutung. Doch der richtige Umgang mit Rechtsschutzversicherungen ist für Anwältinnen und Anwälte gar nicht so einfach. Tipps und Kniffe für das rechtsschutzversicherte Mandat im Arbeitsrecht – von der Annahme bis zur Zwangsvollstreckung – hat die Anwaltsblatt-App des DAV.

Engagement

Erdbeben in der Türkei: Spendenkampagne der Türkischen Anwaltskammer (UTBA)

Schreckliche Nachrichten aus der Türkei und Syrien: Mehrere verheerende Erdbeben haben das Leben von rund 15 Millionen Menschen erschüttert. Die Opferzahl stieg am Mittwoch auf mehr als 11.000 Tote. Die Such- und Rettungsmaßnahmen werden durch das Winterwetter erheblich beeinträchtigt. Als Reaktion hat die Türkische Anwaltskammer (UTBA) eine Kampagne zur Unterstützung betroffener türkischer Kolleginnen und Kollegen und ihrer Familien gestartet. Jede Unterstützung hilft. Wir bitten daher auch diesen Aufruf gerne weiterzuleiten. Das Euro-Spendenkonto: Bank: DENİZBANK, Filiale: BALGAT BRANCH, IBAN: TR270013400000265362702335, Name des Kontoinhabers: T. BAROLAR BİRLİĞİ BAŞKANLIĞI [Bitte vergewissern Sie sich, dass der Name wie hier angegeben geschrieben ist], Swift Code: DENITRIS134.

Ihre Mitgliedschaft

Machen Sie Ihre Mitgliedschaft sichtbar!

Mit Ihrer Mitgliedschaft im örtlichen Anwaltverein setzen Sie sich bereits aktiv für die Interessen der Anwaltschaft ein! Verstärken Sie unsere Schlagkraft weiter, indem Sie Ihre Mitgliedschaft auch nach außen sichtbar machen: Binden Sie das Logo „Mitglied im Anwaltverein“ auf Ihrer Website oder auf Ihrem Briefbogen ein. Wenn Sie zudem Mitglied in einer Arbeitsgemeinschaft des DAV sind, können Sie auch das Logo „Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft“ verwenden. Die Mitgliederlogos finden Sie auf der DAV-Website.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 373 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

LTO fasst die Diskussion rund um die geplante Einführung einer audiovisuellen Dokumentation der Hauptverhandlung zusammen. So habe sich der Deutsche Anwaltverein erfreut gezeigt über die Entscheidung für eine duale Aufzeichnung im Referentenentwurf.

Wilhelm Achelpöhler, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, spricht mit dem MDR über die Klebe-Aktionen der Aktivist:innengruppe „Letzte Generation“: „Wenn sich mehrere Leute in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel versammeln, um ein politisches Anliegen kundzutun, dann ist das eine Versammlung, ob das angemeldet ist oder nicht.“ Um mit fünf Leuten für den Klimaschutz zu demonstrieren, müsse man sich aber nicht stundenlang auf die Straße setzen, das könne man auch auf dem Gehweg machen.

Während eines Poststreiks haben ungeduldige Empfängerinnen und Empfänger wenig Handhabe, wenn die Sendung ausbleibt, so Harald Rotter, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwälte, gegenüber der dpa (hier übernommen von T-Online.de). „Da der Postempfänger nicht Auftraggeber der Post ist, ist die Post ihm nicht auskunftspflichtig; aber auch nicht auskunftsfähig, denn nur der Absender weiß, wann und wo er den Brief eingeliefert hat.“ Gegenüber AFP (hier übernommen von der Rheinpfalz) erläutert Rotter weiter, dass Empfänger und Empfängerinnen rechtlich keine Konsequenzen fürchten müssen, wenn aufgrund verspäteter Post Zahlungsfristen verpasst werden. Kommt ein Dokument nicht an, könne der Rechnungssteller keine Mahn- oder Inkassogebühren verlangen. „Tut er es doch, muss er beweisen, dass mir die Rechnung zugegangen ist.“

Im Experteninterview mit dem MDR Hörfunk schildert Thomas Pliester aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien die Rechte und Pflichten von Vermieterinnen und Vermietern in Sachen Winterdienst.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Was ist die Summe aus 2 und 2?