DAV-Depesche Nr. 6/25

Information

Stefan von Raumer zum DAV-Präsidenten gewählt

Dr. h.c. Edith Kindermann hat am Mittwoch den Staffelstab der Präsidentschaft an Stefan von Raumer übergeben. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses und bisherige Vizepräsident des DAV setzt seinen Fokus auf Rechtsstaatlichkeit, effektiven Schutz der Bürgerrechte durch eine freie und unabhängige Anwaltschaft und Zukunftssicherung einer funktionsfähigen und unabhängigen Justiz.

„Weltweit, aber auch in Deutschland, sehen wir derzeit unverzichtbare rechts­staatliche Prinzipien unter Druck“, so von Raumer. Die Resilienzbemühungen, die auf Bundesebene stattfanden, will er auf die Länder ausweiten. Auch für den Berufsgeheimnisträgerschutz macht sich der neue DAV-Präsident stark. In den sozialen Netzwerken (z. B. auf LinkedIn) fanden sich bereits zahlreiche Gratulanten. LTO und das Anwaltsblatt berichteten bereits am gleichen Tag über die Personalie (siehe auch Presseschau unten).

Zur Pressemitteilung des DAV

Rechtspolitik

Bundestagswahl – Positionen der Parteien zum DAV-Eckpunktepapier

Es ist kein „WahlLawMat“, aber immerhin: Das Anwaltsblatt möchte Ihnen einen Überblick über die Meinung der Rechtspolitik zu den DAV-Positionen im Eckpunktepapier geben. Daher hat das Anwaltsblatt deren rechtpolitischen Sprecher:innen einen Fragenkatalog übersandt. Zentrale Aspekte sind u. a.: Sicherung der elementaren rechtsstaatlichen Rolle der Anwaltschaft, Berufsgeheimnisträgerschutz, das anwaltliche Berufsgeheimnis, Bestand der Versorgungswerke und die Vergütung. Auch setzt sich der DAV weiterhin mit Nachdruck für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit sowie Bürger- und Freiheitsrechte ein. Aber wie positioniert sich die Politik? – Das Anwaltsblatt hat die rechtspolitischen Sprecher:innen der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien gebeten, Fragen zu unserem Eckpunktepapier zu beantworten. Die Rückmeldungen der Parteien lesen Sie hier. Einen Überblick über die Eckpunkte und die Fragen finden Sie auch im gerade ausgelieferten Anwaltsblatt, aber noch ohne Antworten.

Anwaltsberuf

Vertretungsverbote unter der Lupe – BGH stärkt Verhältnismäßigkeit

Vertretungsverbot auf dem Prüfstand: Der BGH stellte klar, dass ein (teilweises) Vertretungsverbot nicht einer temporären Berufsuntersagung gleichkommen darf und die wirtschaftliche Situation des Anwalts berücksichtigt werden muss. Mehr dazu erfahren Sie im Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

Prozess per Zoom?

Grenzüberschreitende Videoverhandlungen: Erlaubt oder rechtswidrig? – Dürfen deutsche Gerichte Parteien im Ausland per Videokonferenz zuschalten? Die neue EU-Verordnung schafft Klarheit, doch einige Fragen bleiben offen. Mehr zu den Einzelheiten im ZPO-Blog.

Information

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm 2025 vor

Die EU-Kommission veröffentlichte am 11. Februar 2025 ihr Jahresarbeitsprogramm unter dem Motto „Moving forward together: A Bolder, Simpler, Faster Union“ (abrufbar hier), mit dem die Kommission ihre konkreten Gesetzgebungsvorhaben konkretisiert. Bereits für Ende Februar ist ein sog. Omnibus Package zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geplant (vgl. Stellungnahme Nr. 2/2025). Abgeschlossen werden soll zudem die Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (vgl. EiÜ 5/25). Die Vorschläge zu einer E-Privacy-Verordnung und der KI-Haftungsrichtlinie werden hingegen zurückgezogen.

Anwaltspraxis

Verwalterhaftung & WEMoG

Wer kann den Hausverwalter verklagen? Seit der WEMoG-Reform ist die Haftungsfrage komplexer denn je. Wohnungseigentümer:innen müssen genau prüfen, wer Anspruchsinhaber ist – sonst drohen Fehler mit weitreichenden Folgen. Das Anwaltsblatt nimmt die Frage in den Blick und Karin Gerauer von der Allianz Versicherungs-AG liefert die Antwort.

Information

UIA-Roadshow am 29. April 2025 in München: Anwaltsfehler – und: Cyber Security in der Anwaltskanzlei

Die Roadshow der Union Internationale des Avocats (UIA) zum Thema: „Anwaltsfehler – und wie man sie vermeiden kann“ geht weiter: Sie findet am 29. April 2025, 14:00 Uhr – 18:30 Uhr in München statt – dort mit einem Zusatzvortrag zur Cyber Security in der Anwaltskanzlei. Kooperationspartner sind u. a. der DAV und der Münchener Anwaltverein. Hier können Sie die deutschsprachigen Kolleginnen und Kollegen der UIA kennenlernen und sich vernetzen, zum Programm mit Anmeldelink. Zum Hintergrund: Die UIA wurde 1927 im Rahmen der Gründung des Völkerbundes gegründet und vertritt durch ihre Einzel- und Kollektivmitglieder (u. a. BRAK und DAV) in mehr als 110 Ländern fast 1 Mio. Anwältinnen und Anwälte.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 234 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

Der Präsidentschaftswechsel beim DAV war Thema bei LTO. Inhaltlich will der neue Präsident Stefan von Raumer auch das bisherige Engagement des DAV für die Wahrung der Menschenrechte fortführen: „Weltweit, aber auch in Deutschland, sehen wir derzeit unverzichtbare rechtsstaatliche Prinzipien unter Druck“, so von Raumer. Er sehe eine Herausforderung darin, „jeder Tendenz entgegenzuwirken, die komplexen Fragen unserer komplexen Gesellschaft nicht mehr sachlich und am Maßstab geltender unverzichtbarer verfassungsrechtlicher, europarechtlicher und völkerrechtlicher Vorgaben beantworten zu wollen“. Auch Beck-aktuell berichtet.

Die Frankfurter Rundschau (via dpa) zählt die wichtigsten Steuerfallen beim Grundstückserwerb auf. So könne etwa ein Verkauf unter Wert (z. B. in der Familie) das Finanzamt auf den Plan rufen: „Liegt der Verkaufspreis bis zu 20 Prozent unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie, kann das Finanzamt vor allem bei Verkäufen unter nahen Angehörigen eine gemischte Schenkung annehmen“, so Claudius Söffing, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht. Der Käufer müsse dann Schenkungsteuer auf den Schenkungsanteil zahlen.

Spinnenphobie im Parkhaus – die dpa (hier aufgegriffen von der FAZ) berichtet über eine Meldung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zu einem kuriosen Fall einer Unfallflucht – der dann im verkehrsrechtlichen Sinn gar keiner war.

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