Anwaltspraxis
Wie rede ich mit der KI?
Wissen Sie, wie Sie richtig mit der KI reden, sodass diese Sie auch versteht? Gutes Prompting ist eine Fähigkeit, die erlernt und trainiert werden kann. Dieser Erfahrungsbericht bietet Ihnen wertvolle Tipps!
Interessenvertretung
Der DAV: Lobbyist für den Rechtsstaat
Der DAV ist der Interessenvertreter der Rechtsanwaltschaft. Gleichzeitig steht er auch für den Rechtsstaat und die Freiheitsrechte ein – eine Aufgabe, die die Satzung und das Leitbild vorgeben. Wir brauchen Sie alle, um erfolgreich Ihre Interessen zu vertreten. Ihr Engagement als Mitglied und im Ehrenamt hilft uns, eine starke Stimme für die Anwaltschaft zu bleiben. Lesen Sie im Anwaltsblatt, wie wir das tun.
Anwaltspraxis
Lehren aus der beA-Praxis: Wie beim Wiedereinsetzungsgesuch nicht argumentiert werden sollte
Die Nutzung des beA ist in der Praxis nicht immer komfortabel. Gleichwohl sind die gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Versendung einzuhalten. Der Beschluss des OVG NRW wirft die Frage auf, ob anwaltliche Praxis und gesetzliche Konzeption des beA bisweilen auseinanderfallen.
Anwaltsberuf
Treuhand, Anderkonto & Fremdgeld
Besteht immer Versicherungsschutz über die anwaltliche Pflichtversicherung? Dr. Stefan Riechert von der Allianz Versicherungs-AG beschreibt Fälle, in denen die Versicherung nicht greift, obwohl der Anwalt oder die Anwältin haftet.
Rechtspolitik
DAV nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
In seiner Stellungnahme 7/26 bezweifelt der DAV, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet sind, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus, etwa für eine verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie den Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte.
Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
Rechtspolitik
DAV begrüßt Gesetzesentwürfe zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
In seiner Stellungnahme 11/26 unterstützt der DAV die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit. Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch in finanzieller Hinsicht.
Rechtspolitik
DAV-Stellungnahme zur Reform der EU-Vergaberichtlinien
Der DAV hat i. R. d. erneuten Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge Stellung genommen (vgl. SN 6/26; s. bereits SN 8/25). Der DAV begrüßt die Initiative. Obwohl die Vergaberichtlinien sich grundsätzlich bewährt haben, würden sie aufgrund hoher Regelungsdichte und begrenzter Flexibilität häufig kritisch wahrgenommen. Der DAV warnt vor zusätzlichen zwingenden Vorgaben, die dem Ziel der Vereinfachung zuwiderliefen. Das Vergaberecht müsse sich auf seine Funktion als Verfahrensrecht beschränken.
Pesseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 383 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Um sich selbst resilienter aufzustellen, hatte der DAV bei der letzten Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung beschlossen. Die Satzung enthält nun beispielsweise ein ausdrückliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie eine Positionierung gegen verfassungs- und fremdenfeindliche, antidemokratische und jede Form von diskriminierenden Bestrebungen. Wie Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge gegenüber LTO erläutert, werde eine Mitgliedschaft im DAV künftig an ein Bekenntnis zu eben diesen Werten und Grundsätzen des Vereins sowie deren Einhaltung geknüpft. „Das wird auch bei einem Engagement in den Gremien des DAV vorausgesetzt, also im DAV-Vorstand, in den Geschäftsführenden Ausschüssen der Arbeitsgemeinschaften und des Forums Junge Anwaltschaft.“ DAV-Präsident Stefan von Raumer betont, es gehe vor allem darum, dass der DAV handlungsfähig bleibt, auch für den unwahrscheinlichen, aber nicht ausgeschlossenen Fall gröblicher Verstöße gegen die Grundsätze und Werte des DAV. Auch Beck-aktuell greift das Thema auf.
Beck-aktuell berichtet über die Kritik des DAV am jüngsten Angriff der US-Regierung gegen die American Bar Association (ABA) – unterm Strich ein dienstliches Kontaktverbot für die Anwält:innen im Arbeitsministerium mit dem Verband wegen dessen „liberalen Aktivismus“. „Derartige Angriffe gegen freie und unabhängige Anwaltsorganisationen und deren Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen gegen die Grundprinzipien der Vereinten Nationen zur Rolle der Rechtsanwaltschaft“, so DAV-Präsident Stefan von Raumer. „Sie folgen einem sonst nur in autoritären Systemen zu findenden Muster: Wer sich für die Rechte der Bürger, den Zugang zum Recht und die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien einsetzt, wird als störend empfunden und muss mit Sanktionen rechnen.“
In der aktuellen Diskussion um das Arbeitszeitgesetz spricht sich der DAV für eine Lockerung des starren Konzepts des Acht-Stunden-Arbeitstages aus, wie die FAZ (Abo) berichtet. „Das geltende Arbeitszeitgesetz engt Anwältinnen und Anwälte stark ein. Damit sie ihrem Beruf bestmöglich nachgehen können, muss eine neue Regelung gefunden werden“, so Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Denn nicht alle Rechtsangelegenheiten könnten bis zum nächsten Tag warten. Ein Punkt ist Ruge jedoch wichtig: Eine Abschaffung des Gesetzes kommt für den DAV nicht in Betracht. Auch Beck-aktuell berichtet.
Prof. Dr. Stefan Kirsch, Mitglied im Strafrechtsausschuss, äußert sich gegenüber dem SPIEGEL (Abo) skeptisch, ob es eines spezifischen strafrechtlichen Schutzes von Bahnpersonal bedürfe. „Ich befürchte, dass die Schaffung weiterer Sondertatbestände zum Schutz bestimmter Personengruppen nicht geeignet ist, eine erkennbare Zunahme der Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft einzudämmen.“ Wer etwa unter dem Einfluss von Drogen stehe oder durch psychische oder soziale Probleme nicht mehr für „normative Appelle“ erreichbar sei, der ändere sein Verhalten auch nicht, wenn ihm höhere Strafen drohen.
Die dpa beschäftigt sich dieser Tage mit allerlei Karnevalsthemen. Die Frage, ob Beschäftigte vom Unternehmen zu einer Verkleidung gezwungen werden können, beantwortet Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, mit einem „kommt darauf an“ (siehe z. B. Rheinische Post): Bei berechtigtem Interesse, etwa bei Kundenkontakt im Verkauf, könne der Arbeitgeber eine Kostümierung anordnen. Aber: „Das Persönlichkeitsrecht darf nicht verletzt sein. Das heißt, das Kostüm darf nicht unangemessen und lächerlich sein.“ Welche Kostümierungen hingegen tabu sein sollten, erläutert Wilhelm Achelpöhler, Mitglied des Ausschusses Innere Sicherheit (siehe z. B. Handelsblatt): Wer den Anschein erwecken möchte, etwa von der Polizei, der Bundeswehr oder vom Zoll zu sein, mache sich strafbar – selbst wenn die Uniformen nicht original, sondern nur zum Verwechseln ähnlich sind.
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