1. Nebentätigkeit von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren: DAV fordert Änderung im SGB IV
Seit dem Urteil des BSG vom 31. März 2015 ist das Einkommen aus der Nebentätigkeit von Rechtsreferendarinnen und -referendaren, wenn es sich nicht um eine abgrenzbare oder selbständige Tätigkeit in der Kanzlei handelt, als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt des Vorbereitungsdienstes zu behandeln. Die unterschiedlichen Regelungen, mit denen die Bundesländer auf diese Entscheidung reagiert haben, scheinen nicht geeignet, das Problem grundsätzlich zu lösen. Der DAV fordert, § 22 SGB IV zu ergänzen, um weiterhin eine Nebentätigkeit mit Zusatzvergütung während des Referendariats auszuüben. Mit der Initiativstellungnahme Nr.: 6/2018 schließt der DAV an seine Initiativstellungnahme Nr.: 15/2017 aus dem Februar 2017 an.
2. Yücel ein Jahr ohne Anklage
Am 14. Februar saß der Journalist Deniz Yücel ein Jahr ohne Anklage in türkischer Haft. Dies war Anlass für den DAV, erneut auf die Situation zahlreicher inhaftierter Journalisten aber auch Anwälte, Richter und Wissenschaftler hinzuweisen. Die rechtstaatlichen Defizite in der Türkei sind mit den Händen zu greifen. In der Pressemitteilung wies der DAV auch auf das Problem hin, dass der EGMR sich dieser Verfahren immer noch nicht mit Hinweis auf die fehlende Rechtswegerschöpfung annimmt. Im Jahr 2017 hat der DAV zwei Reisen in die Türkei unternommen, unter anderem einen Freundschaftsvertrag mit der türkischen Anwaltschaft unterzeichnet sowie auf die schwierige Situation der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort hingewiesen.
3. Studie über Gehaltsunterschiede zwischen Justiz und Privatwirtschaft
Eine vom Deutschen Richterbund in Auftrag gegebene Studie der Kienbaum Consultants International GmbH kommt zu dem Ergebnis, dass die Gehälter von Richtern und Staatsanwälten im Vergleich zu Juristen in Unternehmen und großen Anwaltskanzleien weiter zurückfallen. Verglichen wurde die Entwicklung der Brutto-Einstiegsgehälter in den letzten 25 Jahren. In der Wirtschaft und in den Kanzleien hätten sich die Gehälter verdoppelt, in der Justiz dagegen lediglich um 50% zugelegt. Nach der Studie verdienen Richter und Staatsanwälte zum Berufseinstieg im bundesweiten Durchschnitt 48.000 Euro brutto im Jahr, Juristen mit vergleichbaren Qualifikationen im Unternehmen 87.000 Euro und Anwälte in Großkanzleien 118.000 Euro.
4. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Die Anzahl der Schlichtungsvorschläge konnte um ca. 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Die Annahmequote der Schlichtungsvorschläge hat sich dabei zusätzlich von 61 Prozent auf 66 Prozent erhöht. Insgesamt haben im vergangenen Jahr 1173 Anträge die Schlichtungsstelle erreicht. Davon waren ca. 57 Prozent Gebührenstreitigkeiten und ca. 43 Prozent Schadensersatzforderungen bzw. Streitigkeiten, die sowohl die Höhe der Gebühren als auch Schadensersatz betrafen.
Die Schlichtungsstelle zieht am heutigen 15. Februar 2018 in neue Räumlichkeiten. Wer Hinweispflichten auf seiner Website nach §§ 36, 37 VSBG hat, sollte seine Website, die Mandatsbedingungen und sonstige Schreiben, in denen auf die Schlichtungsstelle hingewiesen wird, anpassen. Die anderen Kontaktdaten der Schlichtungsstelle (Telefonnummer, Faxnummer, Mailadresse) bleiben bestehen.
5. Rundum versorgt mit den Kooperationspartnern des DAV
Die Fortbildung ist gebucht, und Ihnen fehlt noch ein Hotelzimmer? Kein Problem: Mit den DAV-Kooperationspartnern im Hotelbereich übernachten Sie zu DAV-Konditionen. Und mit unseren Kooperationspartnern im Bereich Autovermietung kommen Sie schnell von A nach B, wenn der ÖPNV einmal keine direkte Verbindung anbieten kann. Direkt zu den DAV-Kooperationspartnern.
6. Zu guter Letzt: Was Anwältinnen und Anwälte am liebsten hören
„Der Cousin des Freundes meiner Schwester ist auch Anwalt und der meint …“ oder „Den Freispruch können Sie schon garantieren, oder?“: Eine nicht ganz ernst gemeinte Sammlung der besten Mandantensprüche finden Sie hier. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen. Kommen Sie gut ins Wochenende!
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