DAV-Depesche Nr. 7/20

Anwaltspraxis

BGH: Abweichende Gegenstandswerte nach Beschränkung des Rechtsmittels 

Keine Gebühren verschenken! Nach einer Beschränkung des Rechtsmittels richtet sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren gleichwohl nach der ursprünglichen vollen Beschwer des Mandanten. Wie der BGH seinen Beschluss begründet und wie die gesonderte Festsetzung erfolgt, erläutert das Anwaltsblatt.

Interessenvertretung

Die WEG-Reform findet nur teilweise Zustimmung des DAV 

Die WEG-Reform beinhaltet einen Paradigmenwechsel in Richtung Gesellschaftsrecht, der für alle Beteiligten zu erheblichen Veränderungen führt. Dies führt u. a. zur Umstellung auf den Verbandsprozess. Diese gravierende Veränderung trifft die Anwälte stark, weil der Anfall der Mehrvertretungsgebühr – bei gleichem Arbeitsaufwand – bei Beschlussmängelklagen entfallen wird. Der DAV fordert daher in seiner aktuellen DAV-Stellungnahme 9/20, dass diese Konsequenzen aus dem Wegfall der Mehrvertretungsgebühr im Beschlussmängelverfahren ausgeglichen werden. Auch für die Wohnungseigentümer sind erhebliche Einschränkungen zu verzeichnen, weil die Stellung des Verwalters nunmehr der eines unabhängigen Geschäftsführers angeglichen ist. Der DAV unterbreitet in vielen praxisrelevanten Bereichen ergänzende Vorschläge.

Anwaltspraxis

Maßgeschneiderte Tipps zur Optimierung Ihres Kanzlei-Marketings

Mandantinnen und Mandanten finden und binden – leichter gesagt als getan! Stellen Sie Ihr Kanzlei-Marketing jetzt mit Hilfe unseres kostenfreien Online-Tools auf den Prüfstand und erhalten Sie maßgeschnei­derte Tipps und Tricks zur Optimierung Ihrer Aktivitäten. Egal ob Website-Gestaltung, Suchmaschinenoptimierung, Facebook-Fanpage, YouTube-Kanal oder Kanzlei-Broschüre – in unserem Kanzlei-Marketing-Check erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten.  

Anwaltsberuf

Verfehlungen eines Anwaltsnotars: Wer ist zuständig? 

Wer ist zuständig bei Verfehlungen eines Anwaltsnotars, die sowohl den Anwaltsberuf als das Notaramt berühren? Im Zweifel ist im anwaltsgerichtlichen Verfahren zu entscheiden. Das Gesamtverhalten können nicht in Einzelakte aufgeteilt werden. Das hat der Notarsenat des Bundesgerichtshofs klargestellt. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

Menschenrechte

Türkei: Urteil im Prozess gegen Menschenrechtsverteidiger vertagt 

Gestern wurde in Istanbul ein Urteil gegen elf Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten erwartet, darunter der Ehrenvorsitzende der türkischen Sektion von Amnesty International, Rechtsanwalt Taner Kılıç, und drei weitere Anwälte. Überraschend hat das Gericht den Prozess auf den 3. April vertagt. Für die Angeklagten bedeutet dies weitere Wochen der Unsicherheit. Bereits am Vortag wurden die Nachrichten über den unerwarteten Freispruch von 10 Bürgerrechtsaktivistinnen und -aktivisten in Zusammenhang mit den Gezi-Protesten schnell getrübt: Der prominenteste Angeklagte Osman Kavala wurde unmittelbar darauf erneut verhaftet. Der DAV beobachtet die Verfahren weiter und fordert die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze und fairer Verfahrensstandards ebenso wie ein sofortiges Ende systematischer Verfolgungen in Anwaltschaft und Justiz.

Information

Digitale Zukunft der EU: Der Mensch im Mittelpunkt 

Die EU-Kommission hat in ihren Plänen für die digitale Zukunft der EU einen menschenzentrierten Ansatz gefordert. In ihrem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz (KI) betont sie, dass KI neben Chancen zahlreiche Risiken für Grundrechte bergen könne, z. B. für den effektiven Zugang zur Justiz. In der Justiz könnten KI-Anwendungen je nach Verwendung ein hohes Risiko darstellen und daher einem künftigen europäischen KI-Rechtsrahmen unterfallen. In ihrer europäischen Datenstrategie befindet sie u. a., dass ein nahtloser Zugang zu Rechtsvorschriften und Rechtsprechung sowie zu Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr „innovative „Legal-Tech“-Anwendungen zur Unterstützung der Angehörigen der Rechtsberufe (Richter, Beamte, Unternehmensberater und Anwälte)“ ermöglichen könnten.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Bitte rechnen Sie 3 plus 2.