DAV-Depesche Nr. 7/21

Interessenvertretung

Pakt für den Rechtsstaat 2.0 – Anwaltschaft mitdenken!

Der Anfang 2019 zwischen Bund und Ländern vereinbarte Pakt für den Rechtsstaat sollte die Länder u. a. finanziell beim Personalausbau auf der Justizebene unterstützen. Dieser läuft 2021 jedoch aus, was die Regierung des Landes Hamburg zur Forderung nach einer Verlängerung führt. Eine systemrelevante Anwaltschaft darf auch in einer solchen Forderung nicht vergessen werden. Daher vermittelte der DAV erfolgreich den Hinweis auf die Anwaltschaft als „stabilisierender Faktor des deutschen Rechtssystems“, sowie als „erster Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger in Rechtsfragen aller Art“ (Hamburg Positionspapier). Die Präsidentin des DAV, Edith Kindermann, unterstützt das Anliegen der Verlängerung und betont in einem Statement zusätzlich, dass eine zeitgemäße Justizausstattung mit technischen Mitteln notwendig ist. So können mehr Videoverhandlungen möglich werden (Statement). Darüber wurde breit berichtet – siehe Presseschau unten.

Jubiläum

Die zweite Folge des Podcasts zum DAV-Jubiläum: Frei, aber nicht arm

Zum Jubiläum „150 Jahre DAV“ gibt es den Pocast „zuRechtgehört – vom Advocaten zur Anwältin“. In der zweiten Folge wird das Spannungsfeld zwischen der Freiheit der Advokatur und dem Organ der Rechtspflege ausgelotet, dem eine Gebührenordnung ein Auskommen sichern soll. Es diskutieren Edith Kindermann, Dr. Margarete von Galen, Prof. Dr. Stefan König und Dr. Tillmann Krach, moderiert von Dr. Helene Bubrowski. Den Podcast gibt es auf allen gängigen Plattformen und auf anwaltverein.de (dort mit weiteren Materialien zum Thema). Einfach mal reinhören. Überraschende Einsichten garantiert.

 

Anwaltsberuf

BGH zieht bei der Verjährung in der Anwaltshaftung eine Grenze

Der BGH hat den Beginn der Verjährung in der Anwaltshaftung immer mehr hinausgezögert. Jetzt setzt er eine Grenze: Die Verjährung beginnt jedenfalls, wenn der Mandant seine Anwältin oder seinen Anwalt auffordert, den Haftpflichtversicherer zu informieren. Das Anwaltsblatt erläutert, warum Anwältinnen und Anwälte noch immer haften, obwohl den Fehler eine Behörde und ein Gericht gemacht haben, und was jetzt bei der Verjährung gilt (mit einem Praxistipp).

Anwaltspraxis

BGH: Entbindung von der Schweigepflicht durch Insolvenzverwalter – was gilt jetzt?

Das Grundsatzurteil des BGH zu Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY ist auch für die Anwaltschaft relevant. Es schafft Klarheit bei einigen Fragen der Schweigepflichtentbindung von Berufsgeheimnisträgern. Dennoch bleibt die Thematik komplex – besonders bei Aktiengesellschaften. Wer ist Mandant? Wer sein Vertreter? Wem ist der Anwalt, die Anwältin im Zweifel verpflichtet? Lesen Sie dazu das Anwaltsblatt.

Information

DAV und Landesverband Brandenburg widersprechen der geplanten Schließung von Arbeitsgerichten

Ein Gesetzentwurf des Brandenburgischen Justizministeriums zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke sieht eine Schließung der Arbeitsgerichte Eberswalde und Potsdam sowie der in Senftenberg bestehenden Außenkammern des Arbeitsgerichts Cottbus vor. Kompensiert werden soll dies durch Gerichtstage. DAV und Anwaltverband Brandenburg lehnen das Vorhaben in der vorgeschlagenen Form ab und fordern die Landesregierung auf, von den geplanten Gerichtsschließungen Abstand zu nehmen. Eine bürgernahe Gerichtsstruktur ist von elementarer Bedeutung für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und die Justiz. Hier finden Sie unsere DAV-Stellungnahme 15/2021 sowie eine entsprechende Pressemitteilung.

Nachwuchs

Endspurt: DAV Jura Slam „Special Home Edition“ – Jetzt Video einsenden und gewinnen!

Nachwuchsjurist*innen aufgepasst: Noch bis zum 31. März 2021 beim DAV Jura-Slam „Special Home Edition“ mitmachen und gewinnen. Der DAV sucht die besten Jura-Slammerinnen und Slammer Deutschlands! Einfach Video einsenden und 1.000 Euro einstecken! Alle Infos zum Wettbewerb unter: jura-slam.de

Information

Juristenausbildung: NS-Unrecht wird Pflichtstoff

Der DAV sieht die Implementierung des Themas NS-Unrecht in die Juristenausbildung als längst überfällig und regt an, auch heute und künftig drohende Gefahren zu benennen. Immer wieder keimen in der Gesellschaft Haltungen und Verhaltensweisen auf, die von Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Hetze gegen andere und verleumderischen Verschwörungsmythen geprägt sind. Sie sind Angriffe auf die grundrechtsstaatliche Basis. Hierfür müssen Juristen und Juristinnen ein Bewusstsein haben (DAV-Stellungnahme 16/2021). Das Anwaltsblatt berichtet.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

In diesem Jahr läuft der Pakt für den Rechtsstaat aus, wie u. a. LTO und (via dpa) WELT Online berichten. Für DAV-Präsidentin Edith Kindermann ist bei einer Verlängerung nicht nur die Einbeziehung der Anwaltschaft essenziell. Die Mittel selbst müssen auch für die technische Ausstattung der Justiz nutzbar sein, um Video-Verhandlungen flächendeckend möglich zu machen. „Die notwendige Anschlussvereinbarung muss daher zwingend eine entsprechend flexible Verwendung der Mittel ermöglichen.“

Dr. Michaela Balke, Vorsitzende des Ausschusses Zivilverfahrensrecht, äußert sich in der FAZ (Print/Abo) zu Video-Verhandlungen nach § 128a ZPO und den Erfahrungen aus dem Pandemiejahr: „Das Bild ist sehr divers“, wobei einzelne Gerichte sicher Leuchttürme gewesen seien. Vielen Anträgen sei nicht gefolgt worden. Echte Live-Streams seien im Hinblick auf die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes diskutabel, bergen aber Risiken.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (hier übernommen von der Oberhessischen Presse) hat sich mit der Wiederaufnahme von Strafverfahren zu Lasten Freigesprochener beschäftigt. Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, kritisiert die Pläne der Regierungsfraktionen als Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot: Für einen „Freispruch light“ unter dem Vorbehalt späterer Erkenntnisse gebe es „keinen Raum, schon gar nicht rückwirkend“.

Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, kommentiert für Netzpolitik.org den Passus zur Quellen-TKÜ im geplanten neuen Bundespolizeigesetz, nach dem auch archivierte Kommunikation abgeschöpft werden darf: „Das überschreitet die Grenze zur Online-Durchsuchung und ist daher verfassungsrechtlich höchst problematisch. Wir empfehlen, diese Regelung zu streichen.“

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Bitte rechnen Sie 9 plus 9.