DAV-Depesche Nr. 7/24

Deutscher Anwaltstag 2024

Programm online! Deutscher Anwaltstag 2024 in Bielefeld und virtuell

Noch etwas über 100 Tage bis zum Deutschen Anwaltstag 2024! Unter dem Motto „Digitale Welt“ wird er sowohl virtuell (vom 3. bis 5. Juni) als auch in Präsenz (vom 5. bis 7. Juni in Bielefeld) ein fulminantes Fortbildungserlebnis bieten – mit insgesamt über 70 Fachveranstaltungen von Anwaltsethik bis Zivilverfahrensrecht, vielen Netzwerk-Events und der großen Fachausstellung AdvoTec in der Stadthalle Bielefeld. Das komplette Programm für den Anwaltstag 2024 finden Sie ab sofort auf www.anwaltstag.de. Melden Sie sich schon jetzt an und profitieren Sie noch bis 11. April 2024 vom Frühbucherrabatt. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Falls Sie noch kein Reiseticket gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, dies zeitnah zu tun. Mit dem DB-Veranstaltungsticket haben Sie die Möglichkeit, zu reduzierten Kosten die Reise anzutreten.

Information

Urteile unter Verschluss behindern die Entwicklung von Legal Tech

Nur rund ein Prozent aller Gerichtsentscheidungen in Deutschland sind veröffentlicht. Die mangelnde Verfügbarkeit behindert die Entwicklung von Legal Tech. Denn jetzt wäre die Chance, mit juristischen Daten neue KI-Anwendungen zu entwickeln, von denen Anwältinnen und Anwälte, aber auch die Mandanten profitieren. Mehr dazu lesen Sie im Anwaltsblatt.

Interessenvertretung

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: DAV begrüßt Neuregelung

Der DAV hat in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 5/24 die im Referentenentwurf vorgesehenen Entlastungen aus Sicht des Arbeits-, Berufs-, Miet- und Umweltrechts grundsätzlich begrüßt. Zur Änderung des Nachweisgesetzes regt er an, dass die Übermittlung des Nachweises in Textform ausreichen sollte. Der DAV ist erfreut, dass seine langjährige Forderung – die ersatzlose Streichung des Schriftformerfordernisses für alle Pacht- und Mietverträge, die keine Wohnraummietverträge sind – vom BMJ aufgegriffen wurde. Der DAV warnt davor, dass die Neuregelung des § 54 Abs. 2 BNatSchG – wohl ungewollt – die untergesetzlichen Handlungsmöglichkeiten für eine Normkonkretisierung gegenüber dem Status quo einschränken könnte.

Information

Soldan Moot 2024 – unterstützen Sie durch Ihre berufliche Lebenserfahrung

Haben Sie auch schon mal davon geträumt, einmal Richter:in zu sein? Hier ist Ihre Chance! Melden Sie sich beim Soldan Moot 2024 (10. bis 12. Oktober 2024) an, um als Richter:in, Juror:in oder Korrektor:in teilzunehmen. Sie können den Soldan Moot Court – den Wettbewerb zur anwaltlichen Berufspraxis – durch Ihren aktiven Einsatz unterstützen. Junge Jurist:innen lernen die Anwaltsperspektive im Rahmen eines fiktiven Gerichtsverfahrens kennen. Die Bereitstellung der Klägerschriftsätze erfolgt im August, die darauf bezugnehmenden Beklagtenschriftsätze werden Anfang September verschickt. Die Korrekturfrist ist Montag, der 1. Oktober 2024. Alle Infos.

Rechtspolitik

BMJ konkretisiert Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

Das deutsche Schiedsverfahrensrecht wurde zuletzt vor 25 Jahren umfassend reformiert. Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an seiner Modernisierung. Das 10. Buch der ZPO soll an die voranschreitende Digitalisierung des Verfahrensrechts und die Entwicklung der Handelsschiedsgerichtsbarkeit angepasst werden. Nach dem Eckpunktepapier von April 2023 hat das BMJ Anfang Februar einen Referentenentwurf vorgelegt. Mehr dazu im ZPO-Blog.

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World Justice Project: Umfrage zur Rechtsstaatlichkeit

Das World Justice Project (WJP) führt derzeit die sowohl an die Öffentlichkeit als auch an Rechtsexpert:innen gerichtete Umfrage „Indikatoren für subnationale Justiz, Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit in der EU“ durch. Eine Teilnahmemöglichkeit besteht unter diesem Link bis zum 6. März 2024. Die Indikatoren zur Messung der Rechtsstaatlichkeit sollen durch Daten aus 110 Regionen in der EU erhoben werden, und zwar anhand von Fragen u. a. zum Gesetzgebungsprozess, zur Transparenz und Diskriminierungsfreiheit des Regierungshandelns sowie zu den Wahlen. Das WJP ist eine unabhängige Organisation zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, siehe EiÜ 37/23 zum jährlichen „Rule of Law Index“, der die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in 142 Ländern abbildet.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 358 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Im ARD-Panorama (O-Ton ab Minute 6:40) ordnet DAV-Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein die Deportationsphantasien aus rechtsextremen Kreisen ein: „Das, was in Potsdam diskutiert worden ist, geht nicht ohne die totale Macht. Es geht nicht, wenn man nicht zuvor die Justiz abgeschafft hat. Es wäre ganz klar verfassungswidrig. Wenn man tatsächlich solche Pläne durchführen wollte, setzte das einen Staatsstreich voraus.“ Auch Tagesschau.de berichtet.

In der Causa Ulbrich beschäftigt sich MDR AKTUELL mit der Frage, ob derartige Vorgänge auch den Entzug einer Anwaltszulassung nach sich ziehen könnten. Der Deutsche Anwaltverein erläutert, dass dies an sich nur möglich wäre, wenn ein Anwalt wegen einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr zeitweise kein öffentliches Amt mehr bekleiden dürfte. Gleichwohl betont der DAV, dass verfassungsfeindliche Äußerungen „gegen das Selbstverständnis der Anwaltschaft“ verstoßen, gegen ihre Werte und auch gegen Erwartungen der Öffentlichkeit: „Der Deutsche Anwaltverein und seine Mitgliedsvereine bekennen sich in Satzung und Leitbild klar zum freiheitlichen Rechtsstaat, zu Vielfalt und Menschenrechten.“

Der SPIEGEL widmet sich dem Vorstoß des BMJ zur Schaffung einer neuen „Verantwortungsgemeinschaft“ – der in juristischen Kreisen überwiegend auf Kritik stößt. Auch der DAV erwartet ein „geringes Interesse“ an der neuen Regelung – unter anderem weil mit der notariellen Beurkundung Kosten verbunden seien. Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht, spricht von einem Rechtsinstrument, „das die Betroffenen in seinen Verästelungen überfordern dürfte“.

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