DAV-Depesche Nr. 8/16

1. EGMR: Keine Löschung negativer Internetbewertung

Anwälte müssen es sich gefallen lassen, dass ihre Mandanten sie öffentlich kritisieren – und das auch anonym im Internet. Ein Anwalt klagte erfolglos bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf Löschung einer negativen Internetbewertung. Der EGMR betonte, dass der Ruf des Anwalts nicht über die Grenzen zulässiger Kritik hinaus beschädigt worden sei. Der Anwalt sei ein unverzichtbares Element des Justizsystems.  Beurteilungen seiner beruflichen Fähigkeiten stünden im  Interesse der Öffentlichkeit. Er  müsse daher akzeptieren, dass bewertet werden könne, so der EGMR. Die Entscheidung wird das Anwaltsblatt im März-Heft veröffentlichen, das in den nächsten Tagen mit dem Programm des Anwaltstags an alle Anwältinnen und Anwälte in Deutschland geht. Das Urteil ist vorab unter www.anwaltsblatt.de abrufbar.

2. Blankettstrafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz verstößt gegen Ultima-Ratio-Prinzip

 Das Bundesverfassungsgericht hat in einem konkreten Normenkontrollverfahren darüber zu befinden, ob eine durch eine Rechtsverordnung und durch Unionsrecht ausgefüllte gesetzliche Blankett Strafvorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Konkret geht es um § 10 Rindfleischetikettierungsgesetz. Der Deutsche Anwaltverein kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass diese Strafvorschrift schon deshalb verfassungswidrig ist, weil ein Gesetzesverstoß gegen diese Vorschrift als reines Formaldelikt ohne konkreten Bezug zu anerkannten Rechtsgütern dem Strafrecht als Ultima Ratio nicht gerecht wird. Darüber hinaus verstößt die Vorschrift gegen das Bestimmtheitsgebot und ist in der Sache materiell nicht begründbar. Die vom Strafrechtsausschuss und vom Verfassungsrechtsausschuss erarbeitete Stellungnahme ist hier abrufbar. Sie belegt, wie aktuell das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstag „Wenn das Strafrecht alles richten soll – Ultima Ratio oder Aktionismus?“ ist.

3. DAV hat erhebliche rechtliche Zweifel, ob der Gesetzentwurf zu erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern mit den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention und der Qualifikationsrichtlinie vereinbar ist

Der DAV weist in seiner Stellungnahme 10/2016 darauf hin, dass nach der Genfer Flüchtlingskonvention eine Abschiebung von Flüchtlingen nur ausnahmsweise zulässig ist, z.B. wenn der Flüchtling aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet und zu einem Verbrechen oder besonders schweren Vergehen verurteilt wurde. Die Qualifikationsrichtlinie erlaubt die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften nur dann, wenn die Person eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil sie wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde.

Auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hält den Gesetzentwurf für EU-rechtlich bedenklich.

4. Justizminister übernimmt Schirmherrschaft für DAV-Schülerwettbewerb „Die Menschenwürde ist unantastbar – außer im Netz?“

Der Bundesjustizminister Heiko Maas hat die Schirmherrschaft für den vom DAV in Kooperation mit dem Philologenverband aktuell durchgeführten Schülerwettbewerb übernommen. Noch bis zum 3. April 2016 können sich Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse daran beteiligen.

Der im Wettbewerb aufgegriffene Themenbereich „Grundrechtsschutz in Zeiten des Internets“ ist aktueller denn je. Die Wahrung der Grundrechte des Einzelnen und die Freiheit im World Wide Web treten tagtäglich in ein Spannungsverhältnis. Über allem steht dabei Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Doch was verbinden junge Menschen damit? Stellen sie bei der Nutzung des Internets eine gedankliche Brücke zum Begriff der Menschenwürde her?

Wir erwarten uns interessante und informative Einblicke in die Gedankenwelt junger Menschen zu diesen aktuellen rechts- und gesellschaftspolitischen Fragen!

Weitere Informationen finden Sie hier!

5. Internationaler Rechtsverkehr Deutschland-Spanien

Symposium am 21. April 2016 in Madrid – Schiedsverfahrensrecht und Projektfinanzierung

Der Deutsche Anwaltverein lädt gemeinsam mit der Deutschen Botschaft Madrid und der Deutschen Handelskammer für Spanien zu einer ganztägigen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung in das Goethe-Institut Madrid ein. Angesprochen werden Entscheidungsträger in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sowie international tätige Anwältinnen und Anwälte, die in ihrer täglichen Vertragspraxis mit Fragen der Rechtswahl konfrontiert sind. Deutsche Referenten stellen die Initiative „Law – Made in Germany“ vor. Im Anschluss an die Veranstaltung lädt die deutsche Botschaft zu einem Empfang ein. Das Symposium wird unterstützt durch das Goethe-Institut, die Rechtsanwaltskammer Madrid, die DAV-Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht und dem DAV Spanien (Zum Programm und zur Online-Anmeldung).

6. Deutscher Anwaltstag 2016 – Grundlegendes zu Schuld und Strafe

Der diesjährige Deutsche Anwaltstag (1. bis 3. Juni 2016 in Berlin) wird sich unter dem Motto „Wenn das Strafrecht alles richten soll – Ultima Ratio oder Aktionismus?“ sicherlich auch mit dem Rindfleischetikettierungsgesetz auseinandersetzen (siehe Meldung in dieser Depesche). Auch in der Eröffnungsveranstaltung des Anwaltstages (2. Juni 2016, 10.00 Uhr) wird es um Grundlegendes zum Strafrecht gehen: Julian Nida-Rümelin, Professor, Staatsminister a.D. und Philosoph wird als Festredner der Frage nach Schuld und Strafe nachgehen und zwar aus der philosophischen Perspektive. Man darf sehr gespannt sein. Alle Informationen zum Anwaltstag finden Sie auch unter www.anwaltstag.de.

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