DAV-Depesche Nr. 8/17

1. Anwaltsblatt: Was ist „Legal Tech“? Der Tod der eierlegenden Wollmilchsau

„Innovationen und Legal Tech“ lautet das Motto des nächsten Anwaltstags. Das Programm für die Konferenz liegt dem März-Heft des Anwaltsblatts bei. Was „Legal Tech“ eigentlich ist, erläutern zwei Tech-Pioniere im Anwaltsblattgespräch. Mit Türkei-Schwerpunkt, Prozessrecht Special und vielen Tipps zum Anwaltsmanagement ist ein pralles Heft auf dem Weg zu den Mitgliedern – und ausnahmsweise auch in einer Werbeauflage an alle Anwältinnen und Anwälte in Deutschland. Wer nicht warten will: Das Heft in der Anwaltsblatt-App lesen.

2. Europäische Kommission: Weiter hohes Regulierungsniveau im deutschen Dienstleistungssektor

In dem am 22. Februar 2017 veröffentlichten Länderbericht Deutschland im Zyklus des Europäischen Semesters hat die Europäische Kommission kritisiert, dass es in Deutschland an einer Strategie fehle, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor über geringfügige Anpassungen hinaus substanziell zu verbessern und die reglementierten Berufe zu modernisieren.  Dabei beeinträchtige das hohe Maß an restriktiver Regulierung – welches über dem EU-Durchschnitt liege – im Dienstleistungssektor (etwa bei den Rechtsanwälten) die Dynamik und Investitionen der Unternehmen in diesem Bereich. Die Bundesregierung habe nur begrenzte Maßnahmen zur weiteren Liberalisierung freiberuflicher Dienstleistungen angekündigt und damit teilweise nur auf Entscheidungen nationaler Gerichte reagiert (bei den Rechtsanwälten z.B. die Entscheidung des BVerfG zur beruflichen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten). Insgesamt habe Deutschland nur begrenzte Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielt (s. DAV-Depesche 20/16) und weise daher weiter makroökonomische Ungleichgewichte auf.

3. Ausbilder im Referendariat beleidigt: DAV gegen Berufsverbot als Anwältin

Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde einer Volljuristin für begründet, die die Anwaltskammer ‒ und ihr folgend der AGH und der BGH ‒ die Zulassung zur Anwaltschaft wegen Unwürdigkeit verweigert hat. Die Beleidigung ihres Ausbilders im Referendariat hätte unter keinem Gesichtspunkt zu einem Berufsverbot führen dürfen, heißt es in der Stellungnahme. Denn dieses Verhalten hätte bei einem zugelassenen Anwalt nicht den Ausschluss aus der Anwaltschaft gerechtfertigt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden.

4. Reminder: Jetzt Dauerkarte für den Anwaltstag in Essen gewinnen!

Der 68. Deutsche Anwaltstag findet in diesem Jahr vom 24. bis 26. Mai in Essen statt. Auf unserer Facebook-Seite verlosen wir aktuell noch eine Dauerkarte sowie einen Zuschuss zu Anreise- und Übernachtungskosten bis zu einem Betrag von 250 Euro. Dazu einfach den Beitrag mit „Gefällt mir“ markieren und unsere Gewinnspielfrage beantworten. Wir wünschen viel Glück! Weitere Informationen zum Anwaltstag finden Sie auf www.anwaltstag.de.

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