1. Rechtsausschuss des Bundestags befragt BRAK zum beA
Der Bundestags-Rechtausschuss befragte gestern die Bundesrechtsanwaltskammer zum beA. Diese teilte mit, erste Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung werde es Ende März geben. Der DAV war ebenfalls in der Anhörung vertreten. Das Bundesjustizministerium sah keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Mehr hat das Anwaltsblatt. ä#+DAV-Präsident Schellenberg begrüßte die Unterstützung der DAV-Forderung von Seiten der BRAK. Er machte in einem Statement deutlich, dass die Forderungen nach Transparenz und Sicherheit vor Schnelligkeit weiterhin gelten. Das spannende DAV-Expertensymposium „beA – Wie geht’s weiter?“ vom 22. Januar kann weiterhin online angesehen werden.
2. BGH: Freigestellter Betriebsrat kann nicht Syndikusrechtsanwalt werden
Ein Betriebsrat kann nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden, wenn er von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig befreit ist. Entscheidend ist, ob im Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung eine anwaltliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Unerheblich ist damit, ob die vor seiner Freistellung ausgeübte Tätigkeit die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hätte. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mehr zu den Hintergründen im Anwaltsblatt.
3. Asylrechtsverfahren steigen beim Bundesverfassungsgericht
Bei seinem Jahrespresseempfang hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle darauf hingewiesen, dass die Asylrechtsverfahren beim Bundesverfassungsgericht stark ansteigen. Die Zahl sei im vergangenen Jahr auf 399 gestiegen, im Verhältnis zu 123 im Jahr zuvor. Man rechne mit einem weiteren starken Anstieg. Aufgrund des hohen Zeitdrucks stellten diese Verfahren eine besondere Belastung für das BVerfG dar. In diesem Jahr stehen Entscheidungen an etwa zur Grundsteuer, zum Kopftuchverbot für Referendarinnen, zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe und zur Fixierung von Psychiatriepatienten. Für Aufmerksamkeit wird sicherlich auch die Entscheidung zur GEZ-Gebühr sorgen. Diskutiert wurde anschließend, ob das Phänomen der strategischen Prozessführung durch neue Vereinigungen tatsächlich neu sei oder nicht.
4. Anwaltstag 2018: FAO-Stunden sammeln!
Wissen Sie schon, wie Sie in diesem Jahr zu Ihren FAO-Stunden kommen? Der Anwaltstag ist eine der größten anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen. Auch 2018 bietet er vom Arbeitsrecht bis zum Verwaltungsrecht wieder zahlreiche Fachfortbildungen und fachübergreifende Veranstaltungen. Der Anwaltstag 2018 findet vom 6. bis 8. Juni in Mannheim statt. Das komplette Programm finden Sie auf anwaltstag.de. Melden Sie sich schon jetzt an und profitieren Sie noch bis Ende Februar vom Frühbucherrabatt.
5. Insolvenzrecht auf dem DAT 2018
Zur Berufshaftung von Anwälten und Insolvenzverwaltern im Lichte der psychologischen Forschung
Berufshaftung der Insolvenzverwalter und Anwälte – ein Fall für die Business Judgment Rule? Die juristische Berufshaftung hat große praktische Bedeutung, nicht nur direkt bei konkreten einzelnen Haftungsfällen, sondern vor allem indirekt, wenn das Handeln von Berufsträgern von Haftungsängsten bestimmt wird, sei es bewusst oder unbewusst. Die Verhaltensökonomik (Behavioral Economics) hält Einsichten bereit zur Klärung der Frage, was die Business Judgment Rule, die im Gesellschaftsrecht auch in Deutschland anerkannt ist, zur Lösung dieses Problems beitragen kann. Eine Veranstaltung der AG Insolvenzrecht und Sanierung mit Prof. Dr. Ulrich Falk am 7. Juni 2018 von 11:00 bis 12:30 Uhr in Mannheim beim 69. DAT. www.anwaltstag.de.
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