Anwaltsberuf
Neue beA-Bekanntmachung: Was sich ab April 2022 beim Dateivolumen ändert
Wenn Anwältinnen und Anwälte lange Schriftsätze und zahlreiche Anhänge per beA versenden, können schon mal einige Megabyte zusammenkommen. Doch wie viele Dateien und welche Dateivolumina dürfen Sie per beA versenden? Die gute Nachricht: Ab 1. April 2022 werden die Begrenzungen angehoben. Alle Details hat das Anwaltsblatt.
Information
Prozessuale Waffengleichheit: BVerfG beendet jahrzehntelange Gerichtspraxis
Beschlussverfügungen ohne vorherige Anhörung der Gegenseite? Im Presse- und Wettbewerbsrecht war das lange üblich – sogar, wenn das Gericht dem Antragsteller beim Formulieren des Unterlassungsantrags geholfen hat. Diese Praxis verstößt gegen den Grundsatz prozessualer Waffengleichheit. Warum das OLG Hamburg jetzt einen Rüffel vom Bundesverfassungsgericht kassiert hat und was der Beschluss für die Praxis bedeutet, erläutert das Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
Scharfer Ton im Umgang mit der Gegenseite: Stärke oder Schwäche?
Das Streiten mit der Gegenseite gehört zum Beruf des Anwalts oder der Anwältin. Für die Mandanteninteressen werden alle (rechtlich zulässigen) Register gezogen. Doch gehört auch der ruppige Ton im Umgang mit dem gegnerischen Anwalt oder der gegnerischen Anwältin dazu? Könnte ein gemäßigter Ton gar als Schwäche ausgelegt werden? Jörg Meister – rund sieben Jahre Vorsitzender des Ausschusses Anwaltsethik und Anwaltskultur – gibt im Anwaltsblatt seine persönliche Antwort. Neue Vorsitzende des Ausschusses ist übrigens Petra Heinicke, ihr Vertreter Joachim Freiherr von Falkenhausen.
Rechtspolitik
Große Unternehmen haben bald erhebliche Pflichten zur Kontrolle ihrer Lieferketten
Die EU-Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Richtlinienvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz veröffentlicht. Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihre Lieferketten auf negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt zu durchleuchten und diese gegebenenfalls abzustellen oder zu minimieren. Der Vorschlag stellt ausdrücklich klar, dass diese eine Geschäftsführer-/Vorstandspflicht darstellt. Kommen Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder und private Schadensersatzklagen. KMU fallen nicht unter die Richtlinie. Der DAV hat in seiner Stellungnahme Nr. 14/21 bereits gefordert, dass die Richtlinie eine Ausnahme für die Anwaltschaft vorsehen muss, sofern das Berufsgeheimnis betroffen ist.
Information
JURTECH: JURSTUDY – Digitalisierung (in) der Juristenausbildung
Vor dem Hintergrund des eindrücklichen keynote-Vortrages des Zukunftsforschers Kai Gondlach bietet der Kongress mit dem interessanten Austausch zahlreicher Experten, vielfach wechselnder Diskussionsformate und Publikumsbeteiligung über Echtzeit-Feedback eine durchweg spannende und kurzweilige Auseinandersetzung mit dem Thema. Es bleibt die Erkenntnis, dass es für die Zukunft gewappnete Jurist:innen mit einer optimalen Ausbildung braucht. Hierfür werden verschiedene Perspektiven und Blickwinkel in unterschiedlichen zeitlichen Dimensionen dargestellt. Hier geht’s zum Stream.
Information
Personal gesucht? Oder Veränderung benötigt? Jetzt den Anwaltsblatt-Stellenmarkt nutzen
Der neue Anwaltsblatt-Stellenmarkt bietet Stellenangebote für Anwältinnen und Anwälte, Referendariat und Praktikum in ganz Deutschland – nun auch mit Spezialsuche für Kanzleiverkäufe. Wer noch in der April-Ausgabe des Anwaltsblatts erscheinen will, schaltet bis Dienstag, den 1. März 2022, online oder per Mail an stellenmarkt@anwaltverein.de seine Anzeige. Bei Fragen wenden Sie sich an Lydia Zeßin-Jacobowitz.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Der DAV wurde in der vergangenen Woche in 554 Pressemeldungen aufgegriffen – hier eine kleine Auswahl:
Das Handelsblatt befasst sich mit dem neuen Lobbyregister und greift auch die Kritik des DAV am Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses auf. Hierfür wäre im Gesetz „eine viel klarere Trennung von transparenzpflichtiger Lobbyarbeit und anwaltlicher Tätigkeit mit Verschwiegenheitspflicht notwendig gewesen“, so Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Letztere gehöre nicht in ein Lobbyregister.
Die neueste Kritik am beA richtet sich gegen die größen- und zahlenmäßige Beschränkung bei den Dateianhängen, wie Beck-aktuell berichtet. „Das aktuelle System ist für die alltägliche Kommunikation ausreichend, bei volumenstarken Verfahren stößt man aber an Grenzen der zulässigen Größe des Anhangs. Vor allem Farbfotos mit hoher Auflösung benötigen viel Speicherplatz“, kritisiert auch DAV-Vizepräsident Martin Schafhausen und spricht sich für eine Cloud-Lösung aus.
Daniela Bergdolt, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht, erläutert gegenüber der dpa (hier übernommen von RTL.de), was Kund:innen tun können, wenn sie sich unrechtmäßiger Gebührenanhebungen ihrer Banken ausgesetzt sehen.
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