DAV-Depesche Nr. 8/23

Anwaltsberuf

Anwaltshaftung: Wenn der Schaden kein Schaden ist

Bei Pflichtverletzungen haften Anwälte und Anwältinnen. Aber nicht jede Pflichtverletzung führt zum Schaden und nicht jeder Schaden führt zu einem Vermögensnachteil. Bei Vermögensschäden kommt es nicht selten vor, dass dem Geschädigten auch Vorteile zufließen, die er ohne die Pflichtverletzung nicht gehabt hätte. Wie dann die Schadenshöhe berechnet wird, was die Rechtsprechung für richtig hält, erläutern die Haftpflichtfragen im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme die Bestrebungen, die für hauptamtliche Richterinnen und Richter geregelte Berufungsvoraussetzung der Verfassungstreue auch für ehrenamtliche Richter und Richterinnen gesetzlich zu verankern. Der DAV regt an, die Verfassungstreue als positive Voraussetzung einer Berufung zu formulieren, anstatt ihr Fehlen als Berufungsausschlussgrund auszugestalten. Es bedarf einer vertieften Überprüfung, ob mit der Ausgestaltung als zwingende Berufungsvoraussetzung zugleich stets die Konsequenz verbunden ist, dass der erkennende Spruchkörper bei fehlender Verfassungstreue eines ehrenamtlichen Richters nicht vorschriftsmäßig besetzt war und damit – sofern darin zugleich ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt – ein absoluter Revisionsgrund gegeben ist.

Information

Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – die Sammelklage wird kommen

Die Europäische Verbandsklagerichtlinie steht noch immer zur Umsetzung an. Am 25. Juni 2023 muss das Umsetzungsgesetz spätestens in Kraft treten. Nun hat das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf offiziell veröffentlicht, der bisher in der Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien gescheitert ist. Darin stellt es die „Abhilfeklage“ für Verbraucher und kleine Unternehmen vor – das wäre die erste echte Sammelklage auf Leistung. Was der Gesetzgeber mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz plant und über welche Details gestritten wird, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

Europäische Elternschaft: DAV sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt zwar das Anliegen des EU-Kommissionsentwurfs, welcher zum Schutz der Rechte von Kindern und Eltern in der Europäischen Union bezogen auf Elternschaft die Harmonisierung von Regelungen über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung umfasst. Jedoch sieht er in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 7/23, verfasst durch den Ausschuss Familienrecht, erheblichen Nachbesserungsbedarf Bezug auf: die Regelung zur gerichtlichen Zuständigkeit, bei den Voraussetzungen für die mitgliedstaatliche Implementierung von Elternschaft, die in Drittstaaten begründet wurde, sowie bei der Verpflichtung der jeweiligen Mitgliedstaaten, zur Begründung der Elternschaft Abstammungsstatute anderer Unionsländer anzuwenden.

Information

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Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 396 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

Der DAV begrüßt die Pläne des Bundesjustizministeriums, das Erfordernis der Verfassungstreue auch für ehrenamtliche Richter und Richterinnen im Deutschen Richtergesetz explizit zu verankern, wie Beck-aktuell berichtet. „Wer nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht, hat im Richteramt nichts verloren – das gilt für ehrenamtliche Richter nicht weniger als für hauptamtliche“, so Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Anstelle der Ausgestaltung als Berufungsausschlussgrund plädiert der DAV aber dafür, die Verfassungstreue als Berufungsvoraussetzung zu regeln.

Tagesschau.de greift das Thema biometrische Fernüberwachung und die Kritik des DAV daran auf: Die Unterscheidung der Bundesregierung zwischen „Echtzeit“ und „retrograder“ biometrischer Auswertung ändere nichts an der Tiefe des Eingriffs, meint Dr. David Albrecht aus dem Ausschuss Gefahrenabwehrrecht: „Für die Betroffenen übt es den gleichen Druck aus, das gleiche Gefühl von Überwachtsein, wenn die Aufnahmen in Echtzeit ausgewertet und abgeglichen werden, wie wenn sie im Nachgang mit zeitlichem Versatz ausgewertet werden.“ Es sei wichtig, eine Begrenzung von biometrischer Identifizierung bereits in der KI-Verordnung auf europäischer Ebene zu verankern. Auch Beck-aktuell und Heise.de berichten.

Prof. Ronald Richter, Vorsitzende des Ausschusses Sozialrecht, schildert für die dpa (u. a. übernommen von der Rhein-Neckar-Zeitung), was Eltern berücksichtigen müssen, bevor sie einen Kita-Platz einklagen können. Wichtig sei mit Blick auf eine mögliche spätere Klage, bei so vielen Kitas wie möglich anzufragen – und zwar in einer Entfernung von bis zu zehn Kilometern vom eigenen Zuhause. Auch reiche eine bloße telefonische Recherche nicht aus – „in einer Kita müssen Eltern ihr Kind förmlich anmelden und es notfalls auf eine Warteliste setzen lassen“.

Was bei einer geplanten „Workation“ – also dem mobilen Arbeiten aus dem Ausland – zu beachten ist, erläutert Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, dem Portal aktiv-online. „Auch wenn das Unternehmen mobiles Arbeiten gestattet, sind damit zunächst nur Arbeitsorte innerhalb von Deutschland abgedeckt.“ Je nach Dauer und Umständen können auch sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Fragen zu klären sein.

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