Interessenvertretung/Rechtspolitik
DAV beim Parlamentarischen Abend: RVG-Erhöhung zum 1. Januar 2025!
Beim gestrigen Parlamentarischen Abend des DAV-Vorstandes hat die Präsidentin noch einmal die Notwendigkeit der Anpassung der RVG-Gebühren zum 1. Januar 2025 gefordert. Der DAV führt auf mehreren Ebenen Gespräche mit dem Bund und den Ländern. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), bestätigte für den Rechtsausschuss die Wichtigkeit der Anpassung. Schließlich sei die Anwaltschaft ein unverzichtbarer Teil des Rechtsstaats. Letztlich führe dies auch dazu, dass das Vertrauen in den Rechtstaat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird. Diesbezüglich erläuterte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), dass man in der RVG-Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf einem guten Weg sei. Zwar würden die Länder eine Kompensation der damit bedingten Mehrkosten einfordern, er rechne dennoch mit einem baldigen Referentenentwurf. Er dankte dem DAV für seine nachdrückliche Arbeit in den zahlreichen Gesprächen.
Weitere Themen waren insbesondere die Resilienz des Rechtsstaats, die Dokumentation der Hauptverhandlung und an den Tischen weitere Fachgespräche. Erfreulich war, dass über den Rechtsausschuss hinaus zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Einladung gefolgt sind. Einen ausführlicheren Bericht lesen Sie im Anwaltsblatt.
Interessenvertretung
Sammelanderkonten – Nichtbeanstandungsbeschluss verlängert bis Ende 2024
Mit Schreiben von Ende November 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen den Nichtbeanstandungserlass vom 19. Dezember 2022 bei Verstößen gegen Meldepflichten nach dem FKAustG in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwält:innen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Seit dem 1. Januar 2023 sind Sammelanderkonten von Anwält:innen nicht mehr von der Meldepflicht nach dem Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen ausgenommen. Nach intensivem Austausch des DAV mit dem Bundesministerium der Finanzen, gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer, hatte das BMF erstmals mit Schreiben vom 19. Dezember 2022 gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt, dass es trotz des Wegfalls dieser Ausnahme nicht zu beanstanden sei, wenn Finanzinstitute davon ausgingen, dass Sammelanderkonten von Rechtsanwält:innen nicht nach dem FKAustG meldepflichtig seien. Derartige Verstöße gegen Meldepflichten seien bis auf Weiteres nicht zu verfolgen oder zu ahnden. Der Erlass war zunächst befristet und wurde nun erneut verlängert.
Der DAV befindet sich weiterhin in Gesprächen mit dem BMJ, dem BMF, den Bankenverbänden und der BRAK, um eine endgültige Lösung weiter voranzutreiben.
Anwaltspraxis
BGH: Gehörsverletzung durch unterlassenes Rechtshilfeersuchen
Ein Fall, in dem ein Zeuge in der Türkei zu vernehmen gewesen wäre, gibt dem Bundesgerichtshof Anlass, darzulegen, welche Anstrengungen ein Gericht unternehmen muss, um einen Auslandszeugen zu vernehmen. Er stellt klar, dass nicht so einfach von einer Beweisaufnahme im Wege der Rechtshilfe abgesehen werden kann. Mehr dazu lesen Sie im ZPO-Blog.
Rechtspolitik
Europäische Anti-Geldwäscheregelungen
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat hat am 13. Februar 2024 die Texte des europäischen Geldwäschepakets gebilligt. Nach der neuen Geldwäscheverordnung bestehen Meldepflichten für Rechtsanwälte danach nur bei positiver Kenntnis bzgl. der Absicht ihrer Mandanten, nicht jedoch bei Verdacht, wie vom EU-Parlament gefordert worden war. Die Schwelle für die Definition wirtschaftlicher Berechtigter bleibt im Ergebnis wie bisher bei 25 %. All dies hatte der DAV vehement gefordert, vgl. bereits DAV-Stellungnahme 58/21. Ebenfalls Bestandteil des Pakets ist die 6. Geldwäscherichtlinie sowie die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA. In den nächsten Wochen werden die Texte noch final durch die Co-Gesetzgeber angenommen.
Deutscher Anwaltstag 2024
Programm für junge Jurist:innen
Der Deutsche Anwaltstag bietet dieses Jahr auch wieder speziell für den juristischen Nachwuchs geeignete Veranstaltungen (5. bis 7. Juni in Bielefeld, mit vorgelagerten Online-Veranstaltungen). Wer Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft ist, kann zu vergünstigten Preisen teilnehmen. Und für Studierende und Referendare gibt es sogar die Möglichkeit, kostenlos an allen Veranstaltungen teilzunehmen. Themen wie „ChatGPT, Harvey & Co: Warum Jurist:innen auch in der Ära generativer KI unverzichtbar sind“, sind nur einige der spannenden Themen, die auf dem Anwaltstag näher behandelt werden. Alle, besonders für junge Juristinnen und Juristen geeignete Veranstaltungen finden Sie hier. Das gesamte Programm für den Anwaltstag 2024 finden Sie hier.
Anwaltspraxis
Das Mandat im Seniorenrecht – und wie Kanzleien davon profitieren
Deutschlands Bevölkerung wird immer älter: Bis 2050 werden voraussichtlich ein Drittel der hier lebenden Menschen Senioren sein. Damit steigt auch die Relevanz des Seniorenrechts. Darin kann eine Chance für Anwältinnen und Anwälte liegen, die sich gezielt auf die Bedürfnisse und Rechtsfragen älterer Menschen einstellen wollen. Welche das sind, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
Boys´ & Girls´day am 25. April 2024 – Junge Menschen für eine Ausbildung in der Kanzlei begeistern
Präsentieren Sie das Tätigkeitsfeld der/des Fachangestellten und beantworten alle Fragen rund um die Arbeit in Ihrer Anwaltskanzlei. Der vielfältige Ausbildungsberuf in der Anwaltskanzlei könnte insbesondere auch für Jungs eine attraktive Möglichkeit bieten und dadurch eine echte Alternative zu den üblichen bekannten Angeboten sein. Eine Chance für die Anwaltschaft. Die Tagespraktika oder Workshops (online möglich) werden gut nachgefragt. Interessierte Schüler:innen können erste Erfahrungen sammeln. Zukunftstag – Jetzt anmelden!
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 205 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Die Justizreporter:innen beschäftigten sich auf hr-iNFO und in ihrem Podcast am vergangenen Wochenende intensiv mit dem Bestreben, das Bundesverfassungsgericht resilienter zu machen. Dazu sprachen sie u. a. mit DAV-Vizepräsident Ulrich Karpenstein. „Es lässt sich mit einem Federstrich des Gesetzgebers in Deutschland umsetzen, was wir vorher schon bei Kaczyński und bei Orbán hautnah haben beobachten können.
Am Mittwoch hätten die Gesetze zur Audiodokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Videoverhandlung im Zivilprozess im Vermittlungsausschuss beraten werden sollen. Der Deutsche Anwaltverein hatte die bisherige Blockadehaltung der Länder scharf kritisiert. Nun wurden beide Themen vertagt, wie LTO berichtet.
DAV-Vizepräsidentin Sonka Mehner stand MDR Thüringen in einem Interview Rede und Antwort. Nach einem tödlichen Unfall wurde der betrunkene und führerscheinlose Verursacher vom Amtsgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Wie dieses Strafmaß zustande kommt und in welchen Fällen am Amts- oder am Landgericht verhandelt wird, erklärte die Rechtsanwältin im Format „Der Redakteur“. „Unser Strafrecht ist nicht darauf ausgelegt, Menschen mit zum Sankt-Nimmerleins-Tag wegzusperren.“
Cannabis soll zumindest eingeschränkt legalisiert werden – doch im Straßenverkehr gelten noch immer die alten THC-Grenzwerte. Die dpa (hier bei LTO) greift die Forderung des Deutschen Anwaltvereins auf, diese Werte an die Promillegrenzen nach Alkoholkonsum anzugleichen. Die DAV-Kritik findet auch auf tagesschau.de/im rbb und in der Mainpost Erwähnung.
AFP (hier auf Yahoo!Nachrichten) stellt in einem Faktencheck klar, dass die Anpassung der Mindeststrafen für den Besitz von Kinderpornographie keine Entkriminalisierung von Kindesmissbrauch darstellt. Die Gesetzesänderung, für die sich auch der Deutsche Anwaltverein stark gemacht hatte, war in den sozialen Medien häufig Anlass zur Verbreitung von Falschmeldungen geworden.
Mit der dpa (hier in der Celleschen Zeitung) sprach Peter Meyer vom Ausschuss Arbeitsrecht darüber, ob Arbeitgeber auch weiterhin noch Krankschreibungen in Papierform verlangen dürfen. Seit 2023 sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital abrufbar, der „gelbe Schein“ muss seitdem nicht mehr vorgelegt werden. „Unabhängig davon, müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber aber weiter melden, wenn sie arbeitsunfähig sind“, so Meyer.
Kritik des Deutschen Anwaltvereins an einer geplanten Änderung im Baugesetzbuch greift die WELT auf. Laut DAV-Stellungnahme bestehe die Gefahr, dass das „Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, eines klimagerechten und bodensparenden Bauens aufgegeben“ werde.
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