1. DAV kritisiert Pläne zur Einführung einer Musterfeststellungsklage
Mit der Stellungnahme 14/2017 äußert sich der DAV zu den Ende vergangenen Jahres bekannt gewordenen Plänen zur Einführung einer Musterfeststellungsklage. Das Vorhaben wird zwar begrüßt, der DAV geht jedoch davon aus, dass die Instrumente, die der bisher nur inoffiziell bekannt gewordene Entwurf zur Verfügung stellt, eine effektive Durchsetzung kollektiver Rechtsschutzinteressen nicht ermöglichen werden.
2. Rechtsberatung als Standardmaßnahme humanitärer Hilfe verankern!
In der Not braucht es nicht nur Obdach, Nahrung und medizinische Versorgung, sondern auch belastbare Hinweise, wie das Leben weitergehen kann. Daher macht sich der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 13/2017 dafür stark, dass individuelle und unabhängige Rechtsberatung als Standardmaßnahme der humanitären Hilfe etabliert wird. Die „Erste-Hilfe-Rechtsberatung“, welche das verwirklichte DAV/CCBE-Projekt „European Lawyers in Lesvos“ bislang schon leistet, dient als Vorbild. Damit individuelle und unabhängige Rechtsberatung in humanitären Notfällen zukünftig flächendeckend und systematisch zur Verfügung steht, macht sich der DAV für ihre Aufnahme in die Verordnung (EG) Nr. 1257/96 stark. Bei einem Interparlamentarischen Treffen im Europäischen Parlament am 28. Februar 2017 warb der Vorsitzende des CCBE Migration Law Committee, David Conlan-Smyth, für das Anliegen.
3. DAV: Keine Lebenszeitbeamten als „Richter auf Zeit“ im Verwaltungsprozess
Der DAV hält den „Richter auf Zeit“ im Verwaltungsprozess für verfassungswidrig, weil das Gewaltenteilungsprinzip den Einsatz von Lebenszeitbeamten verbietet. Art. 20 Abs. 2 GG gebietet eine klare Trennung zwischen Rechtsprechung und Exekutive, betont der DAV durch seinen Verfassungsrechtsausschuss in der DAV-Stellungnahme Nr. 16/2017 gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Konkret geht es um den § 18 VwGO, der mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz 2015 eingeführt wurde.
4. DAV warnt: Nichtigkeit von Kinderehen stellt Minderjähige völlig schutzlos
Das BMJV hat ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen entworfen, das u.a. vorsieht, dass im Ausland geschlossene Ehen mit Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren nichtig sind. Der DAV warnt erneut vor der Nichtigkeit, weil sie die minderjährigen Ehegatten schutzlos stellt: Sie verlieren den Schutz in erb- und unterhaltsrechtlichen Fragen. Außerdem wirkt sich die Nichtigkeit womöglich die Rückkehrpflicht in den Heimatstaat und den Personenstatus von aus solchen Kinderehen hervorgegangenen Kindern (DAV-Stellungnahme Nr. 12/2017 im Anschluss an die DAV-Initiativstellungnahme Nr. 7/2017) aus. Die Ehe kann bereits durch ein Gericht aufgehoben werden. Das Gericht muss und kann einen angemessenen Minderjährigenschutz sicherstellen. Das entspricht schon der bestehenden Rechtslage. Der Schutz der Betroffenen muss im Vordergrund stehen!
5. Juristisches Referendariat: Möglichkeit der Nebentätigkeit harmonisieren und Sozialversicherungsbeiträge trennen
Angesichts der teilweise an Sozialhilfemaßstäben orientierten Unterhalts- oder Ausbildungsbeihilfen im Referendariat ist ein Zuverdienst für viele Referendare existenznotwenig. Die einschlägigen Regelungen für Nebentätigkeiten und Zusatzverdienste sind jedoch bundesweit uneinheitlich, intransparent und praktisch schwer handhabbar. Der DAV fordert in seiner Initiativstellungnahme (SN 15/17), die Referendarvergütung zu verbessern und bundesweit harmonisierte Bedingungen zu schaffen, die eine Nebentätigkeit aus wirtschaftlichen und Ausbildungsgesichtspunkten fördern und eine Zusatzvergütung ermöglichen.
6. Das beA als Beglückung empfinden - das Anwaltsblatt hilft
Das beA kommt und Sie empfinden das einfach nur als Last? Wie Sie aus dieser lästigen Aufgabe eine Chance für Ihre Kanzlei machen können, lesen Sie im aktuellen Anwaltsblatt. Ilona Cosack verrät, was Sie gleich noch mitändern sollten. Und Sebastian Quirmbach gibt ganz konkrete Tipps, wie Sie diese Änderungen Ihren Kanzleimitarbeitern vermitteln. Sein Beispiel: Die Webakte. Beide Aufsätze finden Sie auch in der Anwaltsblatt-App - einfach mal testen.
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