DAV-Depesche Nr. 9/18

1. Erster Parlamentarischer Abend des DAV mit neu gewähltem Bundestag in Berlin

Gestern kam der Vorstand des DAV das erste Mal in der neuen Legislaturperiode mit führenden Parlamentariern aus Rechtsausschuss, Innenausschuss und weiteren Ausschüssen des Deutschen Bundestages sowie der Spitze des Bundesjustizministeriums in Berlin zusammen. Bei unserem Parlamentarischen Abend kann der DAV frühzeitig auf die ihm wichtigen rechts- und berufspolitischen Themen hinweisen.

DAV-Präsident Ulrich Schellenberg appellierte an die Abgeordneten, sich für den Rechtsstaat und die Rechtspflege einzusetzen. Zugleich warb er für die Anpassung der RVG-Gebühren. Auch im Bereich der Gefahrenabwehr müsse das Berufsgeheimnis der Anwaltschaft geschützt werden. Dies sei beim geplanten Musterpolizeigesetz zu beachten. Der geschäftsführende Bundesjustizminister Heiko Maas berichtete über den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Pakt für den Rechtsstaat.

2. BGH: Anwalt als Erfüllungsgehilfe haftet nicht jedem bei fehlerhafter Beratung

Wer das Mandat mit dem Anwalt nicht direkt abschließt, kann in der Regel diesen auch nicht in die Haftung nehmen. Das hat der BGH entschieden. In dem Fall war der Anwalt als Erfüllungsgehilfe einer Beratungsgesellschaft tätig. Der BGH verneinte einen Schadensersatzanspruch unmittelbar gegen den Anwalt wegen einer fehlerhaften Beratung. Er verwies den Geschädigten vielmehr an seinen Vertragspartner. Mehr dazu im Anwaltsblatt.

3. Anwaltauskunft: 2018 weiterhin auf Erfolgskurs

Nachdem sich die Klickzahlen von anwaltauskunft.de im vergangenen Jahr bereits sehr positiv entwickelt haben, zeigen die Zahlen für Januar 2018, dass das Portal gut ins laufende Jahr gestartet ist. Allein im Januar griffen rund 500.000 Besucher auf das Magazin zu. In der Anwaltssuche wurden mehr als 81.000 Profile aufgerufen – ein Zuwachs von 13.000 im Vergleich zum Dezember 2017.

Für das laufende Jahr sind weitere Maßnahmen geplant, um das Portal – und damit die Anwaltssuche – noch schneller, erfolgreicher und präsenter zu machen. So plant die Redaktion Verbraucherumfragen mit dem Sozialforschungsunternehmen Forsa. Die Ergebnisse nutzen wir unter anderem für die Pressearbeit. Zudem sichtet die Redaktion den Artikelbestand, ordnet und verlinkt ihn neu. Damit wird anwaltauskunft.de noch besser über Google gefunden.

4. Fehlerkultur und Anwaltstag – Anwaltsblatt mit DAT-Programm

„Fehlerkultur in der Rechtspflege“ lautet das Motto des nächsten Anwaltstags. Das Programm für die Konferenz liegt dem März-Heft des Anwaltsblatts bei. Was „Fehlerkultur“ für den DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg bedeutet, erläutert er im Anwaltsblatt. Mit dem Schwerpunkt zu „Interessenkonflikten“ ist ein pralles Heft auf dem Weg zu den Mitgliedern – und ausnahmsweise auch in einer Werbeauflage an alle Anwältinnen und Anwälte in Deutschland. Wer nicht warten will: Das Heft in der Anwaltsblatt-App lesen.

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