DAV-Depesche Nr. 9/26

Deutscher Anwaltstag 2026

Praxisnahe Hilfen für den Kanzleialltag

Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, unser vielfältiges Programm auf dem Deutschen Anwaltstag (10. bis 12. Juni in Freiburg mit vorgelagerten Online-Veranstaltungen ab 8. Juni) zu besuchen. Unter dem Motto „Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten“ bieten wir eine breite Palette an Fachfortbildungen sowie praxisnahe Hilfen, die speziell auf Ihren Kanzleialltag zugeschnitten sind. Dazu gehören Veranstaltungen zum Kanzleimanagement, zur IT-Sicherheit (inklusive sicherem Umgang mit KI) und ein RVG-Workshop.

Markieren Sie sich den Termin schon jetzt in Ihrem Kalender und seien Sie dabei! Wenn Sie sich bis zum 10. April 2026 anmelden, profitieren Sie noch vom Frühbucherrabatt. Und: ReNos und ReFas, die für Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine tätig sind, können komplett kostenfrei teilnehmen!

Anwaltspraxis

BGH-Leitsatzentscheidung: Was die Anwaltschaft bei Vergütungsvereinbarungen beachten sollte

Wann ist eine Vergütungsvereinbarung hinreichend bestimmt und wie weit reicht das Textformerfordernis aus § 3a RVG? Wie steht es mit der AGB-Festigkeit von Anerkenntnisklauseln? Diese praxisrelevanten Fragen lässt der Senat nicht offen.

Anwaltsberuf

Reformbedarf im anwaltlichen Berufsrecht

Wünsche nach Änderungen im Anwaltsrecht bestehen noch immer. Dabei gilt es jedoch, den Besonderheiten anwaltlicher unabhängiger Rechtsberatung und damit dem Berufsbild des Rechtsanwalts und der Bedeutung der Anwaltschaft im Gefüge der Rechtspflege Rechnung zu tragen.

Rechtspolitik

DAV-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung der Wohn- und Geschäftsraummiete – mit Lösungsvorschlägen

Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist aus Sicht des DAV essenziell. Er begrüßt dieses Ziel daher ausdrücklich. Er bezweifelt jedoch, dass dies mit den vorgesehenen Regelungen im Referentenentwurf zur Änderung der Wohn- und Geschäftsraummiete nachhaltig erreicht werden kann. Der DAV unterbreitet daher in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 15/2026 andere Lösungsvorschläge, u. a. zum Möblierungszuschlag, zur Indexmiete und Heilungszahlung für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Zudem regt er eine lange überfällige redaktionelle Anpassung des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB zur Klarstellung an.

Information

Anwälte gehen in die Schule

„Warum wird man in der Schule bestraft, wenn man sich wehrt, und vor Gericht nicht?“ Die Schüler:innen einer Ethikklasse hinterfragten kritisch die Ausführungen von Rechtsanwältin Dr. Annemarie Bork zum Recht. Lesen Sie den Bericht aus „Anwälte gehen in die Schule“ im Anwaltsblatt.

Veranstaltung – Reminder

Anwaltsblattgespräch: KI im Kanzleialltag

Am 10. März und 24. März 2026 werden namhafte Anbieter ihre KI-Anwendungen präsentieren. Die Veranstaltung ist kostenfrei, virtuell und exklusiv für Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist bis Montag, den 9. März 2026 möglich.

Information

Suchen Sie jemanden für Ihre Kanzlei?

Nutzen Sie den Stellenmarkt des Anwaltsblatts! Schalten Sie Ihre Wunschanzeige ganz einfach online. Sie können eine gedruckte Annonce und eine Online-Anzeige schalten.

Ihre Mitgliedschaft

Monatliches Gewinnspiel für Mitglieder – jetzt im März mit Sixt!

Auch im März haben Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine wieder die Chance auf einen attraktiven Gewinn, bereitgestellt von einem DAV-Kooperationspartner. In diesem Monat verlost unser Partner Sixt einen 100 Euro-Wertgutschein. Der Gutschein ist flexibel einlösbar und kann für unterschiedliche Mobilitätsbedarfe genutzt werden.

Die Teilnahme ist ganz einfach: Beantworten Sie bis zum 31. März im internen Mitgliederbereich eine Quizfrage. Mit der richtigen Antwort landen Sie im Lostopf!

Sixt bietet DAV-Mitgliedern attraktive Sonderkonditionen und maßgeschneiderte Mobilitätslösungen, von Pkw über Transporter bis hin zu Premiumfahrzeugen. Profitieren Sie von flexiblen Buchungsoptionen und exklusiven Vorteilen.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 257 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

Über eine Million offene Strafverfahren sollen bei den Staatsanwaltschaften auf dem Tisch liegen. „Die vielen offenen Verfahren können völlig unterschiedliche Gründe haben“, erläutert Prof. Dr. Ali B. Norouzi, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses, gegenüber dem SPIEGEL (Abo). Viele Ermittlungen seien komplexer geworden, vor allem auch dank heutiger Smartphones. „Wir alle haben inzwischen in unserem Handy mehr persönliche Informationen als früher im Tagebuch. All das muss immer ausgewertet werden, wenn es um Straftaten geht.“

Vaterschaft 1: Künftig soll die Ausländerbehörde einschätzen, ob ein Mann in Deutschland seine Vaterschaft vortäuscht, um einem ausländischen Kind einen deutschen Pass zu verschaffen. Der DAV hatte bereits in der Verbändeanhörung den absehbaren Schwebezustand kritisiert, berichtet der STERN. Das Erbrecht, die Namensgebung, das Sorgerecht, das Kindergeld, der Unterhalt und viele andere Bereiche wären womöglich monatelang ungeklärt. Thomas Oberhäuser aus dem Ausschuss Migrationsrecht ergänzt: Den Staat gehe es nichts an, welche Art von Vater – ob gut, schlecht, anwesend oder abwesend – man sein möchte.

Vaterschaft 2: Dr. Marko Oldenburger aus dem Ausschuss Familienrecht erläutert in der Augsburger Allgemeinen (via dpa), was leibliche Väter nach der aktuellen Rechtslage beachten müssen, wenn sie bislang keine rechtliche Elternstellung haben.

Wer gerade am Ende des Urlaubs im Nahen Osten festsitzt und seine Arbeit nicht antreten kann, müsse keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten, wie Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, für die dpa (hier Kölner Stadtanzeiger) erläutert. Betroffene könnten auch nicht einseitig zu mobiler Arbeit verpflichtet werden, da so etwas einvernehmlich vereinbart werden müsse. Gleichzeitig bestehe aber auch kein Anspruch auf Vergütung, da ohne Arbeitsleistung kein Lohn geschuldet ist.

Wer am Schulstreik gegen die Wehrpflicht teilnimmt, tritt zwar für seine Überzeugung ein – „aber die ist keine Entschuldigung für das Fernbleiben vom Unterricht“, so Wilhelm Achelpöhler, Mitglied des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit, in der Rheinischen Post (via dpa). Diese Ordnungswidrigkeit könne sogar theoretisch ein Bußgeld nach sich ziehen. Wahrscheinlicher seien jedoch erzieherische Maßnahmen der Schule. „Das kann zusätzlicher Unterricht sein, eine Verweisung in andere Klassen oder die Benachrichtigung der Eltern.“

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