Anwaltspraxis
beA: Vertrauen ist gut, selbst senden ist besser
Eine erfahrene Sekretärin sendet den Schriftsatz – und die Berufung ist verloren. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigt: beA-Versand ohne qualifizierte Signatur ist Chefsache. Das Anwaltsblatt berichtet.
Information
YouTube-Erfolg für Kanzleien
WBS.LEGAL macht's vor! Über 315 Millionen Videoaufrufe und mehr als eine Million Abonnenten: WBS.LEGAL dominiert mit Europas reichweitenstärkstem Jura-Kanal YouTube. Wie das geht? Im Anwaltsblatt verrät Prof. Christian Solmecke die Erfolgsrezepte, von cleverer Redaktionsplanung bis zur Monetarisierung und Zielgruppenansprache.
Rechtspolitik
Strafverschärfung beim Einsatz von K.O.-Tropfen
Im Mai 2025 hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, womit bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten ein Mindeststrafrahmen von fünf Jahren zur Anwendung kommen soll. Der DAV erkennt hier keinen Regelungsbedarf, da schuldangemessene Sanktionsmöglichkeiten, wie auch vom BGH aufgezeigt, bereits vorhanden sind. In seiner Stellungnahme 22/2025 verweist der DAV auf verbesserte Prävention und Sensibilisierung als dringlichere Maßnahme zur Bekämpfung der gefährlichen und gesundheitsschädigenden K.O.-Tropfen.
Anwaltspraxis
Mietrecht: Fristen-Fallen kennen, Haftung vermeiden!
Mietrechtliche Verjährungsfristen sind knifflig! Ob die 3-Jahres-Regel, die 6-Monats-Frist für Schäden oder die Jahresfrist bei Sozialwohnungen – schnell tappt man in eine Haftungsfalle. Karin Gerauer navigiert Sie im Anwaltsblatt durchs Fristen-Wirrwarr und zeigt, wie Sie Haftungsrisiken minimieren.
Information
Per Anhalter durch die juristische Galaxis von ESG, UIA-Seminar am 4./5. Juli in Hamburg
Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Corporate Governance - ESG) sind für alle Wirtschaftsakteure zur Realität geworden. Ein
1 ½ -tägiges Seminar am 4./5. Juli 2025 in Hamburg zielt darauf ab, die (besten?) Praktiken von Unternehmen und Beratern bei ihrer täglichen Arbeit im Umgang mit diesen Veränderungen zu untersuchen. Organisatorin ist die internationale Anwaltsorganisation UIA - Union Internationale des Avocats, deren Mitglieder u. a. der DAV und die BRAK sind. Kommen Sie nach Hamburg! Hier finden Sie alle Informationen, das Programm und den Anmeldelink
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 305 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Dr. Stephanie Herzog, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht, klärt gegenüber MDR.de über die verschiedenen Möglichkeiten auf, aus einer Erbengemeinschaft auszusteigen.
Die dpa (u.a. aufgegriffen von der Frankfurter Rundschau) beschäftigt sich mit dem Thema Teilverkauf von Immobilien. Beate Heilmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien, warnt davor: „Mit dem Teilverkauf erscheint es plötzlich möglich, beides zu haben, ein eigenes Haus und viel Geld auf dem Konto. Aber das hat seinen Preis. Und der ist beim Teilverkauf besonders hoch.“ Vielen Verkäufern sei zum Beispiel nicht klar, wie schnell sie ihre Immobilie vollständig verlieren könnten.
Ist eine Betriebsfeier Arbeitszeit? Laut Jakob T. Lange, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, kommt es darauf an: „Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die freiwillig ist und außerhalb der Arbeitszeit liegt, wird die Zeit in der Regel nicht vergütet", erläutert er bei n-tv.de (via dpa). Anders sehe es aus, wenn die Veranstaltung während der Kernarbeitszeit stattfindet. Dann müsse der Arbeitgeber die Zeit regelmäßig vergüten – unabhängig davon, ob die Teilnahme freiwillig oder verpflichtend ist. Wer an einer freiwilligen Veranstaltung nicht teilnimmt, müsse in der Zeit aber arbeiten – und habe keinen Anspruch, früher nach Hause zu gehen.
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