Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht in einem eigenen Bericht deutliche Mängel im aktuellen Verlauf von Asylverfahren. Bei den Flüchtlingen bestehe ein „hoher Informations- und Beratungsmangel." Der Deutsche Anwaltverein fordert bereits seit Jahren eine frühere flächendeckende Verankerung der Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Flüchtlinge. Diese Festschreibung fehlt auch als Ziel im Koalitionsvertrag.
Anwältinnen und Anwälte sind bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen gefragt, um effektiven Rechtsbeistand anbieten zu können. Dafür benötigen sie auch frühzeitig den entsprechenden Zugang zu den Flüchtlingen, um ihnen eine angemessene Rechtsberatung zukommen zu lassen. Dies ist nicht überall der Fall, ohne bereits ein konkretes Mandat zu haben.
Die Flüchtlinge müssen bereits im Vorfeld eines späteren Asylverfahrens beraten werden. Nur so werden sie in die Lage versetzt, sich über ihren eigenen Chancen im Verfahren und ihren individuellen Rechtsberatungsbedarf klar zu werden.
Grund für die große Belastung der Gerichte mit Asylverfahren sind die unter Zeitdruck erstellten Bescheide durch das BAMF. Nicht die rechtsstaatlich gebotene Tätigkeit der Anwaltschaft. Eine frühzeitige Einbindung von Anwältinnen und Anwälten hilft Beratungsmängel zu vermeiden und die Verfahren zu beschleunigen.“
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