Zum Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts findet am 21. April 2021 eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt.
"Der DAV begrüßt es, dass das Personengesellschaftsrecht neu geregelt wird – und hält auch den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) für sinnvoll. Es ist richtig und überfällig, dass den freien Berufen und damit auch Anwältinnen und Anwälten die Rechtsformen der Personenhandelsgesellschaften geöffnet werden sollen. Das betrifft insbesondere die GmbH & Co. KG. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass für Anwaltskanzleien dann die gleichen steuerlichen Regeln wie für Handelsgesellschaften gelten, etwa die Gewerbesteuer.
Nach der derzeitigen Rechtslage ist jede Rechtsform, in der Rechtsanwälte tätig sind, steuerlich anders zu behandeln als Handelsgesellschaften. Zudem fällt auch bei einer KG, die nicht anwaltlich tätig ist, nicht automatisch Gewerbesteuer an. Es hängt von der Tätigkeit der KG ab. Diese Trennung muss der Gesetzgeber unbedingt beibehalten. Es kommt jetzt darauf an, dass der Gesetzentwurf schnell umgesetzt wird. Zwar brauchen Gesellschafter und Länder genügend Zeit, um gegebenenfalls Gesellschaftsverträge anzupassen beziehungsweise Gesellschaftsregister einzurichten. Die Änderung ist aber zu wichtig, um sie länger als nötig aufzuschieben."
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