Interessenvertretung
Bundesrat macht Weg frei: RVG-Anpassung zum 1. Januar 2021
Die letzte Hürde ist genommen: Nach langem und zähem Ringen kommt die RVG-Anpassung zum 1. Januar 2021. Der Bundesrat hat heute endgültig grünes Licht für die dringend notwendige Anpassung des RVG gegeben. Der Bundestag hatte bereits Ende November einstimmig das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 beschlossen. Die RVG-Anpassung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Mehr als 10 Prozent lineare Erhöhung
Was bringt die RVG-Anpassung? Alle Anwältinnen und Anwälte profitieren von einer linearen Anpassung der Gebühren um 10 Prozent. Dazu kommen weitere strukturelle Änderungen, die zu einer deutlich höheren Anhebung führen können. Stärker profitieren Anwältinnen und Anwälte aus dem Familien- sowie dem Sozialrecht und mit Mandaten mit Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Die sozialrechtlichen Betragsrahmengebühren steigen um 20 Prozent. Der Gegenstandswert in Kindschaftssachen wurde zumindest auf 4.000 Euro angehoben.
Ende gut: DAV hat vier Jahre gekämpft
Die Anwaltschaft hat mehr als sieben Jahre auf die Anpassung gewartet: Sie war also allerhöchste Zeit. Bereits im Sommer 2016 hatte der DAV die nächste Anpassung für 2018 angemahnt (Pressemitteilung DAT 4/16). Im Frühjahr 2018 legten DAV und BRAK einen gemeinsamen Forderungskatalog vor. Größte Hürde: Die Bundesländer. Sie forderten eine Anhebung der Gerichtskosten zur Gegenfinanzierung von Mehrkosten für PKH/VKH. Selbst auf der Zielgeraden gab es noch unerwartetes Störfeuer von den Länderfinanzministern. Über den Finanzausschuss des Bundesrates sollte das Vorhaben verhindert bzw. auf 2023 verschoben werden. Durch Kontaktaufnahme mit den Ministern und den Ministerpräsidenten konnten wir dies verhindern (Depesche-Nr. 44/20).
Der DAV hat beharrlich und mit hohem Einsatz für die RVG-Anpassung gekämpft. DAV-Präsidentin Edith Kindermann hat viel erreicht, konnte aber nicht alle Forderungen des DAV durchsetzen. Jetzt überwiegt aber die Erleichterung (Pressemitteilung 41/20), auch wenn wir einen Kompromiss eingehen mussten! Eines ist aber klar: Die nächste Anpassung muss deutlich schneller kommen, dafür setzen wir uns ein!
Die neuen Tabellen und viele Details für die Praxis beim Anwaltsblatt
Was Anwältinnen und Anwälte jetzt zur RVG-Anpassung samt Erhöhung der Fahrkostenpauschale wissen müssen, erläutert das Anwaltsblatt (zum Download gibt es dort auch einen Aufsatz von Schneider/Reckin mit vielen Details und den neuen Tabellen).
Zu guter Letzt
– Lichterglanz –
Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Die DAV-Geschäftsstelle wünscht allen ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr. Wir werden uns auch im nächsten Jahr für Ihre Interessen einsetzen.
Die nächste Depesche erhalten Sie im Januar.
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