Der DAV begrüßt den Vorschlag zur Einführung einer berufsrechtlichen Pflicht, das beA ab dem 01.01.2018 passiv zu nutzen. Es bedarf jedoch weitergehender Regelungen im Hinblick auf die Einrichtung eines empfangsbereiten Postfachs sowie eines Mitwirkungsaktes zumindest für eine Übergangszeit. Die Möglichkeit weitere Postfächer zu beantragen, ist folgerichtig. Es besteht weiterhin ein Bedürfnis zur Einrichtung von Kanzleipostfächern.
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