Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich dafür aus, das Weisungsrecht der Justizminister an die Staatsanwaltschaften beizubehalten. Es hat sich bewährt, auch wenn dies in anderen europäischen Ländern anders ist. Unser Modell gewährleistet eine demokratische Kontrolle der Staatsanwaltschaften und eine politische Verantwortlichkeit für ihr Handeln. Die Staatsanwaltschaft gehört im demokratischen Rechtsstaat zur Exekutive. Diese wird durch das Parlament kontrolliert: Die Justizminister tragen gegenüber dem Parlament die Verantwortung für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft. Wäre diese ihnen gegenüber nicht weisungsgebunden, wäre sie ein parlamentarisch nicht kontrollierter Teil der Exekutive. Damit droht eine ´Demokratielücke`. Eine Staatsanwaltschaft ist kein unabhängiges Gericht, sondern bedarf als Teil der Exekutive der Kontrolle. Letztlich gibt es auch keinen Missbrauch des Weisungsrechtes.
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