Interessenvertretung
DAV-Präsidentin bei Legal Tech-Anhörung im Bundestag: Inkasso definieren
Im Rechtsausschuss des Bundestags wurde am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung über Legal Tech und die große BRAO-Reform diskutiert. Fazit der sechs Gutachter und zwei Gutachterinnen: Die Wirklichkeit des Rechtsdienstleistungsmarkts ändert sich schneller als der Rechtsrahmen. Der Gesetzgeber ist gefordert. DAV-Präsidentin Edith Kindermann warb für eine Definition des Inkassobegriffs. Und: Die lange vom DAV geforderte große BRAO-Reform muss kommen. Alle Details hat das Anwaltsblatt.
Information
Webinare und Selbststudium: Fortbildung ohne Reisetätigkeit
Ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO können Sie auch über Webinare erbringen. Die DAV-Tochter Deutsche Anwaltakademie bietet im Jahr über 150 Webinare für Fachanwälte an. Das vielseitige Angebot, das als Präsenzfortbildung anerkannt wird, finden Sie unter https://www.anwaltakademie.de/category-online-seminare. faocampus, die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium (https://www.faocampus.de/login/index.php), hat sich in der anwaltlichen Fortbildung fest etabliert. Fachanwälte können jährlich gemäß § 15 Abs. 4 FAO bis zu 5 Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus dem Anwaltsblatt und aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften stehen exklusiv den Mitgliedern eines Anwaltvereins und den Mitgliedern der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften unter faocampus.de zu Verfügung.
Anwaltsberuf
Neu: Unterstützung bei der Bedienung des beA
Über unseren Kooperationspartner aus dem IT-Service, der Lorop GmbH, können Sie als Mitglied ab sofort auch kostengünstigen Support bei der Bediendung des beA buchen: von Hilfestellungen bei fehlerhaften oder gesperrten Karten, über Unterstützung bei der Anwendung des Postfachs, bis hin zu allgemeinem beA-Support. Für alle Mitglieder, die ihr beA noch nicht eingerichtet haben, bietet Lorop außerdem einen Installations-Service an. Sie können zwischen einem neuen Notebook, auf dem Ihr beA für Sie eingerichtet wird, und der Installation des Postfachs auf Ihrem Kanzlei-Rechner wählen. Das erforderliche Chipkartenlesegerät kann optional mitbestellt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten sowie die direkte Bestellmöglichkeit finden Sie unter https://bea.lorop.de/#angebote.
Anwaltspraxis
Bundessozialgericht: Keine Aufrechnung des Kostenerstattungsanspruchs
Eine erfreuliche Entscheidung für alle im Sozialrecht tätigen Anwältinnen und Anwälte: Ist das Widerspruchsverfahren gewonnen, dürfen die Jobcenter den Kostenerstattungsanspruch gemäß § 63 SGB X nicht mit Erstattungsforderungen gegenüber dem Leistungsempfänger aufrechnen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Information
Save the date! KI-Forum am 9. September 2020
Künstliche Intelligenz und Digitalisierung – sie beeinflussen schon heute unseren Alltag und verändern auch das Feld der Rechtsberatung. Doch was genau ist Künstliche Intelligenz überhaupt und was nur Software? Werden Rechtsfragen bald von Computern und Algorithmen bearbeitet und entschieden? Was kommt auf die Anwaltskanzleien zu? Und wie sieht es mit den gesetzlichen Regulierungen aus? Mit diesen Leitfragen beschäftigt sich das DAV-Forum künstliche Intelligenz und Digitalisierung am 9. September 2020. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Weitere Informationen folgen!
Nachwuchs
Der DAV sucht wieder die besten Jura-Slammerinnen und -slammer des Landes
Jetzt NEU: auch per Video
Beim DAV Jura-Slam werden Nachwuchsjuristinnen und -juristen zu Slammern und präsentieren juristische Sachverhalte, Alltagsbeobachtungen aus dem Jura-Studium oder Referendariat – und zwar nachvollziehbar, unterhaltsam und mit einem Augenzwinkern. Die besten Slammerinnen und Slammer werden im Herbst zum großen Finale nach Berlin eingeladen. Dort winken nicht nur Ruhm und Ehre, die Siegerin oder der Sieger erhält zudem 500 Euro Preisgeld. Egal ob im ersten Semester, im Referendariat oder in der Kanzlei – bis zum 40. Lebensjahr können alle Interessierten am DAV Jura-Slam teilnehmen. Es gibt zwei Möglichkeiten, sich für das Finale in Berlin zu qualifizieren: Entweder durch Einsendung eines Videos oder durch Teilnahme an einem lokalen Vorentscheid in ausgewählten Städten. Alle Infos zum DAV Jura-Slam finden Sie auf: www.jura-slam.de (Gerne weitersagen!)
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