Das Thema Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften taucht immer mal wieder auf der rechtspolitischen Bildfläche auf. Am Freitag legt der Freistaat Thüringen im Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der eine Beschränkung des Weisungsrechts der Landesjustizverwaltungen an die Staatsanwaltschaften anregt. Der DAV mahnt jedoch zur Beibehaltung der bisherigen Struktur.
„Das deutsche Modell gewährleistet die demokratische Kontrolle der Staatsanwaltschaften und die politische Verantwortlichkeit für ihr Handeln. Es gibt keine Veranlassung, das System der Gewaltenteilung auch nur punktuell ins Wanken zu bringen. Die Justizminister tragen gegenüber dem Parlament die Verantwortung für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft. Ohne das Weisungsrecht wäre diese aber ein parlamentarisch nicht kontrollierter Teil der Exekutive. Eine derartige ‚Demokratielücke‘ gilt es zu vermeiden.
Eventuellen Bedenken eines Missbrauchs kann durch die beabsichtigte Schriftform (die der DAV bereits in seiner Stellungnahme 35/20 gefordert hatte) begegnet werden. Insofern würden wir es bevorzugen, wenn sich eine Reform lediglich darauf beschränkt.“
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