Der heute von Bundesinnenminister Seehofer präsentierte Masterplan Migration ist kein Plan im eigentlichen Sinne, sondern eine Aufzählung einzelner Maßnahmen, deren konkrete Umsetzung im Einzelnen aber noch völlig offen ist, sowohl in technischer, organisatorischer als auch in rechtlicher Hinsicht.
Dieser Plan ist eher ein Wunschzettel als ein konkret durchsetzbares politisches Vorhaben.
Denn bisher ist nichts konkret geklärt.
Wie soll ein Ankerzentrum aussehen? Wie wird den Geflüchteten der Zugang zu einem Anwalt ermöglicht? Wer darf in ein Ankerzentrum rein und wer nicht?
Wenn Seehofer die konsequente Durchsetzung des Rechts fordert, dann gilt das für alle Beteiligten, gerade auch für die Geflüchteten.
Jeder Betroffene muss uneingeschränkten Zugang zum Recht haben. Das sind verfassungsrechtliche Mindeststandards, ohne die eine Umsetzung der Pläne zum Scheitern verurteilt ist. Wir als Anwälte werden die rechtsstaatliche Umsetzung dieser Maßnahmen kritisch überprüfen.
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