Anlässlich wiederkehrender Forderungen nach einer Ausweitung polizeilicher Befugnisse warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) davor, rechtsstaatliche Grundsätze aufzugeben, nur weil ein gewünschter politischer Zweck verfolgt wird:
„Auch beim Kampf gegen Rechts, demokratiefeindliche Verschwörungsideologien, Reichsbürger und sich radikalisierende Querdenker dürfen wir rechtsstaatliche Grundsätze nicht über Bord werfen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel – Bürger- und Freiheitsrechte sind nicht disponibel. Es bedarf immer der Balance zwischen Sicherheit und Freiheit!
Denjenigen Einhalt zu gebieten, die gegen die Demokratie, das Grundgesetz und eine aufgeklärte, pluralistische Gesellschaft agieren, ist richtig. Es darf aber nicht dazu verführen, Freiheiten infrage zu stellen. Es braucht Achtsamkeit und immer die Kontrollfragen: Wie wirken sich Überwachungsmaßnahmen auf Unbescholtene aus? Was wäre, wenn die geforderten Instrumente gegen andere gesellschaftliche Gruppen eingesetzt würden? Auch bedarf es eines verstärkten gesellschaftlichen Diskurses.
Bei konkretem Verdacht und entsprechenden richterlichen Anordnungen bieten StPO und Landespolizeigesetze bereits jetzt ein umfangreiches Portfolio an Überwachungsmaßnahmen. Zu umfangreich schon jetzt nach unserer Auffassung: Eine Auswertung der bestehenden Sicherheitsgesetze in Form einer Überwachungsgesamtrechnung steht noch aus.“
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