Die juristische Presseschau vom 8. Juli 2026: Le Pen kann doch kandidieren / BVerfG verhandelte über "drohende Gefahr"/ Anom-Datenverwertung rechtswidrig? /
Das Pariser Berufungsgericht reduzierte Le Pens Ausschluss vom passiven Wahlrecht. Das BVerfG verhandelte über Klagen gegen das bayerische PAG. Unterliegen die sogenannten Anom-Chatdaten doch einem Beweisverwertungsverbot?