Mehrere parallele Gesetzentwürfe zu digitalen Ermittlungsmethoden stehen heute im Bundestags-Rechtsausschuss sowie im Plenum auf den Tagesordnungen. Die Entwürfe sollen weitreichende neue Ermächtigungsgrundlagen für Ermittlungsbehörden schaffen: für einen automatisierten biometrischen Abgleich mit Bildmaterial aus dem Internet und für eine automatisierte Analyse vorhandener Daten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert das Vorhaben und zweifelt an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz:
„Polizeibehörden könnten künftig ohne vorherige richterliche Anordnung automatisierte Bildrecherchen vornehmen und damit umfassende Persönlichkeitsprofile anhand von öffentlich verfügbaren Internetbildern herstellen. Wir reden hier nicht nur von Verfahren wegen des Verdachts schwerster Straftaten: Die biometrische Rasterfahndung im Internet wird absehbar zum Standardermittlungsinstrument. Angesichts der Omnipräsenz von persönlichen Bildern in Sozialen Medien – oft auch ohne Kenntnis der Betroffenen – ist die grundrechtliche Eingriffsintensität und Streubreite immens.
Parallel soll die Möglichkeit der automatisierten Datenanalyse für zahlreiche behördliche Datenquellen geschaffen werden. Dies schließt auch einen Einsatz von KI-Tools wie ‚Palantir‘ mit ein. Die KI-Analysemöglichkeit soll sich sogar auf gesicherte TKÜ- und Verkehrsdaten, Inhalte sichergestellter Mobiltelefone, E-Mails und Clouddaten erstrecken. Es entstünde bei der Polizei eine ‚Gigadatenbank‘ mit extrem sensiblen Daten. Die Polizei soll sie auch ohne den Verdacht einer konkreten Straftat oder einer konkreten Gefahr zur Verdachtsschöpfung auswerten dürfen. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung geht weit über bisher bekannte Ermittlungsinstrumente hinaus. Ein weitgehend unkontrollierter Zugriff der Polizeibehörden auf eine solche Gigadatenbank lässt sich nicht rechtfertigen. Eine derartige Überwachungsdystopie würde dem Rechtsstaatsprinzip massiv zuwiderlaufen.“
Zur Vertiefung:
Kommentare