Am 1. Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern und zur Erweiterung der Kompetenzen von Rechtspflegern in Nachlass- und Teilungssachen. Ziel dieses Gesetzes ist die Effizienzsteigerung und Entlastung der Justiz, indem zentrale Aufgaben von den Vollstreckungsgerichten auf die Gerichtsvollzieher übertragen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gerichtsvollzieher künftig nicht nur die Vermögensauskunft, sondern auch die Pfändung von Geldforderungen selbstständig durchführen und entsprechende Beschlüsse erlassen können.